Beschlussvorlage - VO/2017/1297-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Möglichkeit der Darlehensgewährung an die Bürgerspitalstiftung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Felix Bertram
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzsenat
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Entscheidung
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06.12.2017
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I.Sitzungsvortrag:
Die konzerninterne Darlehensgewährung wurde bereits mehrfach erfolgreich in der Vergangenheit praktiziert (u. a. für die Sanierung der Spörlein'schen Altenwohnungen) und hat sich stets sehr gut bewährt.
Deshalb soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass auch der Finanzierungsbedarf der Bürgerspitalstiftung aus städtischen Liquiditätsmitteln bzw. aus Mitteln des Vermögensportfolios gedeckt werden kann. Um für die wichtigen Investitionen, welche die Bürgerspitalstiftung leistet, eine verlässliche Finanzierungsgrundlage zu schaffen, wird dabei vorgeschlagen, dass Darlehen aus städtischen Liquiditätsmitteln bzw. aus Mitteln des Vermögensportfolios mit einer Verzinsung zu 0,5 % p. a. (unabhängig von der jeweiligen Laufzeit des konkreten Darlehens und von der Marktlage) gewährt werden können. Dadurch sind zugleich die Mittel der Stadt bzw. des Vermögensportfolios sicher angelegt und verzinst, was bei der derzeitigen Zinssituation im Bereich der Geldanlagen (Verwahrentgelt von -0,4 %) einen zusätzlichen Vorteil darstellt. Die Tilgung soll für jedes Darlehen individuell-optimal festgelegt werden können, sie beträgt aber mindestens 1,0 % p. a.; Sondertilgungen sind jederzeit und in beliebiger Höhe möglich. Die konkrete Ausgestaltung im Einzelfall erfolgt jeweils über einen Darlehensvertrag zwischen der Stadt Bamberg bzw. dem Vermögensportfolio als Darlehensgeber und der Bürgerspitalstiftung als Darlehensnehmer.
Es wird daher um folgende Beschlussfassung gebeten:
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates: