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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2017/1170-61

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Vorgang

In der Sitzung des Senates für Bauwesen und Stadtentwicklung am 18.04.2007 wurde das Gesamtprogramm zur Aufwertung von Plätzen in der Bamberger Innenstadt im Sinne einer mittelfristigen Projektplanung erstmals verabschiedet. Das Programm „Plätze in Bamberg“ zielt hinsichtlich seiner Vorgeschichte und gemäß Beschlusslage auf die Behandlung von Plätzen innerhalb des Stadtdenkmals. Der Senat hat seinerzeit auch beschlossen, dass dem Senat einmal jährlich über das Plätze-Konzept zu berichten

sei. Der letzte Bericht wurde in der Sitzung des Bau- und Werksenat am 05.10.2016 (VO/2016/0416-61) behandelt.

 

Sachstandsbericht 2018

Die Anlage 1 stellt die jährlich aktualisierte Gesamtfortschreibung des Programms zur Aufwertung von

Plätzen in der Bamberger Innenstadt dar. Die Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit und der baulichen Verknüpfung mit technischen Infrastrukturinvestitionen. Die Kostenangaben spiegeln den jüngsten verfügbaren Detaillierungsgrad der jeweiligen Planung wider.

Aufgrund der angespannten Haushaltslage wurden seit der letzten Berichterstattung keine Baumaßnahmen größeren Umfangs umgesetzt.

 

Bei einigen Projekten erfolgten lediglich Aktualisierungen der angegebenen Zeiträume sowie Ergänzungen umgesetzter Maßnahmen.

 

Plätze außerhalb des Stadtdenkmals

Regelmäßig wird der Sachstandsbericht auch zum Anlass genommen, über Plätze außerhalb des Stadtdenkmals zur berichten:

Troppauplatz

Auf Wunsch verschiedener Interessensvertreter des Troppauplatzes wurden im Jahr 2017 fünf zentrale Pflanzbeete durch das städtische Gartenamt komplett neu angelegt sowie fünf Blauglockenbäume (Paulownia tomentosa) gepflanzt.  In den jeweils 36 Quadratmeter großen Beeten wurden zudem Staudenanpflanzungen angelegt. So wurden rund 1.600 Pflanzen, wie z.B. unterschiedliche Storchschnabel- und Herbstasternarten eingebracht. Diese sollen zukünftig zusammen mit den Bäumen für ganzjährige Blüheffekte sorgen. Die Kosten für die Umgestaltungsmaßnahme mit den damit verbundenen Rodungs- und Bodenarbeiten sowie der Beschaffung und Pflanzung der Gehölze und Stauden betrugen ca. 10.000.

Zudem wurden die Kfz-Stellplätze entlang der Hegelstraße durch den Entsorgungs- und Baubetrieb neu markiert. Die Stellplätze waren mit einer Breite von nur 2,30 m bislang zu schmal für heutige Anforderungen. Dies führte dazu, dass immer wieder Stellplätze ungenutzt blieben. Durch die Neumarkierung reduziert sich zwar die Gesamtzahl um 2 Stellplätze. Dies wird durch die erhöhte Akzeptanz der Nutzerinnen und Nutzer jedoch wieder ausgeglichen.

Für die Realisierung weiterer fünf Bäume hat der Stadtrat im Haushalt 2018 10.000 Euro eingeplant. Die Federführung in der Umsetzung hat wiederum das städtische Garten- und Friedhofsamt.

Vorplatz  Reithalle auf dem Lagarde-Campus

Mit der Konversion der ehemaligen Lagarde-Kaserne soll im Bamberger Osten ein lebendiger, nutzungsgemischter Stadtteil mit den Bausteinen Wohnen und Dienstleistung sowie Kulturangeboten entwickelt werden. Die Stadt Bamberg hat 2017 im Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ (NPS) einen Förderzuschlag für das Projekt „Kulturquartier Lagarde“ erhalten. Konkreter Fördergegenstand ist die Errichtung eines hochwertigen, öffentlichen Vorplatzes der sogenannten Reithalle als Teil des geplanten Kulturquartiers.

Für das Projekt ist ein maximaler Bundesanteil (Zuwendung) von 2,0 Mio. in Aussicht gestellt. Für das Projekt ist die Auslobung eines Realisierungswettbewerbes vorgesehen. Durch den Wettbewerb wird dem Anspruch des Förderprogramms an „Premiumqualität“ mit einem gestalterischen Gesamtkonzept für den zentralen Bereich des Lagarde-Campus Rechnung getragen.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Werksenat nimmt den Sitzungsvortrag des Baureferates zur Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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