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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1714-62

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Der Antragsteller möchte die Speiseeisproduktion vom jetzigen Standort am Ottoplatz auf das oben genannte Grundstück an der Buger Straße verlegen. Es ist für eine Produktionsstätte verkehrstechnisch ideal angebunden, mit kurzen Wegen sowohl in die Innenstadt, als auch zur Autobahn.

Es ist vorgesehen, auf dem Grundstück ein Produktions- und Lagergebäude, bestehend aus je einer Produktions- und Lagerhalle sowie einen Verbindungsbau (Firsthöhe zwischen 5,15 m und 5,55 m) für die Produktion von handwerklich hergestelltem Naturspeiseeis zu errichten. Auf den Flachdachflächen soll eine Photovoltaikanlage zur Stromgewinnung für den Eigenbedarf errichtet werden. Das bestehende leerstehende Wohngebäude (Firsthöhe ca. 10 m) soll erhalten werden. In diesem sollen im Erdgeschoss die Sanitär- und Sozialräume der Mitarbeiter/innen entstehen. In den beiden oberen Etagen sind Verwaltungsräume geplant. Es sind 12 Mitarbeiter/innen eingeplant.

 

Im Rahmen des Antrages auf  Vorbescheid wurden folgende Fragen gestellt:

 

Art der Nutzung nach § 34 BauGB

 

  1. Ist das Vorhaben hinsichtlich der Art der Nutzung nach § 34 BauGB zulässig?

 

Maß der Nutzung nach § 34 BauGB

 

  1. Ist das Vorhaben hinsichtlich des Maßes der Nutzung mit einer Grundfläche von 1217 m² für die Gebäude und 900,00 m² für Zufahrten, Stellplätze und weiteren versiegelten Flächen und einer Firsthöhe von 5,15 m planungsrechtlich zulässig?

 

 

 

 

 

Größe des Bauvorhabens:

Grundfläche

Produktionshalle  708 m²

Lagerhalle  225 m²

Verbindungsbau  100 m²

Bestehendes ehemaliges Wohnhaus  115 m²

Gesamt:   1148 m² (zzgl. 900 m² Erschließungs- und Stellplatz-

flächen)

        bereits ausgeführt:   ja    nein

Antragseingang: 19.12.2017

        Eingang geänderter Antrag: 04.06.2018

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

Zulässigkeit nach § 34 BauGB

Eigenart der näheren Umgebung: SO (Geschäfts-, Büro-, Dienstleistungsnutzung, § 11 BauNVO)

 

Bei den beantragten Vorhaben handelt es sich um einen Gewerbebetrieb. Dieser fügt sich nach Art der baulichen Nutzung der Umgebung ein, soweit von der Nutzung keine störenden Emissionen ausgehen.

Der benachbarte Bebauungsplan Nr. 54 G lässt Grundflächen bis 1300 m² und Traufhöhen bis 8,00 m zu.

Im Hinblick auf die hier vorhandene (bzw. durch Kauf zweier Grundstücke angestrebte) Grundstücksgröße von 3563 m², den umgreifenden Baumbestand und den  benachbarten Bebauungsplan kann einer Grundfläche von 1100 m², einer zusätzlichen Fläche von Erschließungs- und Stellplatzflächen mit einer Grundfläche von 900 m² und einer Höhe von 5,55 m (für die neu zu errichtenden Gebäude) zugestimmt werden.

 

Die Themen der benachbarten Bundesfernstraße, der Verkehrserschließung und des Immissionsschutzes zum bestehenden Nachbargebäude sind im Bauantragsverfahren zu klären.

 

   

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

Nachbarzustimmung: ja:    nein:                        nicht erforderlich

 

 

Kfz – Stellplätze:

Nach der geplanten Nutzung müssen 15 Stellplätze für die Produktionshalle nachgewiesen werden. Zusätzlich sind im Rahmen eines Bauantrages die Stellplätze für geplante  Büroräume noch nachzuweisen.

 

Fahrradabstellplätze: Werden im Rahmen des Bauantrages berechnet.

 

 

Kinderspielplatz:

nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen


Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

Besonderheiten:

 

Das Vorhaben bietet die Chance, das Unternehmen in Bamberg zu halten und den aktuellen Unternehmensstandort, der in einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet liegt, städtebaulich weiter zu entwickeln, vorzugsweise durch einen Grundstückstausch.

 

Weiteres Vorgehen:

 

Soweit auf der Basis eines Bauvorbescheides ein Bauantrag gestellt werden wird, sind im Baugenehmigungsverfahren insbesondere folgende Nachweise zu führen bzw. Punkte zu klären:

 

-          Verfügung über die betreffenden Grundstücke

-          Immissionsschutz (Schalltechnisches Gutachten)

-          Landschaftspflegerischer Begleitplan

-          Spezielle artenschutzfachliche Prüfung

-          Verkehrsaufkommen

-          Ein- und Ausfahrt

-          Anforderungen aus dem Fernstraßengesetz

-          Stellplatznachweis

-          Städtebaulicher Vertrag, insbesondere zur Absicherung der Art und Nutzung,

zur Absicherung  von Auflagen und zur Regelung der Folgenutzung auf dem bisherigen Standort der Eisproduktion

-               Nachbarunterschriften

Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:

 

Stadtdenkmal: ja nein

Einzeldenkmal: ja nein

Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich

BLfD: ja nein nicht erforderlich

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Werksenat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid unter den in der Sitzungsvorlage dargestellten Rahmenbedingungen zu.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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