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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/1216-R6

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

  1. Vorgang

 

Zuletzt ist zum Thema Quartier an der Stadtmauer in der Sitzung des Bau- und Werksenates am

05.04.2017 (VO/2017/0830-R6) ein Sachstandsbericht gegeben worden. Zudem hat am 05.04.2017 eine gemeinsame Ortsbegehung stattgefunden, die sich regen Zuspruchs erfreut hat.

 

Seitdem ist der Verwaltungsrat der Sparkasse regelmäßig in nichtöffentlicher Sitzung über den Projektfortschritt informiert worden.

 

Außerdem wird das Vorhaben in seinen vielfältigen planerischen, technischen und rechtlichen Ausprägungen ständig intensiv durch die Verwaltung begleitet. Vor diesem Hintergrund wird hier ein aktueller Sachstandsbericht gegeben.

 

 

  1. Sachstandsbericht

 

Abbrüche

Alle Abbrüche sind abgeschlossen.

 

 

Neubauten

Alle Neubauten sind genehmigt und in Bau.

 

 

Bestandsgebäude Hellerstraße 13 und 15 (Nicht – Denkmäler)

Die Planungen für das Bestandsgebäude Hellerstraße 13 sind in der Sitzung des Bau- und Werksenates am 06.12.2016 vorgestellt worden. Die Baugenehmigung ist erteilt.

 

Die Planungen für die Hellerstraße 15 sind zunächst in der Sitzung des Bau- und Werksenates am 06.12.2016 vorgestellt worden. Sodann wurden in der Sitzung des Bau- und Werksenates am 05.04.2017 die Probleme in der Erhaltbarkeit dieses Hauses dargestellt. Es wurde dargestellt, dass das Gebäude bis auf den Keller rückgebaut werden muss.

 

Es wurden daraufhin neue Pläne eingereicht. Die Pläne finden sich in der Anlage 1 dieser Vorlage. Die Baugenehmigung ist erteilt.

 

 

Einzelbaudenkmäler Rückgebäude Hellerstraße 11 und 13

Zu den Einzelbaudenkmälern Rückgebäude Hellerstraße 11 und 13 (künftig bezeichnet als Hellerstraße 19 und 21) sind die Antragspläne in der Sitzung des Bau- und Werksenats am 06.12.2016

vorgestellt worden.

Zu diesen Gebäuden sind die restauratorischen Konzepte insbesondere für den Umgang mit der inneren Raumschale (Böden, Wandmalereien, Stuckdecken), aber auch die Details zu Fenstern und Gauben detailliert abgestimmt worden. Alle denkmalfachlichen Qualitätsziele sind in einem städtebaulichen Vertrag zwischen Bauherrn und Stadt eingeflossen. Die Baugenehmigungen sind erteilt.

 

Wie vor jedem Winter, so hat auch diesen Herbst das Baureferat dringlich geraten, dieses wertvolle Einzelbaudenkmal mit einer Gerüsteinhausung zu schützen. Die Planer des Bauherrn weisen berechtigterweise darauf hin, dass eine Gerüststellung erst sinnvoll ist, wenn zuvor die Stabilisierung der Fundamente abgeschlossen ist. Die Stabilisierung der Fundamente ist folglich doppelt dringlich: Sowohl für die Standsicherheit des Gebäudes, als auch um einen qualitätvollen Witterungsschutz aufbauen zu können. Zum Thema der Fundamentsicherung siehe insbesondere auch die Darstellung der Zusammenhänge und Methoden im Abschnitt zur Mikwe.

 

 

Einzelbaudenkmal Kesslerstraße 38

Für das Einzelbaudenkmal Kesslerstraße 38 ist der Bauantrag in der Sitzung des Bau- und Werksenates am 05.04.2017 vorgestellt worden. Zu diesem Gebäude sind die restauratorischen Konzepte detailliert abgestimmt worden. Alle denkmalfachlichen Qualitätsziele sind in einen städtebaulichen Vertrag zwischen Bauherrn und Stadt eingeflossen. Die Baugenehmigung ist erteilt.

 

 

Stadtmauern

Die Planungen für den denkmalrechtlichen Erlaubnisantrag für den Umgang mit den Stadtmauern sind in der Sitzung des Bau- und Werksenates am 05.04.2017 vorgestellt worden. Alle denkmalfachlichen Qualitätsziele sind in einen städtebaulichen Vertrag zwischen Bauherrn und Stadt eingeflossen. Die denkmalrechtliche Erlaubnis ist erteilt.

