Beschlussvorlage - VO/2018/1851-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung einer Unterstellhalle im Außenbereich Bamberg, Pelzmühlweg, Fl. Nr. 222/2 (Gemarkung Wildensorg)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Beese, Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Werksenat
|
Entscheidung
|
|
|
19.09.2018
|
I.Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Auf dem Grundstück des Schaf- und Ziegenhofs soll eine offene Unterstellhalle mit Pultdach errichtet werden. Es sollen dort landwirtschaftliche Geräte, wie Schlepper, Ackerwagen, ein Klauenpflegestand für Schafe und Ziegen sowie Ackerbodenbearbeitungsgeräte untergestellt werden.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: 4,97 m Länge: 12,74 m 4,04 m
Antragseingang: 01.06.2018
vollständig: 07.06.2018
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Außenbereich (§ 35 Abs. 1 BauGB) - privilegierte Nutzung für landwirtschaftlichen Betrieb
Bei der planungsrechtlichen Beurteilung des Vorhabens war zu berücksichtigen, dass sich auf dem südlichen anschließenden Grundstück der Wald- und Wiesenkindergarten befindet. Diese Fläche war für eine potentielle Erweiterung der privilegierten Nutzung vorgesehen. Der jetzt geplante Standort kann nach erneuter Abwägung planungsrechtlich befürwortet werden.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: nicht erforderlich
Kfz – Stellplätze:
erforderlich: keine
Fahrradabstellplätze:
erforderlich: keine
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:
Stadtdenkmal: ja nein
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Naturschutz:
Keine Auflagen. Unerheblicher Eingriff i.S.d. Bayer. Kompensationsverordnung (BayKompV). Keine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates: