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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1733-5

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

In Bamberg gibt es aktuell verschiedene Stadtteilzentren, die unter unterschiedlicher Trägerschaft stehen und die unterschiedliche Schwerpunkte besitzen. Neben dem Stadtteilmanagement in den Soziale-Stadt-Gebieten (iSo) stehen beispielsweise die Familienstützpunkte (AWO, SkF) oder die Quartierbüros der Sozialstiftung, um nur einzelne zu nennen. Die Gestaltung und Förderung von „lebendigen Orten“ in unseren Stadtteilen ist ein designiertes Ziel für das Sozialreferat. Die vielfältige Stadtteilarbeit in Bamberg ist wertvoll, sie kann und soll zukünftig besser vernetzt und ergänzt werden, um besser voneinander (und den jeweiligen Fachexpertisen) zu profitieren sowie um gemeinsame Strategien und Ziele zu entwickeln und voranzubringen.

 

Die Stadtteilarbeit in ihrer Unterschiedlichkeit sieht in der Regel eine feste Anlaufstelle im Quartier (eine Art Stadtteilzentrum) sowie eine oder mehrere feste Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen vor, die bei Bürgerfragen eine erste Klärung und eine Weitervermittlung (z.B. zu spezialisierten Beratungsstellen, Behörden, etc.) ermöglichen. Neben dem Beratungs- oder Clearingsaspekten kann ein Stadtteilzentrum darüber hinaus ebenfalls ein Ort der Begegnung, des bürgerschaftlichen Engagements sowie für ein vielfältiges – an den Bedarfen von Bürgern und Bürgerinnen vor Ort orientiertes – sozio-kulturelles Angebot sein. Auch Gesundheit und Prävention sind wichtige Querschnittsthemen, die alle Lebenslagen betreffen und die in der Stadtteilarbeit in Bamberg weiter ausgebaut werden könnten.

 

Die Bürger- und Bedarfsnähe ist dabei ein zentrales Merkmal der Stadtteilarbeit, was für alle Generationen von Vorteil ist, wovon ganz besonders ältere Mitbürger und Mitbürgerinnen und Familien in ihrem Alltag profitieren. Stadtteilarbeit hat dabei in erster Linie eine partizipative und aktivierende Rolle für die vor Ort lebenden Bürger und Bürgerinnen. Sie zielt auf eine Stärkung der Eigeninitiative und des Engagements von Bürgern und Bürgerinnen für Bürger und Bürgerinnen, um sie zu bemächtigen, bspw. ihre Gesundheit oder ihre sozialen Problemlagen selbstständig bewältigen zu können (Empowerment).

 

Das Sozialreferat möchte daher eine aus Drittmitteln finanzierte und befristete Projektstelle einrichten, die u.a.

 

 

-          eine trägerübergreifende Netzwerkarbeit intensiviert und moderiert,

-          einer Intensivierung der Bürgerbeteiligung vor Ort nachgehen kann,

-          eine weitere Belebung der bestehenden Stadtteilzentren durch bedarfsgerechte Angebote der Gesundheitsförderung vor Ort anvisiert.

Dafür soll ein Projektantrag an die Landesrahmenvereinbarung Prävention Bayern gestellt werden, die Gelder für Präventionsmaßnahmen in Bayern vorsieht. Geldgeber sind u.a. die Sozialversicherungsträger und Krankenkassen, die aufgrund des (am 25. Juli 2015 in Kraft getreten) Präventionsgesetztes (PrävG) verstärkt in Prävention investieren.

 

Für den Projektantrag entstehen für die Stadt Bamberg keine zusätzlichen Kosten. Die Stadt Bamberg bringt lediglich bestehende Mittel in Form von Eigenmitteln ein. Die Projektstelle wäre auf drei Jahre befristet und - bei positivem Bescheid - im Sozialreferat angesiedelt.

 

Das Projekt trägt aktuell den Arbeitstitel „Präventive und partizipative Stadtteilarbeit Bamberg“. In der Anlage ist ein Konzeptpapier beigefügt.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bericht hat dem Familien- und Integrationssenat zur Kenntnis gedient.

 

  1. Der Familien- und Integrationssenat beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmen einzuleiten, um die Fördergelder zu akquirieren.

 

  1. Der Familien- und Integrationssenat beauftragt die Verwaltung entsprechende Haushaltsmittel zu den Haushaltsberatungen anzumelden.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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