"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1554-20

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

I.Sitzungsvortrag:

 

Die Stadt Bamberg erhebt gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 3 Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Verbindung mit der Straßenausbaubeitragssatzung -StABS- der Stadt Bamberg vom 01.01.2018 zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung in ihrer Baulast stehender Ortsstraßen und beschränkt-öffentlicher Wege Beiträge, soweit nicht aufgrund des Baugesetzbuches (BauGB) Erschließungsbeiträge zu erheben sind. Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld Eigentümer des Grundstücks oder Erbbauberechtigter ist.

 

Der Bayerische Landtag hat nach Beratung des Dringlichkeitsantrags der Freien Wähler (LT-Drs. 17/20310) in seiner Sitzung am 25. Januar 2018 beschlossen, dass die Staatsregierung im Sinne eines einheitlichen Verwaltungsvollzugs sämtliche Kommunen darauf hinweist, dass diese bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens keine Bescheide auf Grund von Straßenausbaubeitragssatzungen mehr erlassen sollen. Grundsätzlich sind die Kommunen, wie auch die Stadt Bamberg, bis zu einer Neu­regelung jedoch rechtlich verpflichtet die geltende Rechtslage weiter zu vollziehen. Folglich werden der­zeit zwar keine Straßenausbaubeitragsbescheide von der Stadt Bamberg mehr erlassen, allerdings mit Ausnahme der Fälle, die in die Festsetzungsverjährung laufen würden.

 

Am 07.02.2018 haben das Innenministerium, das Finanzministerium und der Bayerische Städtetag unter Beteiligung weiterer Experten des Kommunalabgabenrechts zahlreiche offene Fragen im Zusammen­hang mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge erörtert. Diskutiert wurde anschließend der Um­gang mit diesen Fallkonstellationen im Rahmen der Übergangsregelungen. Endgültige Regelungen wurden in diesem Gespräch noch nicht vereinbart. Es sollen weitere Gespräche unter Einbeziehung von Bayerischem Städtetag und Bayerischem Gemeindetag stattfinden.

 

Der Bayerische Städtetag forderte in seiner Pressemitteilung vom 08.02.2018, dass der Freistaat den Kommunen in einem ersten Schritt sämtliche Beitragseinnahmen für laufende Straßenausbaumaßnamen erstatten müsse, die in den Haushalten veranschlagt sind.

 

Hinsichtlich einer Entscheidung der Staatsregierung über die evtl. Rückerstattung der Beiträge in Alt­llen ist noch nichts bekannt.

 

Im Rahmen der Meinungsbildung für die 14. Sitzung des Bayerischen Städtetages am 26.01.2016 in München war von der Kämmerei dargelegt worden, dass aus Sicht der Stadt Bamberg ein zwingendes Interesse an einer möglichst vollständigen, finanziellen Kompensation der Straßenausbaubeiträge durch den Freistaat Bayern besteht. Die bisher ersatzweise angedachte staatliche Mittelbereitstellung in Höhe von 65 Mio. € wird als zu niedrig angesehen. Viele Kommunen mussten beispielsweise auf Grund der größtenteils weiterhin angespannten Haushaltslage an der Infrastruktur sparen. Andere Kommunen hatten, entgegen der rechtlichen Forderung, keine Straßenausbaubeitragssatzungen erlassen, damit keine Beiträge gefordert und wurden in der Berechnung der Höhe der Mittelbereitstellung gar nicht erfasst.

 

Derzeit ist die Entscheidungsfindung des Freistaates noch nicht abgeschlossen.

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

  1. Vom Sitzungsvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
  2. Die Anfrage der BA-Fraktion vom 19.01.2018 und der Antrag SPD-Fraktion vom 17.02.2018 sind hiermit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht keine Kosten.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...