"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/1240-29

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.Sitzungsvortrag:

 

Die Benutzungsentgelte für den Schlachthof der Stadt Bamberg erfuhren seit letztmaligem Beschluss des Stadtrates vom 24.07.2013 keine Anpassungen mehr. Aufgrund der in der Zwischenzeit eingetretenen Kostenentwicklung, vorrangig in den Bereichen Personal, Instandhaltung sowie gestiegener Betriebskosten sind die Entgelte neu zu kalkulieren. Um einen kostendeckenden Betrieb zu gewährleisten ist eine Anpassung der Benutzungsentgelte gemäß Anlage 1 erforderlich.

 

Damit die Kostenvorteile höherer Schlachtmengen adäquat an die Kunden weitergereicht werden können, wird in den Bereichen Schwein und Rind die bisherige Stufenpreisstaffel durch eine Gesamtpreisstaffel ersetzt. Die Berechnung eines separaten Auslastungsbonus ist somit nicht mehr notwendig und entfällt.

 

Seit dem 01.01.2013 handelt es sich beim Schlacht- und Viehhof um einen Betrieb gewerblicher Art, der im Wettbewerb stehend wie ein privates Unternehmen agiert. Um hier marktgerecht und zeitnah auf Kundenanfragen reagieren zu können, ist es aus Sicht der Verwaltung notwendig, zukünftig die Entgeltgestaltung auf die Schlachthofleitung zu delegieren. Die Verwaltung bittet deshalb um einen entsprechenden Delegationsbeschluss des Stadtrates.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt der Vollsitzung folgende Beschlussfassung:

 

1.Der Stadtrat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

2.Der Stadtrat beschließt die Benutzungsentgeltliste für den Schlachthof der Stadt Bamberg (Betrieb gewerblicher Art) gemäß Anlage 1.

3.Der Stadtrat ermächtigt die Leitung des Schlachthofs, zukünftig die Benutzungsentgelte für den Schlachthof nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten in eigener Verantwortung festzulegen.

 

 

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...