 

 

Städtebaulicher Vertrag

Der erforderliche zweite städtebauliche Vertrag über den Umgang mit den Einzelbaudenkmälern ist geschlossen worden. Ein dritter städtebaulicher Vertrag ist für den Umgang mit der Mikwe vorgesehen.

 

 

Ausgrabungen

Die Ausgrabungen sind abgeschlossen. Wenn die gewonnenen Erkenntnisse aufbereitet sind, werden diese voraussichtlich einen eigenen Tagesordnungspunkt in der Vollsitzung Wert sein.

 

 

Mikwe

Der künftige Umgang mit der Mikwe ist die letzte große noch offene Fragestellung bei diesem Projekt.

 

Um sich diesem Thema zu nähern, hat die Sparkasse Bamberg unter Moderation des Zentrums Welterbe am 25.07.2017 ein Symposium organisiert. Hierbei ging es um verschiedene Ansätze ethischer Haltungen, die gegenüber dieser Herausforderung eingenommen werden können. Hochkarätige Fachreferentinnen und Fachreferenten haben ihre jeweilige Sichtweise eingebracht. Ein ebenfalls hochkarätig besetztes Publikum hat die Gelegenheit zu Rückfrage und Dialog dankbar angenommen. Die Veranstaltung hat wertvolle Erkenntnisse ermöglicht. Sie war auch deswegen wichtig, weil das Thema hier vollkommen unabhängig von technischen und finanziellen Fragestellungen erörtert worden ist.

 

Nichtsdestoweniger kann es am Ende nur eine Lösung geben, die tatsächlich in der Realität auch technisch verwirklicht werden kann. Um sich den technischen Herausforderungen der Problemstellung anzunähern, ist es zunächst wichtig, den Zusammenhang zwischen der Mikwe und dem darüberstehenden Gebäude zu erläutern: Die Mikwe wurde im Mittelalter errichtet und nach dem bisherigen Erkenntnisstand bis ins 15. Jahrhundert genutzt. Um 1730 wurde an gleicher Stelle ein neues Gebäude errichtet. Es muss davon ausgegangen werden, dass der Bauherr von 1730 entweder von der Mikwe nichts wusste oder für sein Bauvorhaben die Mikwe keine Rolle gespielt hat. In jedem Fall nehmen die Fundamente des Neubaus keine Rücksicht auf die vorhandene Mikwe. Ganz im Gegenteil: Die Fundamente der „Rückwand“ (Nordostwand) stehen praktisch unmittelbar über dem Tauchbecken der Mikwe (vgl. Anlage 2).

 

Wäre nun das darüberstehende Gebäude kein Einzelbaudenkmal, so ließe sich leicht darüber nachdenken, den Hochbau abzutragen, um auf klassische archäologische Weise das Tauchbecken freizulegen und dann auch durch geeignete bauliche Maßnahmen erlebbar zu machen. Tatsächlich allerdings ist dieses Gebäude ein hochwertiges Einzelbaudenkmal, welches von großer Aussagekraft hinsichtlich der jüdischen Geschichte in Bamberg ist. Die teure, aufwändige und seltene Herausarbeitung der Fenstergewände aus der Tragkonstruktion gibt es in Bamberg sonst nur an einem einzigen Haus, dem Marschalk von Ostheim‘schen Palais. Die Stuckdecken sind bekanntlich ebenfalls auch sehr hochwertig. Hinzukommen die Wandmalereien und die Böden. Erheblicher Wohlstand hat sich hier verwirklicht, aber dies nur in der vierten Baureihe (von der Langen Straße aus betrachtet). Ganz offensichtlich war es dem jüdischen Bauherrn in Bamberg nicht gestattet, seinen Wohlstand an anderer Stelle zur Schau zu tragen. Hierin kommt jüdische Geschichte in Bamberg zentral zum Ausdruck. Vor diesem Hintergrund sehen sich alle Beteiligten in der Verantwortung und in der Pflicht, dieses Gebäude fachgerecht zu restaurieren. Das Gebäude ist in den Sitzungen des Bausenates wiederholt vorgestellt worden. Wie bereits dargestellt, wurde über den Umgang ein detaillierter städtebaulicher Vertrag geschlossen. Die Baugenehmigung ist erteilt.

 

Um aber dieses Gebäude tatsächlich dauerhaft zu stabilisieren und standfest zu machen, sind zusätzliche Sicherungsmaßnahmen an den vorhandenen Fundamenten zwingend vorzunehmen. Die vorhandenen Fundamente sind zu instabil, um das Gebäude zu restaurieren und wieder in Nutzung zu nehmen. Die Stabilisierung dieser Fundamente muss aber auch genau in jenem Bereich stattfinden, in welchem sich die Mikwe befindet. Hieraus ergibt sich eine erste technische Herausforderung (vgl. Anlage 2).

