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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2008/0067-20

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 11.06.2008 hat die Regierung von Oberfranken den in der Haushaltssatzung der Stadt Bamberg für das Haushaltsjahr 2008 vorgesehenen Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von 3.243.300 € sowie der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt in Höhe von 15.360.000 €  ohne Auflagen rechtsaufsichtlich genehmigt.

 

In der Würdigung des Gesamthaushalts weist die Regierung von Oberfranken zunächst darauf hin, „dass die Stadt Bamberg im Jahr 2008 bei den wichtigen Einnahmen und Ausgabeansätzen im Vergleich zum Vorjahr erhebliche Verbesserungen erzielen kann“.

 

Zur Aufnahme von Mehrausgaben im Rahmen eines Sozial- und Umweltkonzeptes „Kinder – Bambergs Zukunft“ mit einem Gesamtvolumen von 1,8 Mio. € in den Haushalt stellt sie fest, „dass, auch wenn viele der beschlossenen Maßnahmen begrüßenswert erscheinen….. sie den Zielsetzungen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes vom Jahr 2000, in dem u .a. die freiwilligen Leistungen reduziert werden sollten, zuwiderlaufen“.

 

Zum Ausgleich des Vermögenshaushalts wird ausgeführt, dass „wiederum die Rückflüsse des Trägerdarlehens der Stadt an den Entsorgungs- und Baubetrieb in Höhe von 2,9 Mio. € nicht zu Sondertilgungen verwendet werden, sondern zur Finanzierung des laufenden Haushalts. Auf einen weiteren Abbau der Verschuldung wurde damit verzichtet.“

 

Nach den weiteren Ausführungen der Regierung von Oberfranken „hat die verbesserte Einnahmesituation… dazu geführt, dass die Stadt nicht mehr die nötige Haushaltsdisziplin zeigt. Die Ausweitung im konsumtiven Bereich führt dazu, dass das bereinigte Ergebnis bereits im Jahr 2010 wieder in den negativen Bereich fällt. Zudem hat die Stadt neben den noch abzufinanzierenden Brückenbauten kostenintensive Baumaßnahmen neu aufgenommen. Nachdem auch die finanzielle Belastung der Stadt für die Landesgartenschau im Jahr 2012 weiter anwachsen wird, sollte sich die Stadt an ihre Vorgaben im Investitionsprogramm halten und die Investitionen deutlich reduzieren.“

 

Hinsichtlich der freiwilligen Leistungen führt die Regierung von Oberfranken aus: „Im Hinblick auf das vom Stadtrat beschlossene Haushaltskonsolidierungskonzept wird erwartet, dass die Stadt die freiwilligen Leistungen jedes Jahr auf ihre Notwendigkeit hin überprüft. Eingegangene Dauerverpflichtungen gefährden den Haushaltsausgleich der künftigen Jahre. Nach dem Finanzplan zeichnet sich bereits in den Jahren 2010 und 2011 eine Gefährdung der dauernden Leistungsfähigkeit ab.“

 

Bei der Beurteilung der Finanzplanung und Verpflichtungsermächtigungen weist die Regierung darauf hin, dass „sich die Stadt wieder stark an ihrem eigenen Haushaltskonsolidierungskonzept orientieren sollte. Mit der Veranschlagung von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 15,4 Mio. € geht die Stadt erhebliche Selbstbindungen für ihre laufenden und die neuen Investitionen in den nächsten Jahren ein. Es sollten deshalb keine weiteren neuen Maßnahmen in Angriff genommen werden, sondern erst diese laufenden Investitionen abfinanziert werden.“

 

Wegen weiterer Einzelheiten darf auf die Beilage verwiesen werden.

 

Die Regierung von Oberfranken weist in Ihrem Genehmigungsschreiben deutlich darauf hin, dass die bisher so positive Strategie der Haushaltskonsolidierung beibehalten werden soll bzw. der Anstieg der freiwilligen Leistungen eingedämmt werden sollte. Auch die Selbstbindung der Stadt Bamberg für ihre laufenden und neuen Investitionen in den nächsten Jahren durch den hohen Betrag der Verpflichtungsermächtigungen erscheint gravierend. Auch nach Auffassung des Kämmereiamtes sollten nicht immer wieder neue Maßnahmen in Angriff genommen werden, sondern erst die laufenden Investitionen abfinanziert werden.

 

Die Beachtung dieser Grundsätze erscheint sowohl für die Beschlussfassung über die Haushaltskonsolidierung für das Jahr 2009 im Oktober 2008 als auch für die Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2009 im Dezember 2008 dringend geboten. Im übrigen wäre eine zurückhaltendere Beschlussfassung vor allem in den Fachsenaten während des Haushaltsjahres notwendig, um nicht ständig neue Dauerbelastungen für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt zu produzieren.

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II. Beschlussvorschlag

Vom Sitzungsvortrag wird Kenntnis genommen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von
für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan
gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von
für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

 

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:

 

Personalkosten:

 

 

Sachkosten:

 

 

 

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzreferates:

 

entfällt

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