Berichtsvorlage - VO/2008/0070-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Zwischenbericht zum Haushalt 2008 der Stadt Bamberg Stand: 30.06.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Andreas Bubmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzsenat
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Kenntnisnahme
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29.07.2008
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I. Sitzungsvortrag:
1.
Einnahmen
Im „Nachtragsbeschluss“ des Stadtrates vom
30.04.2008 wurde der Haushaltsansatz bei der Gewerbesteuer auf 42,475 Mio.
€ festgesetzt. Die zugrundeliegende Hochrechnung der Abt. Steuern des
Kämmereiamtes konnte bisher bestätigt werden (Jahressoll derzeit 42,364 Mio.
€, siehe Anlagen 1 und 2). Aufgrund der Unwägbarkeiten bei den Gewerbesteuereinnahmen
kann leider keine Prognose hinsichtlich des voraussichtlichen Rechnungsergebnisses
2008 abgegeben werden. Es bleibt aber zu hoffen, dass bis Jahresende keine
Verschlechterung eintritt. Im übrigen darf auf die bereits mehrfach
dargestellten Auswirkungen des Finanzausgleichs hingewiesen werden, wonach nur
ca. 20 v. H. von Gewerbesteuermehreinnahmen bei der Stadt Bamberg verbleiben.
Bei den Gemeindeanteilen an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer sowie beim Anteil am Familienleistungs-Ausgleich erscheinen die veranschlagten Haushaltsansätze erreichbar. In Anlage 1 können nur die bisher eingegangenen Zahlungen für das 1. Quartal 2008 und die Abrechnung des IV. Quartals 2007 zugrunde gelegt werden.
Das Erreichen des Ansatzes der Grundsteuer B scheint
gesichert (derzeit Unterdeckung von 0,075 Mio. €), während bei
den Grunderwerbsteuereinnahmen (65 % des Ansatzes zum 30.06.2008 erreicht) im
Rechnungsergebnis Mehreinnahmen erwartet werden.
Der Ersatz der HartzIV-Leistungen durch den Freistaat
betrifft noch das Haushaltsjahr 2006. Die Schlussberechnung für 2007 ist
Mitte/Ende Dezember 2008 zu erwarten und wird damit voraussichtlich erst 2009
kassenwirksam.
2.
Ausgaben
Die dargestellten Minderausgaben beim Anteil am
Solidarpakt und bei der Gewerbesteuerumlage ergeben sich aus den fehlenden
Quartalen III und IV des Haushaltsjahres 2008. Unter Zugrundelegung des
derzeitigen Gewerbesteuersolls werden sich im Vergleich zu den bereitgestellten
Haushaltsmitteln voraussichtlich geringfügige Minderausgaben ergeben.
Bei den Brutto-Personalkosten ist die tatsächliche
Entwicklung (saisonal bedingte Anteile, Beihilfeaufwendungen) abzuwarten.
3.
Stand der
Haushaltskonsolidierung
Der Grundsatzbeschluss für die
Haushaltskonsolidierung erfolgte am 25.10.2000 für die Jahre 2001 bis 2003.
Seit dem Haushaltsjahr 2004 wird diese Konsolidierung jährlich fortgeschrieben.
Für 2008 wurden mit Beschluss vom 24.10.2007
Verbesserungen in Höhe von 5,040 Mio. € als Zielsetzung für die
Haushaltskonsolidierung festgelegt. Dieses liegt im Verhältnis zum in 2000
gesteckten Ziel für das Haushaltsjahr 2003 um 2,097 Mio. €
niedriger.
Die Anlage 3 stellt dar, dass das Ziel von 5,040 Mio. € für 2008 voraussichtlich um 0,573 Mio. € verpasst werden dürfte. Vor einem Jahr lagen wir noch 0,092 Mio. € über den selbst gesteckten (damals etwa gleich hohen) Zielen. Ursächlich für die negative Entwicklung sind die Ausweitungen der freiwilligen Leistungen, die bereits mit mehr als 1,1 Mio. € der Konsolidierung zuwider laufen.
4.
Kreditaufnahmen
Auf Grund der derzeitigen Entwicklung des Kassenbestandes wurden im Haushaltsjahr 2008 bisher keine Darlehen für die Stadt Bamberg aufgenommen. Damit konnte die von der Regierung von Oberfranken genehmigte Kreditermächtigung in Höhe von 3.243.300 € bisher noch unangetastet bleiben.
5.
Sonstige
Kennzahlen
Der Kassenbestand war zum 30.06.2008 mit 2,178 Mio. € positiv (siehe Anlage 4). Bislang lag der Tagesabschluss erst an ganzen 8 Terminen im negativen Bereich.
Auch bei den zum „Konzern Stadt Bamberg“ gehörenden Betrieben einschl. der Unternehmensbereiche der Sozialstiftung Bamberg scheinen in den letzten sechs Monaten keine Liquiditätsengpässe aufgetreten zu sein, da hier keine Inanspruchnahme des Liquiditätsmanagements der Abt. Haushalt des Kämmereiamtes erfolgte. Die Stadt musste trotz eines kurzfristigen Engpasses von Ende Januar bis Mitte Februar keine Unterstützung der Konzerntöchter in Anspruch nehmen, da die Überziehungszinsen der Bank niedriger als die Guthabenverzinsung lagen.
Freie
Rücklagemittel sind zum Stichtag 30.06.2008 nur in Höhe von 1,198 Mio. €
vorhanden. Es erscheint zwingend erforderlich, diesen Betrag für nicht
vorherzusehende und unaufschiebbare Investitionen zu reservieren und baldmöglichst
aufzustocken. Im übrigen darf auf die weitere Inanspruchnahme der allgemeinen
Rücklage in anderen Beschlüssen dieser Sitzung verwiesen werden.
6.
Weitere
Entwicklung
Gerade wegen des weiterhin unsicheren Gewerbesteueransatzes besteht unseres Erachtens kein Spielraum für weitere Anhebungen von freiwilligen Leistungen, die Aufgabe des Haushaltskonsolidierungskurses der vergangenen Jahre bzw. den Beginn von Neuinvestitionen mit erheblichen Folgelasten für den Verwaltungshaushalt der künftigen Jahre der Stadt Bamberg.
Obwohl im Haushaltsbeschluss vom April die erforderliche Mindestpflichtzuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt in Höhe von 3,243 Mio. € bereitgestellt werden konnte und sich der Verwaltungshaushalt damit nicht mehr defizitär gestaltet, kann er aber keinesfalls als gesund bezeichnet werden. So zeichnet sich laut Finanzplan ab dem Haushaltsjahr 2010 ab, dass die Pflichtzuführung erneut nicht mehr erwirtschaftet werden kann.
Aufgrund der enormen Preissteigerungen auf dem Bau- und Energiesektor ist bereits ab dem Haushaltsjahr 2008 mit erheblichen negativen Auswirkungen (z.B. Neubau der Kettenbrücke, Unterhaltskosten für Gebäude und Räume) zu rechnen. Damit besteht dringender Bedarf zu weiteren Konsolidierungsbemühungen sowie zur Bildung bzw. Aufstockung der Rücklagen aus einem evtl. positiven Rechnungsergebnis 2008.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene
Beschlussantrag verursacht
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1. |
keine
Kosten |
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2. |
Kosten in Höhe von |
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3. |
Kosten in Höhe von |
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4. |
Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Wirtschafts-
und Finanzreferates: