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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1677-65

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

1. Vorgang

 

Ziel des Gesamtprojektes ist es im Straßenzug Regensburger Ring – Magazinstraße – Memmelsdorfer Straße die Verkehrsverhältnisse für alle Verkehrsteilnehmer zu verbessern. Dies beinhaltet eine schlüssige und sichere Radverkehrsanlage zu schaffen, die Knotenpunkte und Bushaltestellen sowohl für geh- als auch sehbehinderte und blinde Menschen barrierefrei zu gestalten und die Straßenoberflächen zu sanieren.

 

Im Bau- und Werksenat am 06.04.2016 wurde die bauliche Umsetzung der Bauabschnitte Ost Margaretendamm, Ost Siechenkreuzung und Mitte beschlossen.

 

Der erste Bauabschnitt Ost (Margaretendamm) wurde 2016, der zweite Bauabschnitt Ost (Siechenkreuzung) 2017 baulich umgesetzt.

 

1. Bauabschnitt Ost 1 (Margaretendamm)

Bei diesem Abschnitt wurde die Kreuzung Margaretendamm/ Magazinstraße/ Europabrücke sowohl für gehbehinderte als auch blinde und sehbehinderte Menschen barrierefrei umgebaut. Es wurde eine Verbesserung des Radverkehrs durch eine separate Ampelschaltung geschaffen. Auch wurden die Querschnitte neu aufgeteilt, so dass für alle Verkehrsteilnehmer eine Verbesserung erzielt wurde. Desweitern wurde eine Querungshilfe und eine Barrierefreie Bushaltestelle in der Magazinstraße neu gebaut. Zudem wurden Asphaltsanierungen im gesamten Bauabschnitt durchgeführt.

Gebaut wurde der Abschnitt im Zeitraum von April bis September 2016 in verschieden Bauabschnitten unter laufenden Verkehr. Beim Bau unter laufenden Verkehr sind verschieden Bauphasen mit entsprechend komplexen, kostenaufwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen notwendig. Die Projektkosten wurden im Februar 2016 auf 891.000 € veranschlagt. Zum jetzigen Abrechnungsstand belaufen sich die tatsächlichen Ist- Kosten auf 797.000 €.

 

 

2. Bauabschnitt Ost 2 (Siechenkreuzung)

Auch in diesem Abschnitt wurde der Knoten für gehbehinderte, blinde und sehbehinderte Menschen barrierefrei umgebaut. Die Querschnitte wurden auch hier neu aufgeteilt, so dass für alle Verkehrsteilnehmer und im Besonderen für Radfahrer eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse geschaffen wurde. Auch der Umbau der Lichtsignalanlage war hierfür notwendig. Des Weiteren wurden drei Bushaltestellen in unmittelbarer Kreuzungsnähe barrierefrei umgebaut. Auch im südlichen Bereich der Siechenstraße erfolgte eine Verbesserung für alle Verkehrsteilnehmer durch Markierungsarbeiten und den Einbau von taktilen Elementen an Querungsstellen. Auch hier wurde im Baubereich die Asphaltdecke saniert.

Die Maßnahme wurde von Mai bis Oktober 2017 ausgeführt. Verkehrlich wurde wie im Abschnitt davor ein komplexer Bauphasenplan entwickelt und auch umgesetzt. Im Februar 2016 wurden die Projektkosten dieses Abschnittes auf 1.205.000 € geschätzt. Zum heutigen Abrechnungsstand liegen die tatsächlichen Ist- Kosten bei 1.295.000 €.

 

 

2. Bauabschnitt Mitte (Weidendamm)

 

Für diesen Abschnitt wurde 2012 eine Entwurfsplanung erstellt. Im Förderbescheid 2016 wurde der Abschnitt Mitte ohne Entwurfsaktualisierung und mit Kostenstand 2012 inkl. 4 % Kostensteigerung jährlich berücksichtigt. Die Projektkosten wurden zum damaligen Zeitpunkt auf 663.000 € geschätzt.

