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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1911-31

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Am 01.10.2013 wurde die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung in der Stadt Bamberg durch Beschluss des Stadtrates eingeführt.

 

Das Straßenverkehrsamt berichtet seither regelmäßig im Umweltsenat, letztmals am 20.09.2016. Daher erfolgt nun ein erneuter Bericht der Verwaltung.

 

Der Dienstleistungsvertrag mit der Firma gGKVS (gemeinnützige Gesellschaft für Kriminalprävention und Verkehrssicherheit) wurde im Oktober 2016 für fünf Jahre, also bis September 2021, erneuert.

 

Seit diesem Zeitpunkt stehen der Stadt Bamberg zwölf monatliche Messstunden mehr zur Verfügung. Im Durchschnitt werden monatlich 57 Stunden gemessen – in den Sommermonaten verstärkt  und in der kalten Jahreszeit entsprechend weniger.

 

Die Zahl der Messpunkte hat sich von 67 zu Beginn, 75 im Jahr 2016 und nun 78 zum jetzigen Stand erhöht. Nach wie vor befinden sich alle Messstellen an sensiblen Stellen im Stadtgebiet, so wie es vom Stadtrat beschlossen und den Richtlinien für die polizeiliche Verkehrsüberwachung (VÜ-Richtlinie-VÜR) – diese sind auch für die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung anzuwenden – entspricht, also insbesondere vor Kindereinrichtungen, Schulen und Seniorenunterkünften.

 

Seit der letzten Berichterstattung wurden die Messstellen entsprechend der Verstoßquote bedient, d. h. bei höherer Verstoßquote erfolgt häufigere Überwachung. Messstellen unter 4 % wurden zunächst nicht mehr gemessen. Diese Messstellen werden zukünftig stichprobenmäßig überwacht.

 

Generell wird festgestellt, dass die Akzeptanz der Geschwindigkeitsüberwachung durch die Bevölkerung sehr groß ist,  zum Teil wird  die Überwachung ausdrücklich begrüßt. Die Verwarnungen bewegen sich vorwiegend im Bereich von Überschreitungen bis zu 10 km/h. Bußgelder und Fahrverbote sind eher selten. Im Jahr 2018 mussten lediglich 4 Fahrverbote angeordnet werden.

 

Im Zeitraum vom 01.01.2018 bis 16.10.2018.wurden in über 556 Messstunden insgesamt 95.222 Fahrzeuge erfasst. Daraus ergaben sich 8.092 Verfahren, das entspricht einer Quote von etwa 8,49 %.

 

Die Auswertung der Messungen zeigt nach Auffassung der Verwaltung, dass in Bamberg in der Regel nicht wirklich „gerast“ wird. Die Aufteilung der Verstöße im Einzelnen:

 

74,3 % fuhren bis 10 km/h schneller als erlaubt und wurden mit 15,00 € verwarnt.

 

19,6 % fuhren bis 15 Km/h schneller als erlaubt und wurden mit 25,00 € verwarnt.

 

4,9 % fuhren bis 20 km/h schneller als erlaubt und wurden mit 35,00 € verwarnt.

 

1,2 % fuhren über 20 km/h schneller als erlaubt; ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

 

Fahrverbote wurden seit Einführung der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung nur 20 Mal angeordnet, das heißt im Schnitt 4 x pro Jahr.

 

Mit der Polizei erfolgt nach wie vor eine sehr enge Zusammenarbeit, sowohl bezüglich der Auswahl der Standorte für neue Messstellen, als auch bezüglich der Überwachungstermine.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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