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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1501-61

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Beratungsfolge

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- Bericht über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

- Bericht über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

- Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

 

I.Sitzungsvortrag:

 

  1. Anlass und Ziel der Planung

Durch den Vorhabenträger COMPAKT Wohnungsbaugesellschaft mbh wurde mit Schreiben vom 13.10.2016 ein Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gestellt, dem der Bau- und Werksenat in seiner Sitzung vom 18.01.2017 stattgegeben hat.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Norden durch die Gewerbebebauung an der Georgenstraße, im Süden durch die Gärten und Rückgebäude der Grundstücke an der Pödeldorfer Straße, im Osten durch die Gartengrundstücke des Pleinserhofs und im Westen durch die Katharinenstraße begrenzt.

Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 320 D sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachverdichtung an der Katharinenstraße geschaffen werden. Dies soll durch den Bau von drei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 24 Wohneinheiten zwischen 48 und 163 m² Wohnfläche geschehen.

Für die Neubauvorhaben müssen insgesamt 34 Stellplätze nachgewiesen werden. Weiterhin müssen die fünf entfallenden Garagenstellplätze auf dem Baugrundstück ersetzt werden. Im Untergeschoss soll eine Tiefgarage mit insgesamt 44 Stellplätzen errichtet werden. Oberirdische Stellplätze sind nicht vorgesehen, der Innenhof der Wohnanlage soll von parkenden Autos freigehalten werden.

 

  1. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gemäß dem Beschluss des Bau- und Werksenats vom 11.10.2017 wurde die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 320 D in der Fassung vom 11.10.2017 inklusive der Vorhabenpläne vom 11.10.2017 lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit vom 06.11.2017 bis einschließlich 11.12.2017 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Einsichtnahme aus, gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

  1. Behandlung der Anregungen

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgenden Stellungnahmen ein.

 

  1. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

1.                   Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bamberg-Forchheim,

mit Schreiben vom 30.10.2017

2.                                Bundesnetzagentur, mit Schreiben vom 01.11.2017

3.                                Polizeiinspektion Bamberg-Stadt, mit Schreiben vom 02.11.2017

4.                                Fachbereich 6A/Erschließung, mit Schreiben vom 06.11.2017

5.                                Bauordnungsamt/Denkmalpflege, mit Schreiben vom 07.11.2017

6.                                PLEDOC GmbH, mit Schreiben vom 09.11.2017

7.                                Bayernwerk Netz GmbH, mit Schreiben vom 13.11.2017

8.                                Immobilienmanagement, mit Schreiben vom 21.11.2017

9.                                Deutsche Telekom GmbH, mit Schreiben vom 23.11.2017

10.                            Wirtschaftsförderung, mit Schreiben vom 27.11.2017

11.                            Zentrum Welterbe Bamberg, mit Schreiben vom 27.11.2017

12.                            Stadtwerke Bamberg, mit Schreiben vom 28.11.2017

13.                            Vodafone Kabel Deutschland GmbH, mit Schreiben vom 04.12.2017

14.                            Bauordnungsamt, mit Schreiben vom 04.12.2017

15.                            Regierung von Oberfranken, mit Schreiben vom 06.12.2017

16.                            Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg, mit Schreiben vom 11.12.2017

17.                            Stadtjugendamt, mit Schreiben vom 12.12.2017

18.                            Freiwillige Feuerwehr Bamberg, mit Schreiben vom 14.12.2017

19.                            Amt für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz, mit Schreiben vom 20.12.2017

 

  1. Öffentlichkeit
  1. Bürger A, mit Schreiben vom 07.12.2017

Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Anlage tabellarisch und anonym behandelt.

 

4.Änderungen und Ergänzungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 320 D vom 11.10.2017

Bedingt durch die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie aufgrund der Weiterentwicklung der Planung ergeben sich geringfügige, klarstellende Änderungen und Ergänzungen im Bebauungsplan. An den Grundzügen der Planung wurde festgehalten.

- Auf Anregung von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde unter B. Hinweise der Textteil des Bebauungsplans um den Hinweis hinsichtlich der Bodendenkmalpflege ergänzt.

- Der Freiflächengestaltungsplan wurde hinsichtlich der Baum-Neupflanzungen konkretisiert.

- Weiterhin wurden in den Dachaufsichten die Flächen für Solarthermieanlagen je nach Vorgabe der Energieeinsparverordnung und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz eingetragen.

- die formale Bezeichnung der Reihenhäuser wurde aus den Planunterlagen herausgenommen. Die reihenhausartige Bebauung wird nun durch die Bezeichnung „Mehrfamilienhaus“ definiert.

- Im Bereich des rückwärtigen Bestandsgebäudes (Katharinenstraße Nr. 2) wird die Baugrenze im südlichen Bereich in der Flucht des Vordergebäudes um eine II-geschossige Bebauung erweitert. Dies ermöglicht im Rahmen der Sanierungsarbeiten des Bestandsgebäudes, die Umsetzung von einer neuen, vor die Fassade gesetzten Balkonanlage im ersten und zweiten Obergeschoss. Die Verschiebung der Baugrenze ist nur geringfügig und hat keine nachbarrechtlichen Auswirkungen.

Da die Änderungen und Ergänzungen nur geringfügiger Natur sind, kann auf eine erneute Auslegung verzichtet werden und der Bebauungsplan zum Satzungsbeschluss vorgelegt werden.

 

5.Durchführungsvertrag

Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 320 D ist der Abschluss eines Durchführungsvertrags zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Bamberg erforderlich.

Im Durchführungsvertrag wurden unter anderem Vereinbarungen zur Sozialklausel, zu Maßnahmen der Erschließung (Entwässerung, Stellplatznachweis, etc.), zur Freiflächengestaltung sowie die Stellung von Sicherheiten von der Verwaltung mit dem Vorhabenträger final abgestimmt.

Der Durchführungsvertrag liegt den Fraktionsunterlagen für die Mitglieder des Bau- und Werksenates bei und ist bereits durch den Vorhabenträger unterzeichnet.

 

6.Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Es wird beantragt, die Behandlung der Stellungnahmen zu beschließen und für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 320 D vom 07.03.2018 bestehend aus Planzeichnung, Text und Vorhabenplänen vom 07.03.2018 sowie für die Begründung vom 07.03.2018 den Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB zu fassen.

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.
  2. Der Bau- und Werksenat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.
  3. Der Bau- und Werksenat beschließt aufgrund
    1. des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie
    2. der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634),
    3. der Artikel 6. Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-I) in der zuletzt geänderten Fassung

den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 320 D, bestehend aus Planzeichnung mit Text vom 07.03.2018 und den Vorhabenplänen vom 07.03.2018, als Satzung sowie die Begründung zum Bebauungsplan vom 07.03.2018

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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