Beschlussvorlage - VO/2017/1337-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Spenden/Sponsoring Aktualisierung der Verfahrensweise
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Felix Bertram
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzsenat
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Empfehlung
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06.12.2017
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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I.Sitzungsvortrag:
Mit dem Ziel einer Implementierung der Spendenannahme und der Annahme von Sponsoringangeboten beim Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg wurden die Grundsätze der Handlungsempfehlungen der Ministerien und Spitzenverbände für die Annahme von Zuwendungen, die bei der Stadt Bamberg schon seit Jahren erfolgreich umgesetzt werden, sowie die Grundsätze der Sponsoringrichtlinie der Stadt Bamberg auch beim Zweckverband Gymnasien eingeführt.
Zur Harmonisierung der Vorlagekriterien bei Stadt und Zweckverband und aus Gründen der Verwaltungsökonomie wird vorgeschlagen, gleichlautend zu den Vorlagegrenzen des Zweckverbands Gymnasien, künftig auch bei der Stadt Spenden über 1.000 € vorzulegen. Analog dazu wird vorgeschlagen, Sponsoringangebote über 3.000 € künftig zur Annahme vorzulegen.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag:
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
1. Vom Sitzungsvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
2. Ab 2018 werden Spenden über 1.000 € über den Finanzsenat dem Stadtrat zur Genehmigung der Annahme vorgelegt (Zuwendungsliste).
3. Ab 2018 werden Sponsoringangebote über 3.000 € über den Finanzsenat dem Stadtrat zur Genehmigung der Annahme vorgelegt (Sponsoringliste).
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Sponsoringrichtlinie der Stadt Bamberg entsprechend redaktionell zu ändern.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist. |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: |