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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2018/1955-61

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

Zuletzt wurde in der Sitzung des Umweltsenates am 18.09.2018 ein Sachstandsbericht zur Fahrradstadt Bamberg gegeben (VO/2018/1853-61). Seitdem hat sich der aktuelle Stand folgendermaßen verändert:

 

Sachstand zum Maßnahmen-Paket 2018
(entsprechend Beschluss Vollsitzung 31.01.2018, Punkt 3)

a. Image-Kampagne

Eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Initiative Radentscheid hatte im April 2018 ein mehrstufiges Auswahlverfahren zur Erstellung eines Kommunikationskonzeptes und der darauf aufbauenden Kampagnenplanung gestartet.

 

Der Feriensenat hat am 23.08.2018 (VO/2018/1827/R6) ein anderes Vorgehen beschlossen. Bezüglich des weiteren Vorgehens wurde eine Arbeitsgruppe aus Verwaltung und Politik vorgesehen. Der erste Arbeitsgruppentermin fand am 07.11.2018 mit folgendem Ergebnis statt:

  1. Im Haushalt 2019 und 2020 werden jeweils 30.000€ für die Marketingkampagne angestrebt.
  2. Zusätzlich werden 5.000€ für die Findung eines neues Logos angestrebt.
  3. Hierfür wird es einen öffentlichen kreativen Aufruf (unter Einbeziehung von Medienpartnern) geben, bei dem Logovorschläge sowohl von Privatpersonen als auch von Agenturen eingereicht werden können.
  4. Eine Jury (Teilnehmerkreis muss noch festgelegt werden) soll dann ca. 10 Logos auswählen, die anschließend über das Internet zur Abstimmung gestellt werden.
  5. Damit soll eine hohe Identifizierung mit dem Logo erreicht werden.
  6. Die Verwaltung wird nach der Haushaltsverabschiedung ausloten, ob die im ursprünglichen Auswahlverfahren favorisierte Agentur unter diesen Bedingungen zur weiteren Zusammenarbeit bereit ist.

 

b. Herstellung von zusätzlichen Fahrradbügeln / Fahrradparkplätzen

Mittlerweile sind 14 Standorte (63 Radbügel, entspricht 126 Radabstellplätze) umgesetzt:

  •    Luisenstraße (5 Radbügel)
  •    Gaustadter Hauptstraße (7 Radbügel)
  •    Car Bike Port Am Kranen (5 Radbügel)
  •    Kapuzinerstraße (5 Radbügel)
  •    Am Kranen (5 Radbügel)
  •    Kaulbergfuß (3 Radbügel)
  •    Schillerplatz (6 Radbügel)
  •    Franz-Ludwig-Straße (4 Radbügel)
  •    Klosterstraße (5 Radbügel)
  •    Fleischstraße (5 Radbügel)
  •    Markusbrücke/Schiffbauplatz (3 Radbügel)
  •    Luitpoldstraße (3 Radbügel)
  •    Markusbrücke / Fischerei (2 Radbügel)
  •    Laurenziplatz (5 Radbügel herausnehmbar)

Zur Umsetzung ressortübergreifend - und mit den jeweiligen Bürgervereinen abgestimmt - sind derzeit weitere 19 Standorte mit ca. 66 Radbügeln (132 Radabstellplätze) in Umsetzung:

  • Bleichanger / Gönnerstraße ( 3 Radbügel)
  • Gönnerstraße Hsnr. 2, 11, 32 (gesamt 11 Radbügel)
  • Wunderburg / Rückseite Kirche (4 Radbügel)
  • Egelsee-/ Hirtenstraße (5 Radbügel)
  • Kunigundendamm / Hirtenstraße (3 Radbügel)
  • Kunigundendamm / Hemmerleinstraße (6 Radbügel)
  • Kunigundendamm / Bleichanger (2 Radbügel)
  • Marienplatz (2 Radbügel)
  • Peunt-/ Egelseestraße (3 Radbügel)
  • Hemmerleinstraße 8 (3 Radbügel)
  • Hirtenstraße 7 (3 Radbügel)
  • Kunigundendamm 56 (3 Radbügel)
  • Gabelsberger Straße (5 Radbügel)
  • Trimberg-/ Gabelsbergerstraße (3 Radbügel)
  • Siechenstraße vor Apotheke (3 Radbügel)
  • Neuerb-/Dürrwächterstraße (4 Radbügel)
  • Memmelsdorfer Straße 2d (3 Radbügel)

Im Antrag der GAL-Stadtratsfraktion „Zwischenstand Fortschreibung Fahrrad-Parkkonzept“ vom 23.04.2018 (Anlage 1) wird um einen Sachstandsbericht zu den einzelnen Standorten, insbesondere zu den Standorten der mit „Priorität 1“ versehenen Standorte gebeten.

Die Vorschlagsliste der GAL enthält 67 Standorte mit 946 Radabstellplätzen (entspricht 473 Radbügel). Davon waren 25 Standorte mit der „Priorität 1“ versehen. Das Stadtplanungsamt hat alle 67 Standorte geprüft (Anlage 2). Als Ergebnis ist festzustellen, dass manche der Standortvorschläge aus unterschiedlichen Gründen oder zumindest derzeit, nicht realisiert werden können. Ein großer Teil der Standortvorschläge wurde detailliert aufbereitet und befindet sich in einem unterschiedlichen Bearbeitungsstand: „bereits umgesetzt“, „zur Umsetzung bereit, bereits mit Bürgerverein koordiniert“, „bereits in Routine Verkehr koordiniert“ oder „für Koordinierung vorbereitet“.

Aktuell prüft die Verwaltung, inwieweit die Anschaffung und Aufstellung von Fahrradbügeln Aussicht auf Förderung im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative hat. Sollte diese Prüfung positiv verlaufen, so wird die Verwaltung die entsprechenden Anträge stellen. Die entsprechenden Fristen müssen dann abgewartet werden. Um förderschädliches Vorgehen zu vermeiden, ruht bis auf weiteres die Realisierung weiterer Radbügelstandorte.

Radabstellplätze an P+R-Plätzen

Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion „Park & Bike Angebotserweiterung bei den Park & Ride-Plätzen“ vom 19.03.2018 (Anlage 3) wurde bereits im Aufsichtsrat der Stadtwerke am 27.07.2018 behandelt.

Die Stadtwerke Bamberg Verkehrs- und Park GmbH betreibt die P+R-Plätze Heinrichsdamm, Kronacher Straße und Bahnhof/Brennerstraße.

Der P+R-Platz Bahnhof/Brennerstraße wurde bereits mit dem Radhaus als Bike+Ride-Platz konzipiert:

  •    Überdachtes Fahrradparkhaus
  •    Schließfächer einschließlich Ladesteckdosen für E-Bikes
  •    Fahrradständer
  •    Überwachung über Videotechnik
  •    Luftstation

An der P+R Anlage Heinrichsdamm wurde bereits eine Park & BikeNutzung integriert. Es stehen im Einfahrtsbereich überdacht elf Radbügel für 22 Fahrräder zur Verfügung. Die Nachfrage an Abstellplätzen ist jedoch höher. Die Stadtwerke Bamberg Verkehrs- und Park GmbH schlägt vor, zusätzlich im Bereich der Ausfahrt weitere Abstellmöglichkeiten anzubieten und diese als Park & Bike Fläche zu kennzeichnen. Abstellentgelte für Fahrräder sollen nicht verlangt werden. Für Nutzer der Anlage, die mit dem motorisierten Individualverkehr (mIV) anreisen und mit dem Fahrrad weiter fahren wollen, besteht die Möglichkeit, ausschließlich den Parktarif, also ohne ÖPNV-Tarif, zu nutzen.

Der im Antrag beschriebene Vorschlag, Fahrradboxen aufzustellen und Leihfahrräder vorzuhalten, ist aus Sicht der Stadtwerke Bamberg Verkehrs- und Park GmbH nicht zielführend. Das hängt zum einen damit zusammen, dass eher minderwertige Fahrräder an solchen Anlagen abgestellt werden, und zum anderen Wohnmobilisten in der Regel ihre eigenen Fahrräder mitführen.

An der P+R-Anlage Kronacher Straße stehen am Rande des Parkplatzes seit 2016 fünf Radbügel zum sicheren Abstellen von zehn Fahrrädern zur Verfügung. Aktuell ist die Nachfrage danach gering. Die Nutzer der Parkanlage nutzen primär den ÖPNV der Stadtwerke Bamberg. Da die P+R-Anlage Kronacher Straße außerdem noch in der Bindung als Fördermaßnahme steht, wird in diesem Bereich aktuell kein weiterer Handlungsbedarf gesehen.

Der Parkplatz Berggebiet, ein ehemaliger P+R Platz, bietet sich für die Kombination Park & Ride bzw. Bike & Ride oder Park & Bike an. Der Großteil des Platzes soll demnächst an die Sozialstiftung verpachtet werden. Für deren Mitarbeiter/innen werden hier auch Radabstellmöglichkeiten im Sinne des Park&Bike geschaffen. Im Umfeld der Bushaltestelle wäre eine weitere öffentlich nutzbare Radabstellanlage, möglichst überdacht, sinnvoll. Die Verwaltung wird hier gemeinsam mit der Stadtwerke Bamberg Verkehrs- und Park GmbH einen geeigneten Standort koordinieren.

Die Errichtung von Fahrradboxen für innerstädtisch arbeitende Dauermieter der Tiefgarage Mußstraße soll noch geprüft werden.

Radparken von Lastenfahrrädern

Die GAL-Stadtratsfraktion hat am 16.04.2018 einen Antrag zur „Förderung von Lastenfahrrädern“ gestellt (Anlage 5). Dabei wird unter Ziffer 1 beantragt, dass beim Fahrrad-Parkkonzept Stellplätze für Lastenfahrräder in die Konzeption mit aufgenommen werden soll.

Grundsätzlich ist es aufgrund seiner Größe schwierig, ein Lastenrad auf einem normalen Fahrradparkplatz abzustellen.

Es steht zu befürchten dass Flächen, die für Lastenräder ausgezeichnet werden, trotz entsprechender Beschilderung zum Abstellen von anderen Fahrzeugen aller Art genutzt werden. Theoretisch gibt es einige Radbügel-Standorte, die von ihrer Dimension zum Abstellen für Lastenräder geeignet wären, aber eben möglicherweise mit anderen Fahrzeugen bereits belegt sind. Eine bisherige Recherche hat ergeben, dass es bundesweit bislang kein Konzept zum Lastenradparken im öffentlichen Straßenraum gibt. Sollte es hierzu ein geeignetes „best practice“ Beispiel geben, wird das Stadtplanungsamt dies gerne in das Fahrrad-Parkkonzept für den öffentlichen Raum übernehmen.

Hinsichtlich des Themas "Berücksichtigung Lastenfahrräder in der Stellplatzsatzung" (Ziffer 2) haben Recherchen ergeben, dass die Stadt Tornesch in Schleswig-Holstein eine solcher Regelung in Ihrer Satzung hat. In dieser Satzung heißt es:

Jeder 31. notwendige Fahrradabstellplatz muss außerdem durch eine zusätzliche Fläche von mindestens 1,5 zum Abstellen von Lasten oder Kinderanhängern oder für Lastenfahrräder geeignet sein.

Die Stadt Bamberg trifft aktuell im Rahmen von Mobilitätskonzepten bei Abweichungen von der Stellplatzsatzung (§ 10 StS) innerhalb von städtebaulichen Verträgen Regelungen im Sinne von Aufstellflächen für Lastenräder.

 

 

c. Ausweisen von neuen Fahrradstraßen

Mittlerweile sind folgende Fahrradstraßen geprüft bzw. umgesetzt:

  • Mayersche Gärtnerei

Die Maria-Ward-Straße und die Anna-Maria-Junius-Straße sind zwischenzeitlich als Fahrradstraßen beschildert.

  • Judenstraße

Siehe Sitzungsvorlage vom 18.9.2018 (VO/2018/1853-61)

  • Generalsgasse-Zinkenwörth-Schillerplatz

Diese Straßenzüge können bis auf weiteres nicht als Fahrradstraßen ausgewiesen werden. Ein höhengleicher Ausbau (insbesondere an den Engstellen Zinkenwörth und Generalsgasse) müsste zuvor abgeschlossen sein. Eine Finanzierung ist derzeit nicht absehbar.

