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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1833-61

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Beratungsfolge

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-          Bericht über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

-          Bericht über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

-          Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

-          Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

 

I.Sitzungsvortrag:

 

1. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

Gemäß dem Beschluss des Bau- und Werksenats vom 09.05.2018 wurde die öffentliche Auslegung und die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 124 F in der Fassung vom 09.05.2018 lag nach fristgemäßer Bekanntmachung vom 18.06.2018 bis einschließlich 20.07.2018 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Einsichtnahme aus, gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

2. Behandlung der Stellungnahmen

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgenden Schreiben ein:

 

A. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

 

1.Tourismus und Kongress Service Bamberg mit Schreiben vom 08.06.2018

2.Zweckverband für Rettungsdienst mit Schreiben vom 12.06.2018

3.PLEDOC GmbH mit Schreiben vom 09.05.2018

4.Bayernwerk Netz GmbH mit Schreiben vom 15.06.2018

5.Umweltamt / Amt 38 mit Schreiben vom 21.06.2018

6.Telefónica Germany GmbH & Co KG mit Schreiben vom 22.06.2018

7.Zentrum Welterbe Bamberg mit Schreiben vom 19.06.2018

8.Fachbereich 6A / Erschließung mit Schreiben vom 26.06.2018

9.Polizeiinspektion Bamberg Stadt mit Schreiben vom 27.06.2018

10.Regierung von Oberfranken mit Schreiben vom 02.07.2018

11.Deutsche Telekom Technik GmbH mit Schreiben vom 10.07.2018

12.Tourismusverband Franken e.V. mit Schreiben vom 11.07.2018

13.Wirtschaftsförderung Stadt Bamberg mit Schreiben vom 19.07.2018

14.Beirat für Menschen mit Behinderung mit Schreiben vom 19.07.2018

15.Straßenverkehrsamt, Amt 31/311 mit Schreiben vom 18.07.2018

16.Entsorgungs- und Baubetrieb mit Schreiben vom 18.07.2018

17.Stadtwerke Bamberg mit Schreiben vom 16.07.2018

18. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege mit Schreiben vom 07.06.2018

19.Vodafone GmbH mit Schreiben vom 20.07.2018

 

B. Öffentlichkeit

 

Es gingen insgesamt drei Schreiben von Seiten der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 124 F ein. Aus Datenschutzgründen werden die jeweiligen Personen nicht namentlich aufgeführt und im Rahmen der Behandlung der Stellungnahmen als "Schreiben" (A, B, C, etc.) benannt.

 

Die Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind in Anlage 1 tabellarisch dargelegt und mit einem Behandlungsvorschlag versehen.

 

3. Änderungen und Ergänzungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 124 F vom 09.05.2018

 

-          Zur Erhöhung der Klarheit und zur besseren Steuerung der zulässigen Nutzung im Plangebiet wurden die textlichen Festsetzungen zur Art der Nutzung hinsichtlich des Ausschlusses von Ferienwohnungen gemäß § 13a BauNVO konkretisiert und um den Passus „oder ähnliche Nutzungen“ ergänzt.

 

-          Im Bebauungsplan wurde der folgende Hinweis aufgenommen: „Die Imissionsrichtwerte für die Gebietseinstufung WA sind einzuhalten (tags 55dB(A) und nachts 40dB(A)). Für die Auslegung haustechnischer Anlagen sind schalltechnische Nachweise zu erbringen.“

 

An den Grundzügen der Planung wurde festgehalten.

Die Änderungen und Ergänzungen sind von geringfügiger oder redaktioneller Natur sodass auf eine erneute Auslegung verzichtet werden kann. Der Bebauungsplan wird zum Satzungsbeschluss vorgelegt.

 

4. Veränderungssperre

 

Die zur Sicherung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 124 F am 23.12.2016 in Kraft getretene Veränderungssperre tritt gem. § 17 Abs. 5 BauGB mit dem rechtsverbindlichen Abschluss des Bebauungsplanverfahrens außer Kraft.

 

5. Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

 

Es wird beantragt, die Behandlung der Stellungnahmen zu beschließen und für den Bebauungsplan Nr. 124 F vom 19.09.2018 bestehend aus Planzeichnung und Text sowie für die Begründung vom 19.09.2018 den Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB zu fassen


 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.
  2. Der Bau- und Werksenat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.
  3. Der Bau- und Werksenat beschließt aufgrund

a)          des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie

b)          der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl, I S. 3634),

c)          der Artikel 6 Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B) in der zuletzt geänderten Fassung

 

den Bebauungsplan Nr. 124 F, bestehend aus Planzeichnung mit Text vom 19.09.2018 als Satzung sowie die zugehörige Begründung zum Bebauungsplan vom 19.09.2018.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

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Anlagen

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