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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2018/1552-R1

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

1. Entwicklung der Konversionsliegenschaften

 

Hinsichtlich der allgemeinen Entwicklung der Konversionsliegenschaften in Bezug auf die Flächen der ehemaligen Offizierssiedlung, ehemalige Muna und Schießplatz, des Golfplatzes, der Wendeschleife/Kastanienstraße sowie der Entwicklung des Bundespolizeiaus- und –fortbildungszentrums und der Belang der Anwohnerschaft der sog. „Nato-Siedlung“, haben sich seit der Berichterstattung im Konversionssenat am 07.02.2018 keine neuen Entwicklungen ergeben.

 

 

2. Entwicklung Lagarde

 

a) Rückbau und Baufeldfreimachung Lagarde

 

In der Sitzung des Konversionssenates am 12.10.2017 wurde über das Ergebnis des Auswahlverfahrens zur Gewinnung eines fachlich leistungsfähigen Ingenieurbüros für die Planung des Abbruch- und Recyclingmanagements berichtet. Wie mündlich in der Sitzung vorgetragen, wurde der Zuschlag an das wirtschaftlichste Angebot, der Gauff Ingenieure, Nürnberg, erteilt. Das Büro hat mittlerweile die Planung zur Umsetzung des Abbruch- und Recyclingmanagements aufgenommen. Aufgrund der Größe des Areals, ist eine räumlich sowie zeitlich gestaffelte Vorgehensweise vorgesehen. Neben den Arbeiten im Bereich der Verlängerung der Pestalozzistraße (Durchbruch der Bebauung Zollnerstraße) – hier erfolgt die finale Vergabe der Straßenbauarbeiten im BWS am 07.03.2018 - ist insbesondere die Fläche des aktuell laufenden Investorenauswahlverfahrens, als erstes größeres Wohnbauquartier auf der Lagarde, sowie im Bereich des NPS-Förderantrages (Nationale Projekte des Städtebaues) im Kulturquartier im Fokus der Planungen. Ziel ist es hier, die notwendigen Arbeiten zeitlich so zu gestalten, dass mit den ersten Neubauvorhaben dort voraussichtlich Anfang 2020 begonnen werden kann.

 

Vorgesehen ist, dass auf der ehemaligen Motorpoolfläche am Berliner Ring die Arbeiten zur Brechung des Materials sowie zur deponiegerechten Sortierung und Haufwerkbildung stattfinden werden. Dies ist zum einen den umwelt– und wasserschutzrechtlichen Vorgaben und zum anderen der Planung einer effizienten und kostensparenden Abwicklung geschuldet.

Dabei ist eine möglichst geringe Belastung der umliegenden Wohngebiete mit Baustellenverkehr Ziel der logistischen Bewältigung der Abbruchmassen.

 

 

b) Investorenauswahlverfahren zum Wohnungsbau

 

Anknüpfend an die Berichte in den Sitzungen des Konversionssenates am 12.10.2017 sowie am 21.11.2017, wird aktuell das Investorenauswahlverfahren (kurz: IAV) mit 28 Interessierten fortgeführt.

 

Im Rahmen eines Ortsbesichtigungstermins am 06.12.2017 konnten zahlreiche interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die Örtlichkeit geführt besichtigen. Die Verfahrensunterlagen wurden am 22.12.2017 allen Teilnehmern als Download zur Verfügung gestellt. Im Rahmen eines Rückfragen-Kolloquiums konnten bis zum 22.01.2018 Rückfragen an die Verwaltung gestellt werden. Die Antworten gingen jeweils allen Interessenten schriftlich bis zum 29.01.2018 zu.

Das Verfahren ist anonym, die kompletten Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 06.04.2018 abgegeben werden, ein Modell bis zum 13.04.2018.

 

Die Jury-Sitzung mit Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen und Ausschussgemeinschaften sowie Fachleuten aus dem Bereich Wohnungsbau und Konversion findet am 17.05.2018 statt. Die Juroren legen dabei die Anzahl der Investoren und Planungen fest, mit denen im anschließenden Verhandlungsverfahren eine vollflächige Vergabe des Wohnquartieres erfolgen kann.

 

Derzeit werden die künftigen kaufvertraglichen Formulierungen, für einen Weiterverkauf von Flächen an Investoren, mit dem Notariat Dr. Wirth abgestimmt. Basis hierfür bildet das Qualitätshandbuch inkl. des Energie- und Mobilitätskonzeptes der Stadtwerke Bamberg GmbH, wie in der Sitzung des Konversionssenates am 21.11.2017 vorgestellt.