2017 wurde die Planung durch das Ingenieurbüro fachlich fortgeschrieben. Hierbei wurden alle Aktualisierungen von Gesetzten und Regelwerken, aber auch die tiefbautechnischen und umleitungsorganisatorischen Erfahrungen der Bauabschnitte 2016 und 2017 mit eingearbeitet. Ebenso die Baupreissteigerungen, die zum Teil 4 % übersteigen. Im Ergebnis ergaben sich auch aktualisierte Kosten in Höhe von nun mehrca. 927.000 €.

Es war geplant den dritten Bauabschnitt Mitte (Weidendamm) ab Ende Mai 2018 auszuführen.

 

Aufgrund der Planfortschreibung und der sich daraus ergebenen Kostensteigerungen im Vergleich zum ursprünglichen Zuwendungsantrag von 2012/ 2016 fand eine Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken hinsichtlich der Zuwendungsfähigkeit auch der aktualisierten Kosten statt. Im Zuge dessen äußerte der Fördergeber Ende Februar 2018 den Vorschlag, an der Kreuzung Weidendamm/ Regensburger Ring/ Maria-Junius-Straße im Zuge des geplanten Umbaus eine Lichtsignalanlage zu installieren. Gleichzeitig versprach der Fördergeber die Aussicht auf eine neue Bewilligung, angepasst auf die neue Planung einschließlich Lichtsignalanlage.

 

Fachliche Beurteilung der Idee eine Lichtsignalanlage zu installieren

 

Die Regierung von Oberfranken empfiehlt die Lichtsignalanlage ausdrücklich, weil die Senkung von Personenschäden höchste Priorität haben sollte. Dies sei erklärtes Ziel der Staatsregierung.

 

Die Polizeiinspektion Bamberg Stadt befürwortet aufgrund von Verkehrsunfällen mit Leichtverletzen und aufgrund der Komplexität des Knotens im Besonderen für die Fußgänger- und Radverkehrsquerungen eine Signalisierung der Kreuzung.

 

Eine Lichtsignalanlage erhöht nicht nur die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, welche den Regensburger Ring queren. Eine Lichtsignalanlage ermöglicht den untergeordneten Straßen Weidendamm und Anna-Maria-Junius-Straße ein geordnetes Linksabbiegen, insbesondere zur Hauptverkehrszeit.

Denn auf dem Regensburger Ring hat in den letzten zwanzig Jahren nicht nur das Kfz- Aufkommen stetig zugenommen, sondern auch das Radverkehrsaufkommen ist bekanntlich stark gestiegen. Als Folge aus beiden Entwicklungen ergaben sich für die Linksabbiegenden aus den untergeordneten Straßen zur Hauptverkehrszeit nahezu gar keine Einbiegemöglichkeiten mehr. Seit Freigabe des Erba- Parkes im Frühjahr 2013 ist zudem ein erheblicher Radverkehr aus dem Bereich Gaustadt und Erba in Richtung Europabrücke hinzugekommen, der an dieser Kreuzung als Linksabbiegeverkehr sicher abgewickelt werden muss.

 

Dem gegenüber bedeutet jede weitere Ampel im Zuge der Achse Regensburger Ring – Magazinstraße – Memmelsdorfer Straße immer auch eine Verminderung der Verkehrsqualität in der Hauptrichtung. Andererseits nützt eine besonders bevorrechtigte Hauptrichtung wenig, wenn die Verknüpfung mit dem nachgeordneten Straßennetz nicht funktioniert.

Eine zusätzliche Lichtsignalanlage bewirkt zudem jährlich Unterhaltskosten in Höhe von ca. 3.500 €.

 

Schließlich muss gesehen werden, dass die Chance auf 70%ige Zuwendung nur jetzt besteht. Wird das Bauvorhaben Regensburger Ring hier jetzt ohne Lichtsignalanlage umgesetzt und hält die Stadt im Nachgang in ein paar Jahren eine Nachrüstung für erfoderlich, so wird dann keine Förderfähigkeit mehr gegeben sein.

