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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1851-62

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung:

 

Auf dem Grundstück des Schaf- und Ziegenhofs soll eine offene Unterstellhalle mit Pultdach errichtet werden. Es sollen dort landwirtschaftliche Geräte, wie Schlepper, Ackerwagen, ein Klauenpflegestand für Schafe und Ziegen sowie Ackerbodenbearbeitungsgeräte untergestellt werden.

Größe des Bauvorhabens:

Breite: 4,97 m Länge: 12,74 m 4,04 m

        bereits ausgeführt:   ja    nein

Antragseingang: 01.06.2018

        vollständig: 07.06.2018

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

 

Außenbereich (§ 35 Abs. 1 BauGB) - privilegierte Nutzung für landwirtschaftlichen Betrieb

Bei der planungsrechtlichen Beurteilung des Vorhabens war zu berücksichtigen, dass sich auf dem südlichen anschließenden Grundstück der Wald- und Wiesenkindergarten befindet. Diese Fläche war für eine potentielle Erweiterung der privilegierten Nutzung vorgesehen. Der jetzt geplante Standort kann nach erneuter Abwägung  planungsrechtlich befürwortet werden.

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

Nachbarzustimmung: ja:    nein:                        nicht erforderlich

 

 

Kfz – Stellplätze:

erforderlich: keine

 

Fahrradabstellplätze:

erforderlich: keine


 

Kinderspielplatz:

nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen

 

Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen


Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

Besonderheiten:

     

Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:

 

Stadtdenkmal: ja nein

Einzeldenkmal: ja nein

Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich

BLfD: ja nein nicht erforderlich

 

Naturschutz:

 

Keine Auflagen. Unerheblicher Eingriff i.S.d. Bayer. Kompensationsverordnung (BayKompV). Keine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Senat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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