 

 

c) Zentralstelle Cybercrime

 

Seit 01.10.2017 sind das 2. und 3. OG des Gebäudes 7089 der Lagarde, ehemaliges US-Headquarter, von der Zentralstelle Cybercrime bezogen. Ende Juli 2018 werden die aktuellen Bauarbeiten im 1. OG abgeschlossen sein. Der Einzug ist für August und September vorgesehen. Die IT-Abteilung des Oberlandesgerichtes hat Teilbereiche des 3. OG und DG zum 26.02.2018 bezogen. Die Generalstaatsanwaltschaft wird voraussichtlich ab 01.09.2018 in das 1. OG einziehen. Ab diesem Zeitpunkt sind vorerst keine weiteren Arbeiten im Umfeld zu erwarten. Die Nutzung EG und DG (Mitteltrakt) sind derzeit noch offen. Allerdings kann die Fortsetzung der Sanierung erst mit dem Ausbau des Knotenpunkts und nach Festlegung der künftigen Nutzung der beiden Etagen erfolgen. Eine Fremdnutzung des EG`s ist denkbar, allerdings müsste die Erschließung von der Wörthstraße aus erfolgen.

 

Die Zentralstelle Cybercrime ist als eigenständige Liegenschaft Teil des Realisierungswettbewerbes zum Kulturquartier Lagarde – und damit Fördergegenstand der Städtebauförderung. Es sollen hierbei der gesamte Stellplatznachweis (voraussichtlich rund 120 Stellplätze) in einer Quartierstiefgarage abgebildet werden als auch ein qualitätsvolles Vorfeld nach den Anforderungen des Mieters Staatsanwaltschaft rund um das Gebäude entstehen. Hierzu darf auf den gesonderten Sitzungsvortrag zum Realisierungswettbewerb Kulturquartier in der Sitzung des Konversionssenates am 14.03.2018 verwiesen werden.

 

 

d) Kulturquartier Lagarde / Verfahren Nationale Projekte des Städtebaus

 

Hierzu darf auf den gesonderten Sitzungsvortrag zum Realisierungswettbewerb Kulturquartier in der Sitzung des Konversionssenates am 14.03.2018 verwiesen werden.

 

 

e) Fortsetzung der Bürgerbeteiligungsprozesses

 

Zuletzt konnte die interessierte Öffentlichkeit sich am Tag der offenen Tür auf der Lagarde am 27.10.2017 über den aktuellen Zustand der Liegenschaft sowie den weiteren Prozess informieren. Die Veranstaltung stieß auf sehr großes Interesse. Eine Fortsetzung wird geplant.

 

Im Rahmen des Kontakt- und Kulturfestivals, welches diesmal in der Zeit vom 24. bis zum 27.05.2018 auf dem Lagarde-Campus stattfinden wird, ist wieder eine Konversionsveranstaltung zur Information über den aktuellen Stand der Planungen und Umsetzungen, allgemein, aber insbesondere zu der weiteren Entwicklung des Lagarde-Campus, sowie ein Ausblick geplant. Details werden noch rechtzeitig mitgeteilt.

 

Nachdem nunmehr die Messungsanerkennung des Lagarde-Areals vorliegt und die grundbuchrechtlichen Voraussetzungen für den Eigentumsübergang von der BImA vollzogen sind, werden neben den konversionsrelevanten Fachplanungen auch die Beteiligungsformate für die Bürgerschaft zur weiteren zivilrechtlichen Umsetzung wieder aufgenommen. Für den Herbst des Jahres ist daher die Fortsetzung der ARENA-Veranstaltungen in Planung. Das bewährte Format soll wieder aufgegriffen und belebt werden. Darüber hinaus sollen auch kleinformatigere Workshops mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern künftig zu den Bereichen Platzgestaltungen, Kulturnutzung von Gebäuden oder Sozialausstattung der einzelnen Quartiere angeboten werden – um nur eine erste inhaltliche Auflistung aus der bereits erfolgten Beteiligung der Bürgerschaft wieder aufzunehmen. Hierfür wird wieder das sehr bewährte Team um Prof. Selle und Prof. K. Wachten aktiviert werden.

 

Hinsichtlich der Bürgerbeteiligung für die städtebauliche Entwicklung der Lagarde liegt ein Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 06.03.2017 vor.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1.Der Konversionssenat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.

 

2.Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 06.03.2017 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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