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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1789-61

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Vorgang

 

Im Bau- und Werksenat am 21.06.2017 (VO/2017/0850-61) wurde über die erfolgreiche Arbeit der Interessensgemeinschaft "Aktive Mitte" und die Tätigkeit des Straßenmanagements berichtet.

Es wurde der Beschluss gefasst, zur Erreichung der Sanierungsziele die Interessensgemeinschaft fortzuführen und erneut Fördermittel im Rahmen der Städtebauförderung zu beantragen. Der Förderantrag wurde bei der Regierung von Oberfranken im November 2017 gestellt.

Um die Arbeit des Straßenmanagements ab dem 01.01.2019 fortführen zu können, ist eine Ausschreibung noch im Jahr 2018 erforderlich. Die Ausschreibung des Straßenmanagements soll die Jahre 2019-2021 mit optionaler Verlängerung bis zum Jahr 2023 umfassen und somit den privaten Akteuren Planungssicherheit zur Erreichung der Sanierungsziele ermöglichen.

Voraussetzung zur Durchführung einer Ausschreibung ist die entsprechende Mittelbereitstellung in den Haushaltsjahren 2019-2023, die Bestandteil des Beschlussvorschlags im vorliegenden Sitzungsvortrag ist.

 

Sachstand

 

Seit 2009 hat die Interessengemeinschaft (IG) "Aktive Mitte" mit tatkräftiger Unterstützung des Straßenmanagements vieles initiiert und zahlreiche Projekte und Maßnahmen umgesetzt.

Aufgabe des Straßenmanagements ist u.a. die Öffentlichkeitsarbeit, wozu ein Newsletter sowie die Homepage der Interessengemeinschaft gehören. Auch die Organisation der regelmäßigen "Runden Tische" zur Vernetzung von Ideen und Aktionen sowie die ständige Kommunikation zwischen den Gewerbetreibenden und Hauseigentümern wird vom Straßenmanagement geleistet. Hinzu kommen zyklisch wiederkehrende Aktivitäten, wie die Organisation verschiedener Feste und Aktionen - am bekanntesten sind sicherlich die jeweils im November stattfindenden "Lichthöfe" - im Quartier, aber auch die Beratung von Ladeninhabern und Aktionen wie "Kultur im Leerstand" zur Beseitigung des Leerstands in nicht genutzten Gewerbeflächen.

 

Seit einigen Jahren werden die Ergebnisse der Städtebauförderung im Rahmen eines bundesweiten Monitorings ausgewertet. Dipl.-Ing. Holger Pietschmann (Büro Plan und Praxis Berlin; tätig im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) und des vormaligen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit) kommt im Rahmen des Förderprogramms Aktive Stadt + Ortsteilzentren für Bamberg zu folgendem Ergebnis: "Die Interessengemeinschaften "Aktive Mitte" und "interesSAND" in den Bamberger Sanierungsgebieten "Aktive-Kettenbrücke-Königstraße-Bahnhof und "Sand" sind im Bundesvergleich führende Erfolgsmodelle. In kaum einer anderen deutschen Kommune hat die Zusammenarbeit zwischen Anwohnern, Geschäftsinhabern und der städtischen Verwaltung so gut funktioniert wie in Bamberg."

Ab 2019 werden neben einer Vielzahl an Einzelmaßnahmen weiterhin die Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen im Quartier, die Stärkung des Einzelhandels und die Umsetzung der KulturGärtnerei in der Färbergasse 28 als Treffpunkt im Viertel die Schwerpunkte der Tätigkeit der IG "Aktive Mitte" und des Straßenmanagements sein.

 

Öffentliche Förderung

 

Nachdem die Gewährung von Städtebauförderungsmitteln im Zentrenprogramm der Bund-Länder-Städtebauförderung an das Bestehen öffentlicher Kooperationen gekoppelt ist, besteht für alle Beteiligten ein erhebliches Interesse an der Fortsetzung der erfolgreichen Arbeit der IG "Aktive Mitte". Hierfür ist es wichtig auch für die Jahre 2019 bis 2023 möglichst klare finanzielle Eckdaten bezüglich der öffentlichen Förderung zu setzen. Im Sinne der Verstetigung ist es sinnvoll, das bisherige Finanzierungsmodell mit einem weiterhin steigenden privaten Finanzierungsanteil der lokalen Akteure fortzuführen. Hierfür ist in den kommenden Jahren eine jährlich Reduzierung des förderfähigen Betrages um 3 % geplant.

 

Der ursprüngliche private Anteil von 35 % im Jahr 2010 wurde in den vergangenen Jahren stetig erhöht und liegt im Jahr 2018 bereits bei 65 %. So teilen sich die nunmehr verbliebenen 35 % Bund, Freistaat und Stadt im Rahmen der Bund-Länder-Städtebauförderung. Effektiv hat die Stadt Bamberg heute insgesamt einen Anteil von 14 % des Gesamtetats zu tragen.

 

Die Fortführung der IG "Aktive Mitte" und des Straßenmanagements bis ins Jahr 2023 mit öffentlicher Unterstützung sollen der Verstetigung der Maßnahmen im Quartier dienen, die nach wie vor noch nicht abschließend gesichert ist.

 

Kosten

 

Der Beschlussantrag verursacht bei Erreichung der Gesamtförderung in den Jahren 2019-2023 förderfähige Kosten in Höhe von 78.000 €, wobei die Stadt Bamberg nach Abzug des 60 % Anteils von Bund und Land insgesamt maximal 31.200 € zu tragen hätte (vergleiche detaillierte Finanzplanung in der Anlage). Im Umkehrschluss müsste es den privaten Akteuren im gleichen Zeitraum gelingen insgesamt 222.000 € zu erbringen, um den jährlichen Gesamtetat von 60.000 € zu erreichen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Finanzsenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

  1. Der Finanzsenat stimmt - unter der Voraussetzung, dass die Fördermittel genehmigt werden - zu,

dass sich der Förderzeitraum über die Jahre 2019 bis 2023 erstreckt und beschließt den der Anlage abgedruckten Finanzierungsplan.

 

 

 

 

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

x

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten: 78.000 €

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Hinsichtlich der geplanten Vorgehensweise bestehen von Seiten des Finanzreferats keine Einwände.

 

 

 

 

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Anlagen

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