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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/1404-61

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Anlass

 

Mit dem Beschluss des Umweltsenates  vom 20.09.2016 aus der Sitzungsvorlage VO/2016/0373-61, Punkt 5 erging folgender Auftrag an die Verwaltung: „Der Umweltsenat beauftragt die Stadtverwaltung, die Möglichkeiten der Errichtung einer leistungsfähigen, öffentlichen ganzjährig benutzbaren Toilettenanlage im Bereich des Bushaltes an der Mußstraße genauer zu prüfen, mit Kosten zu hinterlegen und erneut zu berichten.“

 

Standortfindung

 

Zur Standortfindung sind die folgenden Stellen und Akteure eingebunden worden:

 

  • Bauordnungsamt, Denkmalpflege,
  • Bamberg Congress + Event GmbH (Konzert- und Kongresshalle),
  • EBB,
  • Garten- und Friedhofsamt,
  • Immobilienmanagement,
  • Ordnungsamt,
  • Referat 2,
  • Referat 4,
  • Referat 6,
  • Stadtplanungsamt, Bebauungsplanung,
  • Stadtplanungsamt , Stadtsanierung und Stadtgestaltung,
  • Tourismus & Kongress Service.

 

Gemeinsam diskutiert wurden folgende Bereiche (vgl. Anlage 1)

 

-          Bereich Tiefgaragenzufahrt – Konzert- und Kongresszentrum

-          zwischen Gebäude Mußstraße 10 und 10a, Fl.-St. 743/12

-          Weide, Grünfläche

-          Stellplatzanlage der Konzert- und Kongresshalle

 

Im Ergebnis wird seitens der Verwaltung der Standort Weide, Grünfläche neben dem Spielplatz" zur weiteren Bearbeitung empfohlen:

 

Dabei wird nicht verkannt, dass es sich um einen Standort in einer bedeutsamen Grünanlage, im Bereich eines ursprünglichen Flussarmes mit den späteren Schiffswinterungen, handelt, auf welcher auch keine sonstigen baulichen Anlagen errichtet werden sollen. Eine mögliche Beeinträchtigung der Sichtbeziehungen insbesondere zum Michaelsberg durch die Anlage ist durch geeignete Maßnahmen zu minimieren.

 

Allerdings ist der Standort aus Besuchersicht als ideal zu bezeichnen. Er wird visuell am schnellsten wahrgenommen und befindet sich in optimaler räumlicher Nähe, sowohl zu den Bussen als auch dem gängigen Start- und Endpunkt der Touristenführungen vor der Konzert und Kongresshalle. Die Toilettenanlagen der Konzert- und Kongresshalle, welche bisher häufig durch die Flussschifffahrer genutzt werden, sollen hierdurch entlastet werden. Dabei sollte auch berücksichtigt werden, dass auch ohne die Flussschifffahrer an der dort entstandenen "Freizeitachse" ein genereller Bedarf gegeben ist.

 

Die weiteren potentiellen Standorte weisen demgegenüber zum Teil deutlich Nachteile auf:

 

Der Bereich Tiefgaragenzufahrt -Konzert- und Kongresszentrum verfügt zwar über gute städtebauliche und rechtliche Rahmenbedingungen. Aus Besuchersicht wird allerdings die Distanz zu den Haltepunkten der Busse als zu groß eingeschätzt mit der wahrscheinlich schnell eintretenden Entwicklung, dass weiterhin unberechtigterweise die Toilettenanlagen des Kongresszentrums genutzt würden. Damit wäre im Ergebnis keine Verbesserung, trotz eines finanziell aufwendigen Neubaus, zu erreichen.

 

Der Bereich zwischen Gebäude Mußstraße 10 und 10a, FI.-St. 743/12 befindet sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Konzert- und Kongresshalle zwischen Gebäude Mußstraße 10 und 10a (Fl.St. 743/12). Aufgrund der notwendigen Straßenquerung wird dieser Standort, insbesondere wegen der Beeinträchtigung des Verkehrsflusses und des dort kaum vorhandenen Stauraums, allgemein als problematisch erachtet.

 

Bei dem Bereich Stellplatzanlage der Konzert- und Kongresshalle handelt es sich um die beiden nicht abgesperrten Stellplätze vor dem Ziegelbau. Im Hinblick auf die Kriterien Städtebau, Eigentum, Wahrnehmung und Erreichbarkeit kann der Standort zwar punkten. Allerdings würde die vorhandene Fläche jedoch nur eine WC-Anlage begrenzter Größe erlauben.

 

Ausgestaltung der Planung

 

Im weiteren Vorgehen soll der empfohlene Standort „Weide, Grünfläche neben dem Spielplatz" weiter bearbeitet und beplant werden. Dabei soll den städtebaulichen Anforderungen an dieser Stelle durch eine entsprechend hochwertige Architektursprache sowie durch eine geschickte Positionierung des Baukörpers bestmöglich Rechnung getragen werden.

 

Aufgrund der Nutzungsanforderungen, soll die Anlage sowohl im Sommer als auch Winter uneingeschränkt nutzbar und barrierefrei ausgestattet sein. Dabei soll auch eine mögliche Integration der Buswartehalle geprüft werden.

 

Die Verwaltung wird daher mit der Ermittlung der notwendigen Dimensionierung der Anlage sowie der Erarbeitung möglicher Gestaltungsvarianten inkl. Kostenschätzungen beauftragt.

 

In der Anlage 1 sind die hier untersuchten  Standorte als Plan und in der Anlage 2 als Fotos aufgeführt.

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Bau- und Werksenat beauftragt die Verwaltung, für den Standort „Weide, Grünfläche neben dem Spielplatz“ Vorentwürfe zu erarbeiten, Kosten zu ermitteln und erneut zu berichten.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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