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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1742-R5

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Mit dem beigefügten Schreiben vom 17.04.2018 hat die SPD-Stadtratsfraktion beantragt, dass sich die Stadt Bamberg bei der Bunderegierung und der Bayerischen Staatsregierung dafür einsetzen möge, dass in Bamberg kein Abschiebezentrum entsteht und die mit der Staatsregierung getroffene Vereinbarung, die AEO bis 2025 aufzulösen, eingehalten wird. Im Einzelnen darf auf die Anlage 1 Bezug genommen werden.

 

A)                 Definition Ankerzentrum:

 

Als Ankerzentren werden geplante Aufnahmestellen für Asylbewerber in Deutschland bezeichnet. Die Bezeichnung erscheint im Koalitionsvertrag der großen Koalition von 2018 und steht für "Ankunft, Entscheidung, Rückführung".

 

Laut Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vom 07.02.2018 sollen Asylverfahren schnell, umfassend und rechtssicher bearbeitet werden, und zwar in zentralen Einrichtungen.

 

Die Ziele sollen erreicht werden durch:

 

-Zusammenarbeit von Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Bundesagentur für Arbeit, Ju-              gendämter, Justiz, Ausländerbehörden und andere (Verwaltungsgericht)

 

-Identifizierung der Ankommenden im Ankerzentrum, die daran mitwirken müssen, bei Auswei-              tung der Methoden

 

-Belehrung über Mitwirkungspflichten

 

-Verbesserung der Arbeit des BAMF

 

-Änderung von Leistungen, wenn ein Betroffener Schuld daran hat, dass er nicht abgeschoben               werden kann

 

-Höhere Abschiebequoten durch Änderung ("praktikabler ausgestalten") von Abschiebehaft, Aus-              reisegewahrsam, Beschwerdeverfahren, geringere Voraussetzungen und klarere Bestimmungen

-Algerien, Marokko und Tunesien ("sowie weitere Staaten mit einer regelmäßigen Anerkennungsquote unter fünf Prozent") sollen sichere Herkunftsstaaten werden; Anspruch auf Einzelfallprüfungen bleibt; Abschiebehindernisse sollen verringert werden (etwa in Bezug auf den Aufnahmewillen der Herkunftsländer)

 

-Behörden erhalten "unkomplizierten Zugriff" auf das Ausländerzentralregister, das weiter ausgebaut werden soll

 

Es besteht eine "Bleibeverpflichtung" (im Ankerzentrum). Ein Betroffener soll "in der Regel" nicht länger als 18 Monate in Aufnahmeeinrichtung oder Anker-zentrum bleiben; im Falle von Familien mit minderjährigen Kindern sechs Monate. Die Betroffenen werden dann

 

-in die Obhut einer Jugendbehörde übergeben, wenn die Minderjährigkeit im Ankerzentrum festgestellt worden ist;

 

-auf Kommunen verteilt, wenn eine "positive Bleibeperspektive" besteht;

 

-oder dazu angehalten, Deutschland zu verlassen

 

Die Betroffenen sollen eine unabhängige und flächendeckende Beratung über Asylverfahren erhalten. Sie sollen geschlechter- und kindergerecht untergebracht werden.

 

Die genaue Ausgestaltung der Ankerzentren bleibt der Vorgabe durch das Bundesinnenministerium vorbehalten.

 

Laut Bundesinnenministerium sollen Ende August/Anfang September die ersten fünf Ankerzentren als Pilotprojekte eröffnet werden.

 

Bayern hat sich als Bundesland zur Mitwirkung bei dem Projekt gemeldet.

 

Am 05. Juni 2018 hat das Bayerische Kabinett den „ Bayerischen Asylplan“ beschlossen. In diesem Zusammenhang wurde festgelegt, in jedem Regierungsbezirk wird eine Ankereinrichtung für schnellere und effektivere Verfahren – von der Einreise bis zur Rückführung -, einzurichten. Hierzu würden keine neuen Kapazitäten notwendig – es wird an bestehende Einrichtungen angeknüpft.

 

Wo immer möglich sollen Sachleistungen gewährt und Geldleistungen zurückgefahren werden.

 

Es sollen insgesamt 5000 Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber (gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten) geschaffen werden.