  • Herrenstraße-Schranne-Geyerswörthplatz-Lugbank-Untere Karolinenstraße

Der gesamte Bereich wird zu Fahrradstraßen mit Beibehaltung der Einbahnstraßenbeschilderung in der Lugbank sowie der Herrenstraße (südlicher Abschnitt). Die Umsetzung erfolgt nach der Fertigstellung der Baumaßnahmen in der Sutte (Beschluss des Umweltsenates vom 18.9.2018).

  • Sachstand Leinritt

Wie bereits in der letzten Umweltsenatssitzung dargestellt, ist die Einrichtung einer Fahrradstraße nicht sinnvoll, weil angesichts des höhengleichen Ausbau sonst die Fußgänger benachteiligt werden. Derzeit wird untersucht, wie die Ausweisung als Geh- und Radweg mit den dort vorhandenen Parkplätzen vereinbart werden kann.

  • Fahrradquartier Mitte mit den folgenden  Straßen:

-Mittelstraße (teils Bestand)

-Färbergasse (schon seit 2016 beschlossen, wegen Baumaßnahmen nur nicht umgesetzt)

-Letzengasse (schon Bestand)

-Spitalstraße (schon Bestand)

-Heiliggrabstraße (teils Bestand)

-Klosterstraße (schon Bestand wird verlängert)

Die Einrichtung einer Fahrradstraße nach geltender Rechtslage würde einen erheblichen Beschilderungsaufwand von rund 15 Schildermasten mit rund 44 Verkehrszeichen erzeugen. Es werden derzeit Lösungen gesucht, wie dies vermieden werden kann. Ggf. soll ein beim Innenministerium ein Pilotversuch beantragt werden.

d. Errichtung einer Radzählanlage

Seit der letzten Umweltsenatssitzung gibt es keinen neuen Sachstand.

 

e. Sicherheit an Kreuzungen

Seit der letzten Umweltsenatssitzung gibt es keinen neuen Sachstand.

 

f. AGFK-Mitgliedschaft

Im Rahmen der Auszeichnungsfeier am 24.10.2018 im Schloss Dachau wurde die Stadt Bamberg als Neumitglied in die AGFK Bayern aufgenommen. Den Titel und die Auszeichnung als „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ kann die Stadt Bamberg erst nach bestandenem Prüfungsprozess erhalten. Die abschließende Prüfung der Bewertungskommission, ob die Kommune den Aufnahmekriterien gerecht wird, erfolgt innerhalb von vier Jahren mit Durchführung der Hauptbereisung.

Mit Antrag der GAL-Stadtratsfraktion „Information über die AGFK-Vorbereisung“ vom 30.07.2018 (Anlage 4)  wird um einen Bericht über den geplanten Umsetzungsprozess gebeten.

Das offizielle Protokoll mit den Handlungsempfehlungen ist bereits an alle Fraktionen sowie an beteiligte Dienststellen und Verbände verteilt worden.

Die für die Auszeichnung und zur dauerhaften Mitgliedschaft erforderliche „Hauptbereisung“ soll nach Möglichkeit 2019 erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen folgende Maßnahmen umgesetzt sein bzw. nachweislich auf den Weg gebracht worden sein. Hierbei ist zu betonen, dass das Grundverständnis der AGFK nicht darauf abzielt, dass die AGFK der einzelnen Kommune Vorgaben zu konkreten Einzelsituationen machen will oder macht. Vielmehr zählt für die AGFK der erkennbare ernsthafte Prozess in Richtung Fahrradfreundlichkeit.

