Beschlussvorlage - VO/2017/1200-51
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss der Stadt Bamberg; hier: Wechsel beim Amtsgericht Bamberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Stadtjugendamt
- Referent:in:
- Haupt Ralf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Empfehlung
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16.11.2017
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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29.11.2017
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I.Sitzungsvortrag:
Mit Schreiben vom 5. Oktober 2017 hat die Direktorin des Amtsgerichts Bamberg um die Entbindung von Herrn Richter am Amtsgericht André Libischer als beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses ersucht, da dieser zum Staatsanwalt als Gruppenleiter ernannt wurde und somit dem Jugendhilfeausschuss nicht mehr zur Verfügung steht.
Mit gleichem Schreiben empfiehlt Frau Direktorin Göller, Herrn Richter am Amtsgericht Dr. Michael Herbst als Nachfolger zu berufen.
Die Beendigung der Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss ist in Art. 10‚ Abs. 2 AGSG geregelt. Unter anderem ist dies möglich, wenn das Mitglied aus wichtigem Grund seinen Rücktritt erklärt. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, entscheidet der Jugendhilfeausschuss.
Es wird vorgeschlagen, das Rücktrittsgesuch anzunehmen.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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69 kB
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