 

B)                 Kommunikation zwischen der Stadt Bamberg und dem Freistaat Bayern wegen der Aufnahmeeinrichtung Oberfranken:

 

Der Herr Oberbürgermeister hatte bereits wegen der Aufnahmeeinrichtung Oberfranken einen Gesprächstermin am 09. April 2018 bei Frau Staatsministerin Emilia Müller – dieser Termin kam dann wegen der Neuordnung des Kabinetts nicht zustande.

 

Am 09.05.2018 fand dann auf Einladung des Bayerischen Staatsministers des Innern und Integration, Herrn Joachim Herrmann, in München eine Besprechung statt, an der auch Frau Heidrun Piwernetz, Regierungspräsidentin von Oberfranken, der Oberbürgermeister der Stadt Bamberg, Andreas Starke und der zweite Bürgermeister der Stadt Bamberg, Dr. Christian Lange, teilnahmen.

 

Als Ergebnis wurde festgehalten, dass der Freistaat Bayern weiterhin die Aufnahmeeinrichtung Oberfranken (AEO) in Bamberg betreibt. Es bleibt bei der Zusage in der Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Bamberg, dass die Aufnahmeeinrichtung bis maximal 2025 betrieben wird. Die tatsächliche Belegung von 1.500 Personen soll auch in Zukunft nicht überschritten werden.

 

Die Stadtspitze hat in dem Gespräch gefordert, einzelne Gebäude der AEO herauszulösen und für Wohnzwecke zur Verfügung zu stellen. Hierauf reagierte das Innenministerium mit der Feststellung, dass die über die Zahl 1.500 hinausgehende Kapazität als Notreserve vorgehalten werden müsse. Aus diesem Grund könne derzeit dem Wunsch der Stadt Bamberg nach einer Freigabe nicht entsprochen werden. Herr Staatsminister Herrmann kündigte aber an, das Anliegen im Herbst nochmals zu prüfen, wenn der tatsächliche Bedarf an Gebäuden der Bundespolizei feststeht. Im Übrigen soll an der bisherigen Vereinbarung, dass neu anerkannte Flüchtlinge keine Wohnsitzzuweisungen nach Bamberg erhalten, festgehalten werden. Es bleibe seitens des Freistaates Bayern das Ziel, die Stadt bei der Anschlussunterbringung zu entlasten.

 

Durch das Gesprächsergebnis werden derzeit die Forderungen der SPD-Fraktion insoweit erfüllt, als nicht mehr als 1.500 Flüchtlinge in Bamberg Aufnahme finden sollen und die AEO im Jahr 2025 geschlossen wird. Diese „Obergrenze“ wird auch im Asylplan der Bayerischen Staatsregierung noch einmal manifestiert wo es wörtlich heißt: „als Höchstkapazität gilt der auch durch den Bund vorgegebene Korridor von maximal 1000 bis 1500 Personen. Alle Ankereinrichtungen werden durch den Freistaat betrieben werden und damit in Landeshand bleiben. Die Umstellung auf Ankereinrichtungen soll im engen Kontakt mit dem betreffenden Kommunen im Sommer 2018 erfolgen“.

 

Das Sozialreferat hat im Zusammenhang mit der AEO ständig die Verteilung der Asylbewerber in Oberfranken beobachtet.

 

Die Entwicklung der Aufnahmezahlen der Asylbewerber in Oberfranken ergeben sich aus der in Anlage 2 beigefügten Aufstellung. Hieraus geht hervor, dass sich die Aufnahmequote der Stadt Bamberg von September 2016 mit 10,3 % über den Februar 2017 mit 20,9 % nunmehr zum Mai 2018 auf 23,6 % erhöht hat.

 

Auch trotz des Versprechens der Staatsregierung, das künftige Ankerzentrum mit nicht mehr als 1500 Personen maximal zu belegen ist es für die Stadt Bamberg eine zwingende Konsequenz, um Bamberg zumindest annähernd hinsichtlich der Aufnahmequote wieder mit anderen Kommunen und Landkreisen gleichzustellen, dass alle in Bamberg vorhandenen Gemeinschaftsunterkünfte (zirka 400 Plätze) in nächster Zukunft durch den Freistaat Bayern bzw. die Regierung von Oberfranken aufgegeben werden.

 

Diese Ungleichbehandlung wird durch die Stadt Bamberg gegenüber der Bayerischen Staatsregierung in einem Schreiben des Herrn Oberbürgermeisters noch einmal deutlich thematisiert werden.

 

Bei dem Gespräch am 09.05.2018 wurde durch die Stadtspitze auch noch einmal auf die ausstehenden Zahlungen des Freistaates Bayern gegenüber der Stadt Bamberg für das Personal des Amtes für soziale Angelegenheiten, das durch die AEO hervorgerufen wird, erinnert. Diese Forderung wird in einem gesonderten Schreiben noch einmal detailliert an das Innenministerium herangetragen. Über eventuelle Ergebnisse wird die Verwaltung im Familien- und Integrationssenat im Herbst berichten.

 

C)                 Die Aufnahmeeinrichtung Oberfranken als Ankerzentrum ab dem 01.08.2018:

 

Im Rahmen einer Zusammenkunft am 14.06.2018 zwischen dem Sozialreferat und der Regierung von Oberfranken unter Leitung von Herrn Abteilungsdirektor Krug wurden die seitens des Freistaats Bayern nach einer Besprechung beim Bayerischen Staatministerium des Inneren und für Integration vorgesehenen Ziele für die AEO wie folgt noch einmal konkretisiert:

 

Ab dem 01.08.2018 werden in allen bayerischen Regierungsbezirken Ankerzentren in Betrieb gehen, wobei diese die bisher schon bestehenden Aufnahmeeinrichtungen der einzelnen Regierungsbezirke ersetzen werden. In der Aufnahmeeinrichtung Oberfranken werden sich keine größeren Änderungen ergeben, nachdem diese als „Blaupause“ für die anderen Ankerzentren dienen soll.

 

Die Kapazität in Bamberg wird sich durch die Schaffung des Ankerzentrums nicht erhöhen, maximale Belegung von 1500 Personen.

Hinsichtlich der Herkunftsländer in den Ankerzentren soll eine Besprechung des Bayerischen Staatsministerium des Innern und dem BAMF stattfinden. Es wird versucht, eine Durchmischung der Herkunftsländer zu erreichen (jedes Ankerzentrum soll entsprechend auch für „schwierige“ bzw. „sichere“ Herkunftsländer zuständig sein), so dass eine bessere Verteilung auf die Kommunen gewährleistet wird.

 

Ziel der Ankerzentren ist die Beschleunigung der Asylverfahren sowohl in positiver (Anerkennung) als auch in negativer (Hinsicht) Abschiebung.

 

Auf dem Gelände der Ankerzentren soll eine von BAMF geleitete Asylverfahrensberatung installiert werden, die neu Ankommenden (bereits vor Antragsstellung) das Wesen und den Ablauf eines Asylverfahrens erläutert.

 

Hinsichtlich der Sachleistungen soll in der AEO demnächst noch eine Bibliothek eingerichtet werden.

 

Ein Gutschein -/ Guthabenkartensystem soll aktuell nicht eingeführt werden.

 

Ab Juli 2018 werden in der AEO Integrationskurse durchgeführt.

 

Bezüglich der Einzelheiten wird die Regierung von Oberfranken dem Familien- und Integrationssenat bei der Sitzung für Detailfragen zur Verfügung stehen.

 

Als konkrete Verbesserung, sowohl für die Besucher und Bewohner der AEO als auch der Bürgerschaft um die Aufnahmeeinrichtung herum wurde ein neuer Geh- und Radweg z wischen Kastanienstraße und Birkenallee entlang der Pödeldorfer Straße stadteinwärts geschaffen sowie eine neue großzügige Eingangssituation. Hierdurch konnte insbesondere der starke Fußgängerstrom durch die Straße im Kapellenschlag deutlich reduziert werden.

 

Am 04.07.2018 hat um 18.00 Uhr eine Informationsveranstaltung für die interessierten Bewohner der Nato-Siedlung sowie der Siedlergemeinschaft der Kinderreichen e.V. stattgefunden und die Anwesenden über die neuesten Entwicklungen in der Aufnahmeeinrichtung informiert.

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

  1. Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 17.04.2018 ist hiermit geschäftsordnungsmäßig  behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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Anlagen

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