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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1690-62

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

 

Mensa Austr. 37

 

Der Bausenat hat mit Beschluss vom 05.04.2017 (VO/2017/0790-62) im Zustimmungsverfahren zum Bauvorhaben Generalsanierung mit Teilerneuerung der Mensa Innenstadt das gemeindliche Einvernehmen erteilt unter der Bedingung einen städtebaulichen Vertrag zu schließen. Darin wurde u.a. vereinbart, dass mindestens 60 Fahrradabstellplätze zusätzlich dauerhaft auf der Südseite des Gebäudes Fl.Nr. 583 zur Verfügung zu stellen sind. Diese Verpflichtung wird zur Nutzungsaufnahme umgesetzt sein. Für die Baustelle sind Fahrradabstellplätze nicht nachzuweisen.

 

 

Zelt-Mensa Markusplatz 3

 

Der Bausenat hat mit Beschluss vom 08.11.2017 (VO/2017/1178/62) im Zustimmungsverfahren zum Bauvorhaben Errichtung eines Zeltes zur Interimsversorgung nach Abbruch der bestehenden Mensa Innenstadt das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Gemäß Zustimmungsbescheid der Regierung von Oberfranken sind die zusätzlich nachzuweisenden Fahrradabstellplätze auf der Ostseite des Vorplatzes (zwischen Cafeteria und Kindervilla) zu errichten. Inzwischen wurden hierfür 7 Bügel für je 2 Fahrräder aufgestellt.

 

 

Antrag

 

Hierzu hat die GAL-Stadtratsfraktion mit Schreiben vom 15.01.2018 einen Antrag gestellt (Anlage 1).

 

 

Mit Schreiben des Oberbürgermeisters vom 26.03.2018 wurde der Antrag beantwortet (Anlage 2).

 

 

Mit Schreiben der GAL-Stadtratsfraktion vom 10.04.2018 hat die GAL um geschäftsordnungsmäßige Behandlung des Antrags in öffentlicher Sitzung nachgesucht (Anlage 3).

 

 

Aus den eingangs dargestellten Fakten sowie der Anlage 2 ergibt sich, dass der Bauherr seine Verpflichtung zur Herstellung der Fahrradabstellplätze für das Mensazelt erfüllt hat und zur Nutzungsaufnahme des Mensaneubaus die notwendigen Fahrradabstellplätze errichtet werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Senat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.

 

  1. Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 15.01./10.04.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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