 

 

3. Empfehlung

 

Aufgrund der dargestellten Gesamtlage und unter Würdigung und Abwägung aller Argumente kommen Regierung, Polizei, Verkehrsplanung, Verkehrsbehörde und Straßenbaulastträger letztendlich zur einvernehmlichen Empfehlung, den Vorschlag der Regierung von Oberfranken aufzugreifen und die Umsetzung der Lichtsignalanlage anzustreben.

 

 

4. Weiteres Vorgehen

 

Folgt der Senat dieser Empfehlung, so muss in 2018 eine neue Planung mit Kostenberechnung erstellt werden. Diese Neuplanung bietet aber auch die Chance, gewisse Qualitätsstandards aus der Planung 2017 nochmals auf den Prüfstand zu stellen und Sparpotenziale auszuschöpfen. Die Neuplanung ist sodann bei der Regierung von Oberfranken zur Bewilligung auf Zuwendung einzureichen. Im städtischen Haushalt 2019 sind zusätzliche Mittel anzumelden, aber auch zusätzliche Einnahmen. Unter der Voraussetzung, dass die entsprechenden HH-Mittel bereitgestellt werden, können die Ausschreibung und die Ausführung im Jahr 2019 erfolgen.

 

Die erneute Planung des Knotenpunktes verursacht Planungsmehrkosten i.H. von ca. 50.000 € (brutto). Die Kosten der Errichtung der Lichtsignalanlage werden sich auf ca. 85.000 € (brutto) belaufen.

Die Baukosten für den Bauabschnitt Mitte inkl. der Tiefbauarbeiten für die Lichtsignalanlage werden sich auf ca. 945.000 € belaufen.

Demnach ergeben sich für den Bauabschnitt 3 aktualisierte Gesamtkosten in Höhe von ca. 1.080.000 € (brutto). Wobei es sich hier lediglich um jene Kosten handelt, welche gegenüber dem Abrechnungsstand heute noch anfallen werden. Für den Abschnitt Mitte wurden bereits ca. 44.000 € Planungs- und Nebenkosten ausgegeben. Somit liegen die aktualisierten Gesamtprojektkosten des Abschnittes Mitte (mit Lichtsignalanlage) bei 1.124.000 €.

Den Kosten steht eine Finanzierung zum einen aus der GVFG-Förderung (bei 70 % Fördersatz ca. 596.600 €) und zum anderen aus dem städtebaulichen Vertrag mit der Joseph-Stiftung über den Umbau der Kreuzung Regensburger Ring/ Weidendamm/ Anna-Maria-Junius-Straße durch die Josef-Stiftung (ca. 103.100 €) entgegen.

 

Folgt der Senat der Empfehlung nicht, so wird dennoch 2018 das Bauvorhaben Regensburger Ring nicht fertiggestellt werden, weil das Jahr inzwischen zu weit fortgeschritten ist. Ein Weiterbau ist in allen Varianten immer erst 2019 möglich.

 

 

5. Gegenüberstellung der Kosten- und Finanzierungsübersicht

 

   

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Der Bau- und Werksenat beauftragt die Verwaltung, den Vorschlag der Regierung von Oberfranken, den Knoten Weidendamm/Regensburger Ring/Anna-Maria-Junius-Straße mit einer Lichtsignalanlage auszustatten, in die Planung aufzunehmen, die zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel für den Haushalt 2019 anzumelden, den Förderantrag zu aktualisieren und den Bauabschnitt 3 - vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel -  im Jahr 2019 umzusetzen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 990.000  € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

X

3.

Anteilige Kosten in Höhe von 134.000 €, für die keine Deckung im Haushalt 2018 gegeben ist. Im Rahmen der Haushaltsanmeldung 2019 wird der EBB die erforderlichen Mittel anmelden.

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Über die Bereitstellung der Haushaltsmittel entscheidet der Stadtrat anlässlich der Haushaltsberatungen im Rahmen seiner Prioritätensetzung.

 

 

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