Beschlussvorlage - VO/2018/1854-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzungsänderung / Nutzungserweiterung von Betriebswohnung in Wohnung für Saisonarbeitskräfte Bamberg, Gundelsheimer Str. 76
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Beese, Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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19.09.2018
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I.Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Das beantragte Vorhaben sieht die Unterbringung von wechselnden Saisonarbeitern in einem genehmigten Betriebsgebäude und hier innerhalb einer ebenfalls genehmigten Wohnung vor. Gemäß Betriebsbeschreibung des Bauherrn verteilen sich die Arbeitskräfte, die in der Wohnung tatsächlich untergebracht sind, wie folgt:
ab ca. 15. Januar bis Februar:1
März:3
April bis Mai:10
Juni bis Juli:11
August bis Mitte November: 12
Mitte November bis ca. 22./23. Dezember10
(Im Dezember gehen die Arbeitskräfte nach und nach fort, sodass ab ca. 22./23. Dezember keine Arbeitskräfte mehr vorhanden sind)
Die Betriebswohnung steht somit lediglich von ca. 22./23. Dezember bis ca. 15. Januar, leer.
Größe des Bauvorhabens: ca. 190 m²
Antragseingang: 26.10.2015
vollständig: 30.05.2017
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes - Nr.: 304 B
rechtsverbindlich seit: 08.03.2002
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): GE (§ 8 BauNVO)
vorgesehene Abweichung:
Art der baulichen Nutzung
Der Bebauungsplan lässt ausnahmsweise nur Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter zu, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind. Beantragt ist jedoch die Unterbringung von Saisonarbeitern.
Begründung:
Die Unterbringung von eigenen Arbeitern kann aus planungsrechtlicher Sicht befürwortet werden. In diesem Zusammenhang besteht bereits ein Parallelfall (Gundelsheimer Str. 80), in dem für eine vergleichbare Nutzung eine Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt wurde. Aus planungsrechtlicher Sicht ist hier ebenfalls der gleiche Ausnahmetatbestand heranzuziehen, wonach im konkreten Fall von Aufenthaltsräumen für Betriebspersonal auszugehen ist. Vonseiten des Bauherrn ist allerdings vor Erteilung der Baugenehmigung eine beschränkt persönliche Grunddienstbarkeit vorzulegen, in der die Nutzung der Wohnung ausschließlich durch eigene Arbeiter festgelegt ist.
Das Vorhaben ist dann städtebaulich vertretbar. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Nachbarzustimmung: nicht erforderlich: Das Nachbargrundstück Fl.Nr. 5909 ist im Besitz
des Bauherrn.
Kfz – Stellplätze:
erforderlich: 4anrechenbar:2nachzuweisen:2
gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen:-/-
Nachweis auf Baugrundstück:2 Nachbargrundstück: -/-
Ablösung der Stellplatzpflicht:-/-
Fahrradabstellplätze:
erforderlich: 6anrechenbar: 5 nachzuweisen: 1
Nachweis auf Baugrundstück: 1
Ablösung der Stellplatzpflicht: -/-
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:
Stadtdenkmal: ja nein
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
II. Beschlussvorschlag
II.Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Werksenat stimmt der erforderlichen Befreiung sowie der baurechtlichen Genehmigung unter folgender Voraussetzung zu:
Der Bauherr legt vor Erteilung der Baugenehmigung eine beschränkt- persönliche Grunddienstbarkeit zugunsten der Stadt Bamberg vor, in der die Nutzung der Wohnung im Sinne dieser Sitzungsvorlage geregelt ist.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates: