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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/1178-62

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Die Universität Bamberg ist mit einer Vielzahl an innerstädtischen Standorten integraler Bestandteil des Stadtzentrums der Stadt Bamberg. Die Versorgung der Studierenden erfolgt für die Innenstadtstandorte zum überwiegenden Teil über die Mensa Innenstadt in der Austraße. Diese Mensa muss generalsaniert werden. Während der Generalsanierung mit Teilerneuerung (geplant 2018-2019) muss die Versorgung der Studenten weiter gewährleistet sein. Aus diesem Grund ist für die Bauzeit eine Interimsversorgung im Bereich des Areals am Markusplatz vorgesehen.

Mit direkter Verbindung zur Cafeteria soll ein Thermozelt errichtet werden. Weiterhin wird  zwischen Cafeteria und Thermozelt ein Verbindungszelt mit Kühlcontainern errichtet.

Größe des Bauvorhabens:

Breite:Länge:                  

Thermozelt:10,00m18,00m

Verbindungszelt:7,50m7,50m 

        bereits ausgeführt: ja    nein

Antragseingang: 25.09.2017

        vollständig:

 

 

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: 107 C

rechtsverbindlich seit: 14.08.2000

Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): sonstiges Sondergebiet (Universität)

 

vorgesehene Abweichung:

Mensazelt außerhalb der Baugrenzen

 

Begründung:

Das Vorhaben stellt eine zeitlich befristete Ersatzlösung zur Aufrechterhaltung der Versorgung der Studenten vor. Das Vorhaben kann befristet bis Oktober 2019 befürwortet werden.

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

Nachbarzustimmung: werden zur Zeit eingeholt.

 

 

Kfz – Stellplätze:

erforderlich: /--anrechenbar:/--     nachzuweisen:              /--

 

Fahrradabstellplätze:

13 zusätzliche Fahrradabstellplätze werden durchgehend entlang der Ostseite des Vorplatzes (zwischen Cafeteria und Kindervilla) errichtet.

 

 

Kinderspielplatz:

nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen

 

Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen


Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

Besonderheiten:

Auf dem Grundstück sind 2 Robinen gepflanzt, welche im Herbst dieses Jahres für die Standzeit des Zeltes umgesetzt werden und dann nach dem Rückbau der Interimsversorgung wieder an den alten Standort versetzt werden. Eine Umgestaltung der Außenanlagen ist ansonsten nicht erforderlich. Die begrünte Fläche wird nach Fertigstellung der Mensa wieder in den Vorzustand gebracht.

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

Stadtdenkmal: ja nein

Einzeldenkmal: ja nein

Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich

BLfD: ja nein nicht erforderlich

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Senat stimmt der Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Baugesetzbuch, soweit die Zeltstellung bis 31.10.2019 befristet wird.


 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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