Beschlussvorlage - VO/2018/1844-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Temporäre Nutzungsänderung von Büro zu 9 Studentenapartments im 1. OG (befristet auf 5 Jahre) Bamberg, Schützenstraße 23
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Beese, Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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19.09.2018
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I.Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Im 1. Obergeschoss des bestehenden Gebäudes sollen Büroräume zu 9 Studentenapartments umgebaut und umgenutzt werden. Die Nutzung soll für 5 Jahre erfolgen. Die beantragte Nutzung für Studentenapartments soll weder die bisherige genehmigte Nutzung „Büro“ beseitigen noch soll im Hinblick auf die eigentlich beabsichtigte Nutzung „Beherbergungsbetrieb“ der diesbezügliche Bauantrag (vgl. Sitzungsvorlage VO/2016 / 0506-62; Az 3/2016) zurückgezogen werden, der Prozess dazu ist beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) anhängig.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: 10,78 m Länge: 32,80 m(Bestand)
Antragseingang: 14.02.2018
vollständig:
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Gebietscharakter: Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO).
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 124 F und entspricht diesem.
Der Satzungsbeschluss steht in derselben Sitzung des Bausenates zu einem früheren Tagesordnungspunkt auf der Tagesordnung.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: öffentliche Bekannt-
machung
Kfz – Stellplätze:Nachweis muss noch berechnet / vorgelegt werden
erforderlich: anrechenbar: nachzuweisen:
gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen:
Nachweis auf Baugrundstück: Nachbargrundstück: .
Ablösung der Stellplatzpflicht:
Fahrradabstellplätze:Nachweis muss noch berechnet / vorgelegt werden.
erforderlich: anrechenbar: nachzuweisen:
Nachweis auf Baugrundstück:
Ablösung der Stellplatzpflicht:
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates: