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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/1342-20

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Im Rahmen des geplanten Flurbereinigungsverfahrens im Bereich des Forsthauses Weipelsdorf ist der Ausbau einer Teilfläche der Flur-Nr. 744/0 und der Flur-Nr. 744/3, Gemarkung Bischberg, zum öffentlichen Feld- und Waldweg vorgesehen. Diese Grundstücke befinden sich im Eigentum der Bürgerspitalstiftung Bamberg und sollen nach Abschluss des Verfahrens auch im Eigentum der Bürgerspitalsstiftung verbleiben, da sie zur Erschließung der dortigen großen Forstflächen und des Forsthauses erforderlich sind.

 

Weiterhin ist im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens eine Verlegung des Einmündungsbereichs der Forststraße / Ortsverbindungsstraße um ca. 25 m in Richtung Weipelsdorf (auf die Flur-Nr. 755) vorgesehen. Dort soll auch ein Dorfgemeinschaftshaus entstehen. Der Ausbau der Straße bedeutet für den Forstbetrieb der Stiftung und die Anbindung des Forsthauses eine deutliche und nachhaltige Verbesserung, auch für die Versorgung mit Leitungen für die Digitalisierung und Telefonverbindung. Die Zufahrtssituation im Einmündungsbereich zur Ortsverbindungsstraße Weipelsdorf / Bischberg wird durch eine größere Haltesichtweite am Knotenpunkt entschärft.

 

Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken betreibt dieses Verfahren und hat die Kosten für den frostsicheren Ausbau der Forststraße auf ca. 400.000 € – 500.000 € inkl. MwSt. geschätzt. Zu diesen Baukosten kommen voraussichtlich noch 20 % Baunebenkosten für die Planung, Ausführung und Kassenführung der Wegebaumaßnahme, die Kosten für die Planung und Ausführung von Ausgleichsmaßnahmen sowie Preissteigerungen auf dem Bausektor hinzu.

 

Die Maßnahme wird vom Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken mit einem derzeitigen Fördersatz von 75 % der Kosten gefördert. Der Grunderwerb ist nicht förderfähig.

 

Die Bürgerspitalstiftung übernimmt die Kosten für den Straßenausbau der Forststraße ab der Einmündung Dorfseestraße bis zum Forsthaus. Die Gemeinde Bischberg übernimmt die Kosten des erforderlichen Grunderwerbs aus der Fl. Nr. 755 bis zur Abzweigung zum Aussiedlerhof Then. Der künftige Straßenunterhalt liegt beim jeweiligen Eigentümer der Straße. Nach Abzug der zu erwartenden Förderungen beläuft sich der Kostenanteil der Bürgerspitalstiftung auf ca. 150.000 €.

 

Nach Auskunft des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken liegt der Baubeginn voraussichtlich in 2019.

 

Um das Flurbereinigungsverfahren anordnen zu können, benötigt das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken eine Einverständniserklärung der Bürgerspitalstiftung Bamberg, in der zugesichert wird, dass auf ihren o. g. Grundstücken ein öffentlicher Feld und Waldweg ausgebaut und entsprechend gewidmet werden kann sowie die Straßenbaulast von ihr übernommen wird.

 

Weiterhin ist eine Vereinbarung mit der Gemeinde Bischberg mit demselben Inhalt abzuschließen sowie der Regelung über die Kostenübernahme des Grundstückserwerbs im Einmündungsbereich durch die Gemeinde Bischberg. Die Gemeinde Bischberg verpflichtet sich dabei die für die Verlegung erforderlichen Grundstückskosten zu tragen.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Finanzsenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

  1. Der Finanzsenat stimmt der geschilderten Vorgehensweise zu und beauftragt die Verwaltung die entsprechenden Haushaltsmittel bereit zu stellen.

 

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, die für das Flurbereinigungsverfahren erforderlichen Vereinbarungen und Erklärungen mit der Gemeinde Bischberg und dem Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken abzuschließen.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich 2018/2019, Planungs- und Sachkosten: ca. 150.000 €

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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