 

Die Thematik setzt sich innerhalb der Mikwe fort: Der Treppenabgang zur Mikwe ist zweifelsohne auch ein hochwertiges Denkmal. Aber die Treppe war immer nur Funktionselement einer Mikwe. Der zentrale rituelle Kern der Mikwe hingegen war das Tauchbecken. Archäologisch ergraben ist bislang nur der Treppenabgang. Es besteht aber Konsens, dass das Tauchbecken noch im Boden vermutet werden muss. Es muss ferner davon ausgegangen werden, dass in diesem Becken Versturzteile des Gewölbes liegen. Diese Versturzteile haben möglicherweise auch noch eine Putzoberfläche. Hinzukommen wahrscheinlich Kleinfunde. Alles zusammen kann das Bild über das Bamberger Judentum im Mittelalter wesentlich bereichern. Allerdings nur dann, wenn das Becken eines Tages tatsächlich auch mit einer geordneten wissenschaftlichen archäologischen Grabung freigelegt werden kann (vgl. Anlage 2).

 

Aus dem Symposium am 25.07.2017 und den darauffolgenden Reaktionen ging deutlich hervor, dass eine große Mehrheit in der Stadtgesellschaft eine „Erlebbarmachung“ der Mikwe befürwortet. Wichtig ist es bei dieser Zielsetzung eine ehrliche und differenzierte Diskussion zu führen. Denn nach dem derzeitigen Stand der Grabungserkenntnisse und nach dem derzeitigen Stand der Tragwerkserkenntnisse kann maximal der Treppenabgang, aber nicht das Tauchbecken „erlebbar“ gemacht werden. Es ist also wichtig, dass alle Akteure in dieser Stadt von realistischen Rahmenbedingungen und realistischen Erwartungshaltungen ausgehen. Für die Freilegung des Tauchbeckens unmittelbar unter dem Fundament des hochkarätigen Einzelbaudenkmals steht nach dem aktuellen Stand der Technik keine Ausgrabungstechnik zur Verfügung, die nicht die Zerstörung des Gebäudes mit sich bringen würde. Deswegen ist eine archäologische Ergrabung des Tauchbeckens im Augenblick ausgeschlossen. Im Umkehrschluss wird das Tauchbecken im Boden aber auch keinen Schaden erleiden und kann vielleicht noch eines Tages durch künftige Techniken ausgegraben werden, wenn es aktuell überhaupt gar nicht angetastet wird.

 

Die Frage einer „Erlebbarmachung“ muss sich deshalb immer auf technische Verfahren konzentrieren, welche jedenfalls das darüberstehende Gebäude und die Treppenanlage zugleich in ihrem Bestand sichern. Hierzu haben die Ingenieure des Bauherrn letztendlich eine technische Möglichkeit gefunden, sowohl das Haus zu erhalten, als auch den Treppenabgang „erlebbar“ zu machen: Die Umfangung der Mikwe auf allen vier Seiten mit sogenannten Mikrobohrpfählen. Bei diesem Verfahren wird eine dichte Abfolge von Bohrlöchern mit einem Durchmesser von zehn bis zwölf Zentimetern in eine Tiefe von vier bis fünf Metern in den Untergrund gebohrt. Die Bohrlöcher werden sofort mit einer Betoninjektion verfüllt. Ziel der Injektion ist es, sich auch außerhalb der Bohrlöcher im Untergrund zu verbreiten, um die notwendige Tragstabilität herbei zu führen. Dass das verfahrenstechnisch grundsätzlich funktionieren wird, wird von allen Expertinnen und Experten angenommen.

 

Jedoch hat dieses Verfahren eine zentrale und gravierende Nebenwirkung: Durch das gewollte Verbreiten der Betonsuspension im Untergrund wird genau der Bereich der Mikwe, in dem sich das Tauchbecken (mitsamt Versturzteilen und Kleinfunden) befindet, unkontrolliert in einen großen Betonbrocken verwandelt, ohne irgendeine archäologische Untersuchung oder Freilegung. Das Tauchbecken wird damit für immer der Forschung, der Nachwelt und dem Judentum genommen.

 

Vor diesem Hintergrund sind die Bodendenkmalpflege im Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, die praktische Denkmalpflege im Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, die Untere Denkmalschutzbehörde, der Bauherr und der Baureferent in einem gemeinsamen Runden Tisch zu der Erkenntnis gelangt, dass dieser Weg nicht verantwortet werden kann. Es ist ethisch und denkmalfachlich nicht verantwortbar, das Tauchbecken zu zerstören, um den Treppenabgang erlebbar zu machen.

