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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2017/1209-65

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

  1. Vorbemerkung

Das Vorhaben wurde in den Sitzungen des Bau- und Werksenats am 02.04.2014, 11.11.2015, 08.06.2016, 05.12.2016 und am 21.06.2017 sowie im Finanzsenat am 24.06.2014 vorgestellt.

 

Zusätzlich wurde das Projekt den Anliegern am 20.06.2017 vorgestellt. Am 11.07.2017 gab es ein zusätzliches Informationsangebot für alle Mitglieder des Stadtrates, insbesondere also auch jene, die nicht Mitglied im Bau- und Werksenat sind.

 

 

  1. Anregungen aus der Veranstaltung am 11.07.2017

 

Freigabe der Straßen für den öffentlichen Verkehr bei Baupause im Winter:

-          Die Straßenverkehrsfreigabe für den öffentlichen Verkehr ist eingeplant.

Um die öffentliche Benutzbarkeit der betroffenen Straßen in den Wintermonaten sicherzustellen, ist es notwendig, eine entsprechende provisorische Oberflächenverschließung geplant auszuführen. Selbstverständlich wird, soweit es die Witterung zulässt, bis Dezember gebaut. Allerdings kann Asphalt lediglich bis Weihnachten geliefert werden. Danach gibt es eine Lieferpause bis in der Regel Ende März. Aufgrund dessen muss im Dezember die provisorische Straßenwiederherstellung erfolgen. Dies ist so vorgesehen.

 

Keine Bauunterbrechung, wenn Teilbauphasen schneller als geplant fertiggestellt werden:

-          Die Ausschreibung für den Kanal- und Leitungsbau wurde so formuliert, dass bei Zeitvorsprüngen, welche die Baufirma gegenüber dem Zeitplan des Ingenieurbüros herausarbeitet, nahtlos in weitere Bauabschnitte weitergearbeitet wird und es nicht zum Stillstand kommt. Es wurde der komplette Kanal- und Leitungsbau der Sutte zwischen Altenburger Straße und der Treppenanlage sowie der Maternstraße und der Jakobsberg als eine Leistung ausgeschrieben, ohne für die einzelnen Teilabschnitte Zwischenfristen vorzugeben.

Zulassung von Sondervorschlägen in der Ausschreibung:

-          Die Ausschreibung ist so formuliert, dass zur weiteren Beschleunigung auch Sondervorschläge zugelassen werden.

 

  1. Vereinbarung EBB / STWB

 

Im Zuge des Projektes „Wasser 2025“ der Stadtwerke Bamberg beabsichtigen die STEW durch die Sutte, den oberen Teil der Maternstraße, über den Jakobsplatz, entlang der Michelsberger Straße und der Straße Michelsberg bis hin zur St.-Getreu-Straße eine neue Trinkwasserhauptleitung zu verlegen.

Hierdurch ergeben sich Synergien für weitere infrastrukturelle Erneuerungsmaßnahmen in diesen Straßenzügen, wenn in diesem Zuge Entwässerungskanäle und Straßenoberflächen zeitgleich erneuert werden.

Um die Kostenaufteilung im Bereich zwischen Altenburger Straße und Torschuster zwischen den drei Maßnahmenträgern (EBB Entwässerung, EBB Straßen- und Brückenbau und Stadtwerke Bamberg) zu regeln, wurde/wird eine Vereinbarung mit folgenden Inhalten geschlossen:

 

-          Abrechnungsabschnitte

-          Grundsätzliche Zuordnung der Planungs- und Baunebenkosten

-          Aufteilung der Baukosten des Straßenbaues

-          Aufteilung der Baukosten des Kanal- und Leitungsbaus

-          Aufteilung der Kostenerstattung sonstiger Kabelbetreiber

-          Vergabe und Abrechnung der Bauleistungen

 

  1. Rahmenprojektplan

 

Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen

(Kanal/Wasser-/Gasleitung)13.10.2017

 

Submission (Kanal/Wasser-/Gasleitung)14.11.2017

 

Bau- und Werksenat-Vergabe (Kanal/Wasser-/Gasleitung)05.12.2017

 

Auftragsvergabe (Kanal/Wasser-/Gasleitung)13.12.2017

 

Anliegerinformation mit Baufirma (Kanal/Wasser-/Gasleitung)Mitte Jan. 2018

 

Baubeginn

(Kanal/Wasser-/Gasleitung)Feb. 2018

 

Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen

(Straßenbau/Kabelverlegung)04.10.2019

 

Submission (Straßenbau/Kabelverlegung05.11.2019

 

Bau- und Werksenat Vergabe (Straßenbau/Kabelverlegung)04.12.2019

 

