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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2018/1427-R2

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Träger der Straßenbaulast

 

Die Stadt Bamberg ist gemäß § 5 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i.V.m. mit Art. 9 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) Träger der Straßenbaulast. Die Straßenbaulast umfasst alle mit dem Bau und Unterhalt der Gemeindestraßen und sonstigen öffentlichen Straßen (ausgebaute öffentliche Feld- und Waldwege und beschränkt öffentliche Wege) zusammenhängenden Aufgaben.

 

Der Träger der Straßenbaulast hat nach seiner Leistungsfähigkeit die Straßen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern und sonst zu verbessern; dabei sind die sonstigen öffentlichen Belange, wie z.B. weitgehende Barrierefreiheit und Umweltschutz, zu berücksichtigen, § 3 FStrG, Art. 9 BayStrWG.

 

Sollte die Einwohnerzahl der Stadt Bamberg auf mehr als 80.000 anwachsen, so ist diese dann als Träger der Straßenbaulast auch für Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen zuständig.

 

Maßgebend ist die bei der nächsten Volkszählung bzw. dem nächsten  Zensus (Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung) festgestellte Einwohnerzahl. Das Ergebnis einer Volkszählung bzw. des Zensus wird mit Beginn des dritten Haushaltsjahres nach dem Jahr verbindlich, in dem die Volkszählung stattgefunden hat. Im Jahr 2021 führen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder in Deutschland wieder einen Zensus durch.

 

 

Maut

 

Zum 01.07.2018 wird die Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen ausgedehnt. Die Maut ist im § 11 Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) geregelt. In Absatz 3 des BFStrMG ist ausgeführt, dass den Trägern der Straßenbaulast einer mautpflichtigen Straße das auf den in ihrer Baulast befindlichen Strecken anfallende Mautaufkommen zusteht.

 

 

 

Ortsdurchfahrten

 

Eine Ortsdurchfahrt ist der Teil einer Staats- oder Kreisstraße, der innerhalb der geschlossenen Ortslage liegt und auch zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmt ist oder der mehrfachen Verknüpfung des Ortsstraßennetzes dient ( Art. 4 BayStrWG). Eine geschlossene Ortslage ist der Teil, der in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen den Zusammenhang nicht.

 

Für alle Bundesstraßen und deren Brückenbauwerke im Stadtgebiet liegt die Straßenbaulast derzeit noch beim Freistaat Bayern. Gemeinden mit Einwohnerzahlen von mehr als 50.000 aber unter 80.000 können Träger der Straßenbaulast für Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundessstraßen in Gemeinden mit Zustimmung der obersten Kommunalaufsichtsbehörde gegenüber der obersten Landesstraßenbaubehörde auf Verlangen werden.

 

Im Oktober 1974 erklärte die Stadt Bamberg, dass sie die Straßenbaulast für Ortsdurchfahrten in Bamberg behält, mit der Folge, dass die Stadt Bamberg einen erhöhten Anteil am örtlichen Kfz-Steuer-Aufkommen erhalten hat. Die Straßenbaulast lag nach Ausübung des Wahlrechts gem. § 5 Abs. 2a Satz 1 FStrG bei der Stadt Bamberg. Die Aufwendungen für Straßenbeleuchtung sowie die Unterhaltslast für Geh- und Radwege bleibt aber auch dann in der Zuständigkeit der Stadt Bamberg, wenn die Unterhaltslast für die Ortsdurchfahrten im Zuge der Bundesstraßen wieder an den Bund zurückgeht.

 

Im März 1989 teilte die Regierung mit, dass die Stadt Bamberg aufgrund der Volkszählung 1987 dieses Wahlrecht erneut ausüben kann. Seitens der Verwaltung der Stadt Bamberg wurde intensiv geprüft, wie sich der Einnahmen- Anteil am örtlichen Kfz-Steuer-Aufkommen gegenüber den Aufwendungen der Unterhaltslast verhält. Die Mehraufwendungen aus dieser Gegenüberstellung betrugen damals in den sechs vorangegangenen Jahren rd. 250.000 DM (rd. 127.823 €). Zudem wurde festgestellt, dass der Unterhalt der Ortsdurchfahrten maßgeblich durch die großen Brückenbauwerke beeinflusst wird. Aber gerade für die Brücken zeichnete sich für die folgenden Jahre ganz erheblicher Unterhaltsbedarf ab.

 

In der Sitzung des Stadtrates vom 15.11.1989 wurde beschlossen, gegenüber der obersten Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern zu erklären, dass die Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen in Bamberg ab 01.01.1990 (das Ergebnis einer Volkszählung wird mit Beginn des dritten Haushaltsjahres nach dem Jahr verbindlich, in dem die Volkszählung stattgefunden hat) nicht mehr übernommen wird.

 

Bei einer Veränderung der Einwohnerzahl der Stadt Bamberg über 80.000 wären von einer Veränderung als Träger der Straßenbaulast der Münchner Ring (B22) sowie der Berliner Ring (B22) mit einer Gesamtlänge von ca. 5.120 m sowie des im Verhältnis dazu untergeordneten Anschluss-Teilstückes der B26 (Anlage 1) zum Hafen bis zur Lichtsignalanlage betroffen. Auf dem Münchner Ring liegen insgesamt neun Brücken, mit einer Gesamtlänge von ca. 790 m.

 

Die Längen der Ortsdurchfahrten des  Berliner Rings und des Münchner Rings gliedern sich im Einzelnen wie folgt (Anlage 2):

 

Berliner Ring

Länge ca. 1.445 m

 

Münchner Ring

Länge ca. 3.765 m, davon Brückenbauwerke (BW):

 

BW 74 Geh- und Radwegunterführung (Waizendorfer Str.), Länge ca. 24 m

BW 24 Bruderwaldbrücke, Länge ca. 53 m

BW 31 Georg-Mulde-Brücke, Länge ca. 96 m

BW 30 Geh- und Radwegüberführung (Leinrittsteg), Länge ca. 44 m

BW 29 Hainbrücke, Länge ca. 228 m

BW 28 Geh- und Radwegunterführung (Hain), Länge ca. 24 m

BW 27 Heinrichsbrücke, Länge ca. 271 m

 

BW 25 Überführung Nürnberger Straße, Länge ca. 21 m

BW 26 Gereuthsteg, Länge ca. 32 m

 

 

Auswirkungen

 

Im Falle der Überschreitung der 80.000-Einwohner-Grenze  würde die Trägerschaft der Straßenbaulast vom Freistaat Bayern auf die Stadt Bamberg für die o.g. Ortsdurchfahrten übergehen.

 

Allein die Heinrichsbrücke mit einer Länge von rd. 271 m und ihrem 4-spurigen (!) Ausbau würde alle bisher bekannten Budgetansätze der Stadt Bamberg für Brückenbauwerke sprengen. Im Vergleich zur Heinrichsbrücke sind die zuletzt erneuerten zweispurigen Brücken im Stadtgebiet: die Luitpoldbrücke mit rd. 101 m, die Löwenbrücke mit rd. 98 m und die Kettenbrücke mit rd. 72 m. Alle drei Brücken zusammen haben eine Gesamtlänge von rd. 271 m (!). Allein für den Fall der Grundsanierung der Brücke ist mit mindestens einem dreistelligen Millionenbetrag zu rechnen. Ein Instandsetzungsprojekt in dieser Größenordnung ist für die Stadt Bamberg nicht zu stemmen.

 

Die zuletzt aktuell bekannt gegebene Einwohnerzahl der Stadt Bamberg des Bayerischen Landesamtes für Statistik beträgt 75.743 Personen.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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