Beschlussvorlage - VO/2017/1178-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmungsverfahren nach Art. 73 Abs. 1 BayBO: Errichtung eines Zeltes zur Interimsversorgung nach Abbruch der bestehenden Mensa Innenstadt Bamberg, Markusplatz 3
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Beese Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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08.11.2017
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I.Sitzungsvortrag:
Die Universität Bamberg ist mit einer Vielzahl an innerstädtischen Standorten integraler Bestandteil des Stadtzentrums der Stadt Bamberg. Die Versorgung der Studierenden erfolgt für die Innenstadtstandorte zum überwiegenden Teil über die Mensa Innenstadt in der Austraße. Diese Mensa muss generalsaniert werden. Während der Generalsanierung mit Teilerneuerung (geplant 2018-2019) muss die Versorgung der Studenten weiter gewährleistet sein. Aus diesem Grund ist für die Bauzeit eine Interimsversorgung im Bereich des Areals am Markusplatz vorgesehen.
Mit direkter Verbindung zur Cafeteria soll ein Thermozelt errichtet werden. Weiterhin wird zwischen Cafeteria und Thermozelt ein Verbindungszelt mit Kühlcontainern errichtet.
Größe des Bauvorhabens:
Thermozelt:10,00m18,00m
Verbindungszelt:7,50m7,50m
Antragseingang: 25.09.2017
vollständig:
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: 107 C
rechtsverbindlich seit: 14.08.2000
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): sonstiges Sondergebiet (Universität)
vorgesehene Abweichung:
Mensazelt außerhalb der Baugrenzen
Begründung:
Das Vorhaben stellt eine zeitlich befristete Ersatzlösung zur Aufrechterhaltung der Versorgung der Studenten vor. Das Vorhaben kann befristet bis Oktober 2019 befürwortet werden.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Nachbarzustimmung: werden zur Zeit eingeholt.
Kfz – Stellplätze:
erforderlich: /--anrechenbar:/-- nachzuweisen: /--
Fahrradabstellplätze:
13 zusätzliche Fahrradabstellplätze werden durchgehend entlang der Ostseite des Vorplatzes (zwischen Cafeteria und Kindervilla) errichtet.
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Auf dem Grundstück sind 2 Robinen gepflanzt, welche im Herbst dieses Jahres für die Standzeit des Zeltes umgesetzt werden und dann nach dem Rückbau der Interimsversorgung wieder an den alten Standort versetzt werden. Eine Umgestaltung der Außenanlagen ist ansonsten nicht erforderlich. Die begrünte Fläche wird nach Fertigstellung der Mensa wieder in den Vorzustand gebracht.
Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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136,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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98,4 kB
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