Auftragsvergabe (Straßenbau/Kabelverlegung)11.12.2019

 

Bauende

(Kanal/Wasser-/Gasleitung)März 2020

 

Baubeginn (Straßenbau/Kabelverlegung)März 2020

 

Bauende (Straßenbau/Kabelverlegung)Okt. 2021

 

  1. Baustellenlogistik

 

Direkt neben dem Baufeld stehen kaum Flächen für Baustelleneinrichtungen zur Verfügung. Insbesondere, um den Bodenhaushub zwischenzulagern, musste daher eine weitere Fläche gefunden werden. Die Zwischenlagerung von Bodenaushub ist wichtig, um das entnommene Material nach Belastungsklassen sortiert zu entsorgen. Die möglichst sauber getrennte Sortierung ist aus Gründen des Umweltschutzes und der Wirtschaftlichkeit sinnvoll.

 

Nachdem die Stadt Bamberg im Nahbereich keine Fläche zur Verfügung hat stellen können bzw. allenfalls Flächen, die in geschützten Landschaftsbestandteilen oder Landschaftsschutzgebieten liegen, was wenig geeignet ist, wurde letztendlich eine Fläche im Bereich der B 22 gefunden. Um diese wiederum als Zwischensortierfläche für Bodenaushub nutzen zu dürfen, ist ein immissionsschutzrechtliches Verfahren erforderlich. Dieses Verfahren ist im Umweltamt durchgeführt worden. Die Nutzung der Fläche für diesen Zweck ist auf maximal 10 Jahre beschränkt genehmigt worden.

 

Nachdem es sich um eine bauliche Anlage im Außenbereich handelt, wird dieser Vorgang hiermit auch dem Bausenat in planungsrechtlicher Hinsicht zur Kenntnis gegeben.

 

Die Herrichtung dieser Fläche muss vor Baubeginn an der Sutte erfolgt sein. Gemäß Wertgrenze müsste die Auftragsvergabe für die Herrichtung der Bodenaushubsortierfläche im Finanzsenat behandelt werden. Aufgrund der spezifischen Zeitachse und Inhalte der Finanzsenatssitzungen gegen Jahresende (Haushalt) steht jedoch kein Finanzsenatstermin zur Verfügung, der in die Projektabfolge des Projektes „Sutte“ hineinpasst. Deshalb ist geplant, diese Vergabe im November in die Vollsitzung zu bringen.

 

  1. Anträge

 

Es wurden von Stadtratsfraktionen verschiedene Anträge gestellt:

 

-          Mit Schreiben vom 17.07.2017 hat die CSU-Fraktion verschiedene Anträge zur Verkehrsführung gestellt – (im Detail wird auf die Anlage 1 verwiesen).

 

-          Mit Schreiben vom 18.07.2017 hat die BA-Fraktion die Fahrbahnoberflächenherstellung in den Winterpausen und die Freigabe für den Verkehr angeregt. (s. Anlage 2)

 

-          Mit Schreiben vom 21.07.2017 hat die BA-Fraktion veränderte Sperrzeiten in der Karolinenstraße beantragt – (im Detail wird auf die Anlage 3 Bezug genommen)

 

Im Rahmen einer gemeinsamen Besprechung der Stadtwerke Bamberg, der Polizei, der Feuerwehr, des Straßenverkehrsamtes, des Stadtplanungsamts und des Entsorgungs- und Baubetriebs am 09.08.2017 wurden die Anträge behandelt. Die Behörden gelangten dabei zu folgenden fachlichen Ergebnissen:

 

a)      Aufhebung Sperrung Karolinenstraße:

Die Bamberger Allianz beantragt die Sperrung der Karolinenstraße von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr anzuordnen.

Die CSU beantragt die Sperrung komplett aufzuheben.

 

Es bleibt hierzu zunächst festzuhalten, dass ein Stadtratsbeschluss existiert, die Bamberger Altstadt weit möglichst vom Durchgangsverkehr zu entlasten. Nach Sperrung der Oberen Sandstraße für den Durchgangsverkehr wurde die Karolinenstraße massiv als Umfahrungsmöglichkeit, auch in den Nachtstunden, genutzt. Daher resultiert auch die jetzige Beschränkung der Durchfahrtszeit von 07.00 bis 18.30 Uhr.

