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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/0794-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Zur Feststellung des Budgetergebnisses 2009 und der anschließenden Mittel­bereitstellung bzw. des Negativvortrages in 2010 für die budgetierten Fachbereiche (Dienststellen und städtischen Schulen) wird von der Verwaltung folgendes vorgetragen:

 

 

1.             Traditionell budgetierte Fachbereiche

 

 

1.1 Grundsätzliches

 

Mit Beschluss des Stadtrates vom 19.03.1997 wurde die von der Verwaltung vorge­legte „Vorläu­fige Dienstanweisung“ für die Budgetierung genehmigt und zuletzt mit Beschluss vom 09.12.2009 bis zum 31.12.2010 verlängert.

 

Gemäß Ziffer 6 der vorläufigen Dienstanweisung sollen die budgetierten Fachbe­reiche bei Aus­gabeneinsparungen und Mehreinnahmen, die auf organisatorische Än­derungen oder neue Wege („Managementleistungen“) zurückzuführen sind, im lau­fenden oder im folgenden Haushaltsjahr partizipieren. Dabei sollen sie 50 % des eingesparten bzw. des zusätzlich eingenommenen Betrages er­halten.

In der Vergangenheit konnten über diese Regelung hinausgehend per Stadtrats­beschluss fast immer sogar 100 % des Budgetergebnisses übertragen werden.

 

 

1.2 Dienststellen

 

Das Finanzreferat schlägt die 100 %-ige Übertragung der positiven Budget­ergebnisse aus 2009 vor, da der Verwaltung entsprechend begründete Anträge der betroffenen Dienststellen vorliegen.

 

Vor diesem Hintergrund sind in folgender Höhe genehmigungsfähig:

 

Dienststelle

Gesamtüberschuss

Übertrag

Historisches Museum

15.689,98 €

15.690,00 €

Städtische Volkshochschule

6.010,33 €

6.010,00 €

Tourismus & Kongress Service

52.491,76 €

52.492,00 €

 

 

 

 

Im Falle von Budgetüberschreitungen ist an der bisherigen Praxis festzuhalten, negative Ergebnisse den budgetierten Dienststellen in voller Höhe anzulasten und die Dienstanweisung insoweit konsequent umzusetzen. Dies betrifft folgende Fachbereiche:

 

Dienststelle

Gesamtdefizit

Negativvortrag

Staatliche Schulämter Stadt und Landkreis Bamberg

 

2.960,52 €

 

2.961,00 €

E.T.A.-Hoffmann-Theater

13.395,69 €

13.396,00 €

Städtische Musikschule

44.657,92 €

44.658,00 €

Garten- und Friedhofsamt

210.419,87 €

210.420,00 €

 

Die Einzelheiten und Erläuterungen können der Anlage 1 entnommen werden.

 

 

1.3 Städtische Schulen

 

Es wird vorgeschlagen, die Budgetergebnisse der weiterführenden Schulen und der Grund- und Hauptschulen ebenfalls zu 100 % zu übertragen.

 

Bei den weiterführenden Schulen ergaben sich Budgetunterschreitungen von insgesamt 209,07 €, die in Höhe von 209,- € nach 2010 übertragen werden.

 

              Für die Grund- und Hauptschulen steht ein Gesamtergebnis von + 4.314,34 € zu Buche, das sich folgendermaßen zusammensetzt:

-            Budgetüberschreitungen in Höhe von 860,38 € (Volksschule Gaustadt)

-            Budgetunterschreitungen in Höhe von 5.174,72 € brige Schulen)

Der Überschussvortrag in das Haushaltsjahr 2010 beläuft sich auf 4.310,- €.

 

Die Pestalozzischule (Sondervolksschule für Lernbehinderte) wurde aufgelöst. Der Budget­überschuss von 19,85 € verfällt daher zugunsten des Haushalts.

 

Die Einzelheiten und Erläuterungen können der Anlage 2 entnommen werden.

 

 

Zusammenfassung:

 

Die Überschüsse aller budgetierten Fachbereiche betragen in 2009 exakt 179.813,90 €. Davon sind 83.597,00 € erneut bereitzustellen. Die Überschreitungen belaufen sich auf (gerundet) 272.295,00 €.

Es wird vorgeschla­gen, im Haus­haltsplan 2010 für diese Fachbereiche zusätzliche Mittel ent­spre­chend der Anlagen 1 und 2 bereitzustellen.

Der budgetierte Fachbereich hat ein Wahlrecht, ob die Bereitstellung der zusätzli­chen Mittel im Verwaltungs- bzw. Vermögenshaushalt oder in einer Sonder­rücklage erfolgen soll.

Die vorhandenen Budgetüberschreitungen in 2009 sind den betroffenen Fachämtern nach vorstehenden Ausführungen voll anzulasten.

Die Deckung der zusätzlich bereitzustellenden Mittel erfolgt durch Kürzungen bei den Fachbereichen, die ihr Budget überschritten haben.

             

 

2.             Budget der Konzert- und Kongresshalle (Sonderfall)

 

Das Budget der Konzert- und Kongresshalle betrug im Jahr 2009 235.000 €.

Während des Haushaltsjahres wurden überplanmäßige Mittel i.H.v. insgesamt 83.402 € bereitgestellt, die budgeterhöhend wirkten.

Innerhalb des KKH-Budgets wurde im Jahr 2009 ein Überschuss von 100.218,19 € erwirtschaftet (vgl. Anlage 1).

Mit Beschluss des Finanzsenates vom 26.01.2010 wurde bereits der Budgetüberschuss in Höhe eines Teilbetrages von 96.192 € bei der HSt. 84500.94000 (Bauwendungen Konzert­halle) zu Lasten der allgemeinen Rücklage (HSt. 91000.31000) überplanmäßig bereitgestellt.

Vor diesem Hintergrund ist im Rahmen der Budgetabrechnung nur noch ein Betrag von 4.026 € zu übertragen.

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II. Beschlussvorschlag

II.      Beschlussantrag:

 

1. Vom Sitzungsvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2. Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

a)              Im Haushaltsplan 2010 werden für die budgetierten Fachbereiche aufgrund der Rechnungsergebnisse 2009 zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 83.597,00 € gemäß den Anlagen 1 und 2 zur Verwendung für aufgabenbedingte Ausgaben bereitgestellt.

Deckung der Budgetüberschüsse erfolgt durch Kürzungen bei den Fachbereichen mit negativen Budgetergebnissen.

 

b)              Die Verwaltung wird mit dem Vollzug beauftragt.

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III.               Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
 

 

1.

Keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 83.597,00 €
für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan
gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von ……….für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:

 

Personalkosten:

Sachkosten:

 

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