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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1482-38

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Die Fraktion der Bamberger Allianz hat mit Schreiben vom 02.11.2017 einen Antrag auf ein Förderprogramm für Lastenpedelecs gestellt (Anlage 1).

 

Dieses Programm sollte ein Fördervolumen von 10.000 Euro besitzen – der entsprechende Antrag auf Mittelbereitstellung seitens der Bamberger Allianz wurde durch den Stadtrat im Rahmen der Haushaltsberatungen bewilligt.

 

Dieses Förderprogramm für Lastenfahrräder-/pedelecs ist ein Baustein der gesamtstädtischen Initiative  „Bambergs Weg in die Elektromobilität“.

 

Ziel des Förderprogrammes ist die Erhöhung des Radverkehrsanteils im gewerblichen Verkehr der Stadt Bamberg. Gefördert wird die Beschaffung von ein- und zweispurigen, zulassungs- und versicherungsfreien Lastenfahrrädern mit und ohne batterieelektrischer Tretunterstützung (Lastenpedelecs bis 25 km/h) sowie zulassungs- und versicherungspflichtige Lastenpedelecs bis 45 km/h, die mindestens eine Lasten- Zuladung von 40 kg (zzgl. Fahrergewicht) ermöglichen und damit mehr Ladevolumen bzw. –gewicht als ein herkömmliches Fahrrad aufnehmen können.


Voraussetzung ist, dass der Kauf bei einem ortsansässigen Fahrradhändler erfolgt. Je Antragsteller ist nur ein Fahrzeug förderfähig.

 

Nicht förderfähig sind nachträglich vorgenommene Umbauten an herkömmlichen Fahrrädern, sowie E-Bikes (kein Pedalbetrieb möglich, zulassungs- und versicherungspflichtig).

 

 

Die Höhe der Zuwendung beträgt

 

  1. für rein muskulär betriebene Lastenräder 25 % der Netto- Anschaffungskosten (Gesamtkosten abzüglich der gesetzl. Mehrwertsteuer), max. jedoch 500,00 €

 

  1. für batterieelektrisch unterstützte Lastenpedelecs 25 % der Netto- Anschaffungskosten (Gesamtkosten abzüglich der gesetzl. Mehrwertsteuer), max. jedoch 1.000,00 €

 

Antragsberechtigt sind

 

  1. Gewerbebetriebe und Unternehmen, unabhängig von der Rechtsform, mit Sitz oder Niederlassung in der Stadt Bamberg,

 

  1. freiberuflich tätige Personen, die in der Stadt Bamberg ansässig sind sowie

 

  1. Stiftungen, Genossenschaften, eingetragene Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts aus der Stadt Bamberg

 

Nicht antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, Bundes- /Landesbehörden, Privatpersonen sowie politische Parteien, da die vorhandenen Haushaltsmittel begrenzt sind.
 

Abweichend vom Antrag der Bamberger Allianz wird wegen der  begrenzten Fördergelder auf die Ausweitung des Förderprogrammes in den privaten Bereich verzichtet und nur auf den gewerblichen Antragssteller beschränkt.

 

Nähere Informationen zur Beantragung sind den als Anlage beigefügten Richtlinien und dem Förderantrag zu entnehmen.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

 

  1. Der Umweltsenat stimmt den vorgelegten Förderrichtlinien und dem Förderantrag zu.

 

  1. Die Richtlinien treten zum 01.04.2018 in Kraft. Die Laufzeit beträgt vorbehaltlich der verfügbaren Mittel 12 Monate, bis zum 31.03.2019.

 

  1. Der Antrag der Stadtratsfraktion der Bamberger Allianz vom 02.11.2017 ist hiermit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 10.000 € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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