 

Wie sich aus den in Anlage 4 beigefügten Tagesganglinien für den Knoten Jakobsberg bzw. Maternstraße entnehmen lässt ist die Verkehrsbelastung in der Sutte bzw. Matern relativ gering (insgesamt zur Sutte 2831 Fahrzeuge am Tag, von der Maternstraße her 2328 Fahrzeuge am Tag

 

Die Verwaltung hält es für vertretbar, zur Entlastung der Anwohner von Sutte und Matern die Möglichkeit zu eröffnen, die Karolinenstraße für einen längeren Zeitraum befahren zu lassen – angemessen und sachgerecht erscheint hier der Zeitraum zwischen 06.00 und 22.00 Uhr, in dem eine Befahrung ermöglicht wird – umgekehrt Sperrung von 22.00 bis 06.00 Uhr.

 

In dem Zeitraum von 22.00 bis 06. Uhr ergaben sich bei der Verkehrszählung zur Sutte hin insgesamt 127 Fahrzeuge (4,4 %), von der Maternstraße her waren es 108 Fahrzeuge (entspricht 4,63 %). Das Erfordernis einer Umfahrungsmöglichkeit über die Karolinenstraße ist also in den Stunden zwischen 22.00 und 06.00 Uhr sehr gering, so dass hier auch den Anwohnern ein etwas weiterer Umweg zugemutet werden kann. Umgekehrt wird auch dem Ziel nach wie vor Rechnung getragen, die Bamberger Altstadt weit möglichst vom Durchgangsverkehr zu entlasten.

 

Wollte man nämlich die Sperrung der Karolinenstraße völlig aufheben, so ist zu befürchten, dass sich wieder ein starker Durchgangsverkehr (auch in den Nachtstunden) entwickelt. Dem soll durch die Sperre von 22.00 bis 06. Uhr entgegen gewirkt werden.

 

Korrespondierend zu Ziff. 1 des Sitzungsvortrages soll natürlich die Öffnung der Karolinenstraße nur in dem Zeitraum erfolgen, in der Sutte/Matern nicht befahrbar sind. Soweit im Winter die Straßen für den Verkehr freigegeben sind würde es bei der jetzigen Sperrung in der Zeit von 18.30 bis 07.00 Uhr verbleiben.

 

b)      CSU Antrag Ziffer 1 und 2

Der Antrag der CSU zu Ziffer 1 und 2, die Dr.-Remeis-Straße, Lorbersgasse, Teufelsgraben, Gartenstraße und Ziegelgasse mit 20 km/h zu begrenzen erscheint nicht zielführend, da alle Straßen derzeit als verkehrsberuhigte Bereiche (Schrittgeschwindigkeit) ausgewiesen sind.

 

Der Straßenquerschnitt ist durchgehend sehr eng, so dass bei Beachtung der allgemeinen Sorgfaltspflicht nach der StVO schon 20 km/h in vielen Bereichen zu schnell erscheint.

 

Davon abgesehen würde die gewünschte Ausweisung der Strecke als Einbahnstraße (einmal während der Vollsperrung Sutte in Richtung Knöcklein und einmal während der Vollsperrung Matern in Richtung Wildensorger Straße) auszuweisen, zu mehreren Problemen führen:

 

-          Die Feuerwehr müsste zum Altenheim St. Klara vom Teufelsgraben aus gegen die Einbahnstraße fahren,

 

-          Die gesamte Baustelle des Josefheimes muss die nächsten Jahre über die Gartenstraße im Zweirichtungsverkehr abgewickelt werden,

 

-          Anlieger der Umleitungsstrecke müssten gegebenenfalls lange Umwege auf sich nehmen,

 

-          durch diese Maßnahme würde aller Voraussicht nach mehr Verkehrsaufkommen in diesen engen Gassen generiert.

 

Während der Baustelle des Missionshauses St. Heinrich im letzten Jahr bestand über mehrere Monate die gleiche Situation (Sperrung der Sutte). Hier wurde keine Umleitung ausgeschildert und der Verwaltung sind keine Probleme bekannt geworden. Auf die Sperung wurde durch Hinweisschilder entsprechend hingewiesen und die Verkehrsteilnehmer haben den Bereich großräumig umfahren. Dieses Vorgehen ist auch im Zuge des Projektes Sutte geplant.

 

c)      CSU-Antrag – Ziffer 3

Diese Antragsziffer zielt nicht auf die Baumaßnahme Sutte (2018 – 2021), sondern auf die Baumaßnahme nördlich des Torschusters ab 2022. Die dann sinnvollen Verkehrsführungen werden zu gegebener Zeit in die Entscheidungsgremien eingebracht werden.

 

d)      Winterpause

Siehe hierzu Ziffer 1 der Sitzungsvorlage.

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Sitzungsvortrag der Stadtverwaltung und der Stadtwerke zur Kenntnis.
  2. Die Anträge der Stadtratsfraktion Bamberger Allianz vom 18.07.2017 und 21.07.2017 sowie der Antrag der Stadtratsfraktion CSU vom 17.07.2017 sind hiermit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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