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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2008/0071-20

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

Mit Vorlage vom 25.06.2008 unterrichtete das Kulturamt den Senat für Bildung, Kultur und Sport, dass für die Fortführung des Veranstaltungskalenders für Stadt und Landkreis Bamberg ab dem Haushaltsjahr 2009 ein städtischer Zuschuss in Höhe von jährlich 30.000 € erforderlich ist. Den gleichen Anteil hat der Landkreis Bamberg zuzuschießen. Nähere Informationen können der Anlage 1 entnommen werden.

 

In seiner Stellungnahme vom 26.06.2008 (Anlage 2) hat das Kämmereiamt deutlich gemacht, dass ein derartiger Zuschuss aufgrund des vom Stadtrat beschlossenen Haushaltskonsolidierungskonzeptes haushaltsrechtlich nicht darstellbar ist.

 

Dennoch hat der Senat für Bildung, Kultur und Sport in seinem Beschluss vom 03.07.2008 die Empfehlung ausgesprochen, in den Haushalten 2009 bis 2011 je 30.000 € für den Veranstaltungskalender bereitzustellen (Anlage 3).

 

Da die Gründe für die ablehnende Stellungnahme des Kämmereiamtes nicht nur fortbestehen, sondern sich sogar noch verschärft haben (siehe Finanzierungslücke bei der Erneuerung der Kettenbrücke), sieht sich das Kämmereiamt außerstande, einen eindeutigen Beschlussvorschlag vorzulegen. Aus seiner Sicht muss es die Alternative 1 des Beschlussvorschlages (Ziffer II.) vorschlagen.

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II. Beschlussvorschlag

ALTERNATIVE 1

 

Die Empfehlung des Senates für Bildung, Kultur und Sport vom 03.07.2008 wird abgelehnt.

 

 

 

ALTERNATIVE 2

 

1.     Die Empfehlung des Senates für Bildung, Sport und Kultur wird zum Beschluss erhoben.

 

2.     Die Mittelbereitstellung erfolgt vorbehaltlich eines identischen Zuschusses durch den Landkreis Bamberg.

 

3.     Das Kulturamt wird zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages ermächtigt.

 

4.     Das Kulturamt wird beauftragt, den städtischen Eigenanteil durch die Akquisition von Spenden und Sponsoring zu reduzieren.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von
für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan
gegeben ist

x

3.

Kosten in Höhe von 30.000 € jährlich
für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

Deckung über Haushalte 2009 bis 2011

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:

 

Personalkosten:

 

 

Sachkosten:

 

 

 

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzreferates:

 

Siehe Anlage 2

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