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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1673-61

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

1. Ausgangslage

 

Der Planungsbereich liegt innerhalb des 2009 förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes „Aktive Kettenbrücke-Königstraße-Bahnhof“ (AKKB).

 

Die Baumaßnahme Platzgestaltung Nürnberger Straße 2 und 4 wurde dem Stadtrat am 30.04.2014 durch den Entsorgungs- und Baubetrieb vorgestellt (VO/2014/0831-65).

Das Vorhaben wurde damals in zwei Bauabschnitte geteilt.

 

Der erste Bauabschnitt wurde 2014 umgesetzt. Dies betrifft den Bereich der Kunigundenruhstraße zwischen Nürnberger Straße und Josephstraße.

 

Der zweite Bauabschnitt betrifft den Bereich vor den Anwesen Nürnberger Straße 1-15 (s. Anlage 1).

Das Gremium hatte den Tagesordnungspunkt in die 2. Lesung verwiesen, mit der Maßgabe, kostengünstigere Varianten hinsichtlich Pflastermaterial zu überprüfen. Dies insbesondere, um die Anlieger vor dem Hintergrund der Straßenausbaubeitragssatzung finanziell nicht zu stark zu belasten. Die Ausstattungsqualität sollte allerdings zugleich so aufwertend bleiben, dass die Förderungsfähigkeit in der Städtebauförderung nicht gefährdet wird.

 

Für diesen zweiten Bauabschnitt wurde festgelegt, dass dieser erst realisiert werden soll, wenn die Bauarbeiten zur Umsetzung des Bebauungsplanes 229 A „Gebiet an der Nürnberger Straße nördlich des Katharinenhofes“ abgeschlossen sind.

 

Zwischenzeitlich läuft die private Hochbaumaßnahme des Vorhabens „Katharinenhof“. Es wurden Varianten zur Ausstattungsqualität untersucht und mit der Regierung von Oberfranken abgestimmt. Außerdem hat der Bayerische Landtag die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge beschlossen. Die Fertigstellung der privaten Hochbaumaßnahme ist für Herbst 2018 vorgesehen. Somit sollte die Neugestaltung des Straßenraums im zweiten Bauabschnitt ab 2019 umgesetzt werden.

 

 

2. Voruntersuchungen

 

Bereits in den Vorbereitenden Untersuchungen zur Ausweisung des Sanierungsgebietes wurde für den Bereich erhöhtes Aufwertungspotenzial erkannt und Handlungsbedarf zur Verkehrsberuhigung angemahnt (s. Anlage 2).

 

„…Als Potential kann außerdem betrachtet werden, dass die….Achse entlang Obere/Untere Königstraße, Steinweg und Nürnberger Straße als historische Handelsstraße grundsätzlich Flächen mit hoher Lagegunst sind….“

 

„…Tendenzen zu Leerstand und Probleme bei der Vermietung sind insbesondere auch durch starke Immissionsbeeinträchtigungen aufgrund des hohen Straßenverkehrsaufkommens… bedingt. Auch die Achse Siechenstraße, Königstraße, Steinweg, Nürnberger Straße ist einer permanent hohen Verkehrsbelastung ausgesetzt…“

 

„…Mangelnde Gestaltung und daraus resultierende Unternutzung finden sich auch an weiteren Platzsituationen und stadträumlich hervorgehobenen Orten im geplanten Sanierungsgebiet, so …im Einmündungsbereich Steinweg/Kunigundenruhstraße/Egelseestraße…“

 

 

3. Gestaltung des 2. Bauabschnittes

 

Der Planungsbereich umfasst den platzartigen Bereich vor den Anwesen Nürnberger Straße 1-15.

Grundsätzlich wurden für den Bereich drei Gestaltungsvarianten mit unterschiedlichen Oberflächenbelägen entworfen. Seitens der Regierung von Oberfranken wurde jedoch eine Förderung mit Städtebauförderungsmitteln nur für die Variante mit Natursteinpflaster in Aussicht gestellt. Die beiden Varianten mit Betonsteinpflaster oder Farbasphalt sind daher ausgeschieden.

 

2014 musste aufgrund der Straßenausbaubeitragssatzung davon ausgegangen werden, dass die Maßnahme vorrangig durch die Anlieger und nachrangig durch die Regierung gefördert wird. Damals betrug der erwartete Förderanteil von Bund und Land ca. 44% der Gesamtkosten der Maßnahme. Vor dem Hintergrund der erwarteten Abschaffung der Straßenausbaubeiträge wird nunmehr angestrebt, dass der Bund-Länder-Anteil an der Finanzierung des Bauabschnittes auf 60% ansteigt. Dies bedeutet, dass der Einschätzung der Regierung von Oberfranken inzwischen eine noch höhere Bedeutung auch im Hinblick auf die Finanzierung zukommt.