 

Es muss auch davon ausgegangen werden, dass jene Mitglieder der Stadtgesellschaft, welche eine Erlebbarmachung der Mikwe befürworten, am Ende enttäuscht sein werden, ja empört sein werden, wenn sie feststellen müssen, dass zwar ein Treppenabgang zu sehen ist, das eigentliche Tauchbecken jedoch in einen Betonklumpen verwandelt wurde.

 

Hinzu kommt noch das technische Problem, dass eine Ausbreitung der Betonsuspension bis in den Treppenbereich hinein als Risiko auch nicht ausgeschlossen werden kann. Dann wäre der Betonklumpen noch größer als befürchtet und nicht einmal der Treppenabgang vollständig erlebbar.

 

Vor diesem Hintergrund haben das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, die Untere Denkmalschutzbehörde, der Bauherr und der Baureferent gemeinsam eine andere, dreistufige Vorgehensweise abgestimmt:

 

  1. Um das hochwertige Denkmalgebäude rasch der Sanierung zuzuführen, wird dieses durch eine klassische Streifenunterfangung der Fundamente statisch dauerhaft gesichert. Diese Unterfangung greift nicht bis in die Tiefe des Tauchbeckens in den Boden ein. Es bleiben also sowohl der Treppenabgang als auch das Tauchbecken tatsächlich beide erhalten und bewahrt. Dies muss der zentrale Auftrag im Umgang mit dem jüdischen Erbe sein.

 

  1. In einem zweiten Schritt arbeitet der Bauherr parallel daran, jedenfalls den oberen Teil des Treppenabgangs dauerhaft erlebbar zu machen und diesen in ein Gesamtkonzept zur Präsentation des jüdischen kulturellen Erbes in diesem Bereich einzubinden. Der Bauherr ist hier im regen Austausch mit vielen Beteiligten, die hierzu wertvolle Beiträge leisten können. Die Sparkasse organisiert die Einrichtung einer Expertenrunde zur konzeptionellen Gestaltung (Ausrichtung, Inhalte, klassische und mediale Präsentationsmöglichkeiten, Trägerschaft, etc.) eines „Dokumentationszentrums Jüdisches Viertel im Quartier an den Stadtmauern“.

 

  1. Schritt drei ist die weitere Untersuchung technologischer Möglichkeiten. Entweder im Rahmen des jetzigen Bauvorhabens oder im Rahmen späterer Maßnahmen der Nachwelt kann das Tauchbecken eines Tages noch ergraben und vielleicht auch erlebbar gemacht werden, wenn entsprechende Technologien zur Verfügung stehen.

 

 

Dieser dreistufige Weg aus

  1. Sicherung des Gebäudes
  2. Errichtung eines Dokumentationszentrums unter weitest möglicher Einbeziehung frei erlebbar gelassener Anteile der Treppenanlage

und

  1. Bewahrung der noch nicht ergrabenen Bodendenkmäler in einem Zustand, welcher die spätere Erforschung weiterhin offenhält,

ist der zentrale Weg zur Bewahrung aller Elemente des jüdischen Erbes in diesem Bereich.

 

Diese Thematik und diese Position der Denkmalpflege, des Bauherrn und des Baureferates hat der Baureferent auf Einladung des Zentrums Welterbe Bamberg auch im „Runden Tisch Welterbe“ am 26.10.2017 vorgetragen. Das Diskussionsergebnis des Runden Tisches Welterbe lag bis Redaktionsschluss dieser Sitzungsvorlage noch nicht vor. Im Bau- und Werksenat wird hierzu mündlich berichtet werden.

 

Fragen von Kosten, Finanzierung und Trägerschaft stehen erst am Anfang der Erörterung.

 

 

Öffentlichkeitsarbeit

Der Bauherr steht in ständigem Dialog mit den Nachbarn und der Interessengemeinschaft Lange Straße. Darüber hinaus hat der Bauherr inzwischen auf seiner Homepage (www.sparkasse-bamberg.de) und über einen durch alle Interessierten abonnierbaren Newsletter eine intensive aktuelle Berichterstattung über das Projekt aufgebaut.

 

 

Antrag

Mit Schreiben vom 25.09.2017 hat die GAL-Stadtratsfraktion einen Sachstandsbericht zur Mikwe beantragt. Dieser ist hiermit gegeben.

 

 

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II. Beschlussvorschlag


II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Sachstandsbericht des Baureferenten zur Kenntnis
  2. Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 25.09.2017 ist hiermit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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