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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/0823-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

Für das bereits genehmigte Jugendgästehaus am Unteren Kaulberg 30 soll der rückwärtige Garten der sich bis zum Fuß- und Radweg im Domgrund erstreckt, neu gestaltet werden. Der Garten soll künftig als Freifläche für die neue Jugendherberge fungieren, dabei aber nur mit einer angemessenen, der Umgebung verträglichen Nutzung versehen werden. Da die Zielgruppe der neuen Einrichtung junge Familien und Radtouristen sind, ergeben sich folgenden Anforderungen an die Gestaltung der Außenanlagen. Es sind Freiflächen und Spielangebote, wie Kletterwand und Tischtennisplatte, für Kinder und Jugendliche geplant, es werden Flächen für den allgemeinen Aufenthalt im Freien vorgesehen. Um eine sichere und funktionale Erschließung der Gebäude am Unteren Kaulberg vom Domgrund aus zu gewährleisten, ist eine neue Treppenanlage vorgesehen. Es werden naturnahe Grünflächen mit heimischer Vegetation als Fortsetzung der Domgrundgärten geschaffen.

Um eine Unterstellmöglichkeit für Fahrräder zu schaffen, wurde eine bestehende Remise im oberen Bereich des Grundstückes abgebrochen und soll im unteren Bereich der Gartenanlage am Domgrund als Fahrradunterstand neu errichtet werden.

Zu den Nachbargrundstücken schaffen frei wachsende Hecken mit heimischen Sträuchern wechselseitigen Sichtschutz.

             

              Größe des Bauvorhabens:

              Grundstücksfläche: 836m²

 

                                                                                    Länge                                          Breite                                                        Firsthöhe:

              Remise:                            12,0m                                          4,45m                                                        3,60m

 

                     bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:  19.08.2009

                            vollständig am:    26.11.2009

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

 

              Außenbereich (§ 35 BauGB)

Aus planungsrechtlicher Sicht ist dieser Bereich des Domgrundes als Außenbereich mit der Zweckbestimmung „Grünfläche“ einzustufen. Genutzt werden diese Flächen südlich des Weges „Im Domgrund“ als Gärten, wobei die jeweiligen Grundstücke eingefriedet und die Mehrzahl Gärten (auf 3 von 4 Privatgrundstücken) mit kleinen Gartenlauben bebaut sind. Der westliche Teilbereich südlich des Weges „Im Domgrund“ wird als öffentlicher Kinder- bzw. Abenteuerspielplatz genutzt.

 

Aufgrund der vorhandenen baulichen Struktur des Anwesens „Unterer Kaulberg 30“ ist eine fahrradgerechte Erschließung des Jugendgästehauses vom Unteren Kaulberg aus nicht möglich. Somit kann die Erschließung einer stufenfrei erreichbaren Fahrradabstellanlage nur über den Domgrund erfolgen. Für das geplante Jugendgästehaus ist aus Sicht der Bauherrschaft eine Fahrradabstellmöglichkeit mit stufenfreier Erreichbarkeit unverzichtbar.

 

Nachdem die vorhandene Remise fachkundig abgebaut wurde, bietet sich hier der originale Wiederaufbau mit einer adäquaten Nutzung als Fahrradstellplatz förmlich an. Die zuständigen Fachämter für Denkmalpflege (Untere Denkmalschutzbehörde bzw. Landesamt für Denkmalpflege) sowie das Umweltamt /Naturschutz haben dem Vorhaben zugestimmt, zumal für diese Freifläche im Domgrund der Charakter einer Grünfläche auf Grundlage des vorliegenden Freiflächengestaltungsplanes weiterhin gewahrt bleibt.

 

Die Umsetzung der Remise ist planungsrechtlich als sonstiges Vorhaben im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen und kann für diesen Einzelfall zugelassen werden, da das Vorhaben öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.

 

Aus Sicht des Stadtplanungsamtes dürfte die Baugenehmigung für diese Remise als Fahrradunterstallplatz keine weitere oder störende bauliche Entwicklung im Domgrund als Folgewirkung auslösen, nicht zuletzt auch deshalb, weil in den Nachbargärten im Domgrund bereits kleinere Geräteschuppen und Gartenlauben vorhanden sind.

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung: ja:Fl.-Nr.2583; 2582; 2579     nein: Fl.-Nr. 2577; 2578; 2600; 2598/1

              Nachbarliche Belange werden nicht berührt, die Nachbarn deren Unterschrift nicht vorliegt, erhalten eine Ausfertigung des Baubescheides.

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: keine

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

 

              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

             

Besonderheiten: Aus naturschutzfachlicher Sicht wird dem Vorhaben ohne Einwände zugestimmt.

 

              Auflage: Die Außenwände der Remise sind über der Brüstung offen zu gestalten.

                           

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

 

Der Senat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzreferates:

 

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