 

Im Ergebnis aller Variantenuntersuchungen und Gespräche wird nachfolgend nunmehr letztlich wieder die Gestaltungsplanung von 2014 zur Realisierung vorgeschlagen.

 

Die Gestaltungsplanung sieht eine Pflasterung mit Granit-Kleinstein in Bogenverlegung vor. Sämtliche Borde werden ausgebaut  zugunsten eines niveaugleichen Oberflächenbelages. Der Bereich unmittelbar vor den Fassaden der Hausnummern 1-15 bis zur Entwässerungsrinne wird nicht bogenförmig sondern in Reihe verlegt, um eine kleinstmögliche Fugenbreite zu erzielen. Eine sehr gute Begehbarkeit und die Anforderungen an die Barrierefreiheit können somit gewährleistet werden.

 

Gemäß Rahmenplan der VU ist zur Attraktivitätssteigerung der Platzfläche vor der fensterlosen Giebelfassade Nürnberger Straße 4 die Pflanzung eines großkronigen Baumes vorgesehen. Das Gartenamt empfiehlt die Verwendung einer schmalblättrigen Ölweide (Elaeagnus angustifolia). Dieser Olivenähnliche Baum wurde vor einigen Jahren bereits schräg gegenüber im Einmündungsbereich zur Egelseestraße gepflanzt und würde somit ein passendes Pendant darstellen.

 

Der Baumstandort wird durch verschiedene Zwangspunkte bestimmt. Zum einen muss die Feuerwehrzufahrt in das neue Wohngebiet Katharinenhöfe freigehalten werden. Zum anderen befindet sich eine Kanaltrasse mit einigen Metern Abstand zum Anwesen Nürnberger Straße 4 annähernd parallel zum Gebäude verlaufend im Untergrund. Im April dieses Jahres wurde zudem eine Fernwärmeleitung rechtwinklig zur Nürnberger Straße 4 verlegt. Es wird davon ausgegangen, dass dennoch ausreichend Platz für die Pflanzung eines großen Baumes verbleiben wird.

 

Auf die Anordnung von Stellplätzen soll in diesem Bereich künftig verzichtet werden. Kurzzeitiges Parken zum Anliefern ist wie in verkehrsberuhigten Bereichen üblich weiterhin möglich.

Dies alles entspricht der Gestaltungsplanung von 2014.

 

4. Kosten und Finanzierung des 2. Bauabschnittes

 

Die Projektkosten für den 2. Bauabschnitt belaufen sich Stand Juni 2018 auf ca. 300.000 Euro (brutto).

 

Das Vorhaben liegt – wie dargestellt – in einem Sanierungsgebiet. Daher besteht Aussicht auf 60% Städtebauförderung durch Bundes- und Landesmittel auf förderfähige Kosten. Somit verbleibt für die Stadt ein Finanzierungsanteil von 40% der förderfähigen Kosten zzgl. der restlichen nichtförderfähigen Kosten.

 

Kosten-Finanzierungs-Übersicht

 

Kosten

1.

Projektkosten (brutto)

   ca. 300.000 €

 

davon Planungskosten (2019)

   ca.  33.000 €

 

davon Baukosten (2020)

ca. 267.000 €

 

Finanzierung (ausgehend von 80 % förderfähigen Kosten = ca. 240.000 €)

1.

StBauF-Bund-Länder-Anteil (60 % der förderfähigen Kosten)

ca. 144.000 €

2.

StBauF-Städtischer Eigenanteil (40 % der förderfähigen Kosten plus Rest)

ca. 156.000 €

 

 

 

5. Weiteres Vorgehen

 

Da ursprünglich beide Bauabschnitte zusammen realisiert werden sollten, liegt eine Entwurfsplanung für den zweiten Bauabschnitt bereits vor. Die Verwaltung wird die erforderlichen Mittel in die Haushaltsanmeldungen einbringen. Vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel können im Jahr 2019 die übrigen Planungsleistungen beauftragt und erbracht werden. Die Umsetzung des zweiten Bauabschnitts ist dann für das Jahr 2020 vorgesehen.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Werkssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.
  2. Der Bau- und Werksenat beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Haushaltsmittel zu den Haushaltsberatungen 2019 anzumelden.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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