 

Umsetzungsorientierte Maßnahmen:

  1. Optimierung der Wegweisung für Radfahrer
  2. Poller / Umlaufschranken
  3. Winterdienstplan
  4. Baustellenmanagement
  5. Internet-Seite
  6. Unterhalt

 

Strategisch ausgerichtete Maßnahmen:

  1. Zentraler Ansprechpartner zum Radverkehr / Radverkehrsbeauftragter
  2. Zusätzliches Personal
  3. Finanzbedarf / Budget und Haushalt zum Radverkehr
  4. VEP Netzplanung für Radverkehr
  5. VEP-Maßnahmen für den Radverkehr
  6. Beschluss Zielvorgabe Radverkehr
  7. Zusammenarbeit Landkreis und Umland-Kommunen

 

Umsetzungsorientierte Maßnahmenempfehlungen werden für die Sitzungen der AG Rad aufbereitet und dort behandelt, strategisch ausgerichtete Maßnahmenempfehlungen sind als Inhalte zur Diskussion in den Sitzungen des Fahrradforums vorgesehen.

In der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe Radverkehr am 24.10.2018 fand eine erste Behandlung des Maßnahmenkatalogs statt. Dabei wurden insbesondere die Punkte Pfosten/Umlaufsperren und Winterdienst behandelt. Auch die Themen Internet, Unterhalt und Wegweisung wurden thematisiert.

In der letzten Sitzung des Fahrradforums am 08.11.2018 wurde das Thema „Zielvorgabe Radverkehr“ diskutiert und eine Beschlussempfehlung für den Umweltsenat beschlossen, s. Protokoll Fahrradforum (VO/2018/2029-61).

Der Landkreis Bamberg hat inzwischen einen Ansprechpartner für das Thema Radverkehr geschaffen. Um die Zusammenarbeit zu verbessern, soll zukünftig dieser Ansprechpartner des Landkreises in die Sitzungen des Fahrradforums eingeladen werden.

 

g. Umsetzung „Förderprogramm Lasten-Pedelecs“

In der Sitzung des Umweltsenates am 18.9.2018 wurde über das Programm 2018 berichtet.

Ein Antrag auf Fortführung des Förderprogrammes (Anlage 5 Ziffer 3) ist für 2019 gestellt und Gegenstand  der Haushaltsberatungen.

 

h. Runder Tisch Lange Straße

Zum Antrag der FDP vom 17.9.2018 (Anlage 6):

Der Runde Tisch zur Langen Straße am 17.7.2018 hat keine Empfehlung zur Wiedererrichtung des Radweges in der Einbahnrichtung ausgesprochen. Auch die Verwaltung kann dies nicht empfehlen, da dies nur wieder zu den altbekannten Konflikten führen würde, wenn der Radweg nicht – wie für einen Neubau erforderlich – mindestens 1,60 m breit zzgl. 0,50 m Sicherheitstrennstreifen ausgeführt werden würde. Für eine solche Ausführung fehlt zudem der Platz. Weiterhin müsste dann auch der verkehrsberuhigte Geschäftsbereich aufgelöst werden, da in einem solchen keine Radwege zulässig sind.

 

Der nächste Runde Tisch tagt am 26.11.2018. Im Runden Tisch ist auch die Idee des Shared Space (Antrag der CSU-Fraktion vom 22.10.2018, Anlage 8) thematisiert worden. Der Redaktionsschluss dieser Sitzungsvorlage lag vor dem 26.11.2018. In der Sitzung wird mündlich berichtet werden.

 

 

  1.  Leuchtturmprojekt

Wie bereits im vorigen Umweltsenat dargestellt (VO/2018/1853-61), hat die Verwaltung für den Bereich Kapuzinerstraße/Markusplatz im Mai 2018 einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Bundeswettbewerbes „Klimaschutz durch Radverkehr 2018“ gestellt. Mit Schreiben vom 27.08.2018 wurde mitgeteilt, dass das eingereichte Projekt positiv bewertet wurde. Der detaillierte formale Förderantrag für die zweite Stufe des Auswahlverfahrens wurde fristgerecht zum 15. Oktober 2018 eingereicht. Damit besteht Aussicht auf Förderung in der Höhe von 1,2 Mio €. Inhaltlich wurde das Projekt auch in der Sitzung des Fahrradforums am 08.11.2018 intensiv erörtert, so dass sich neue inhaltliche Perspektiven ergeben haben. Siehe Protokoll und Beschlussantrag Fahrradforum in eigenem TOP in derselben Sitzung (VO/2018/2029-61).

 

 

 

 


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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Umwelt- und Verkehrssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Die Anträge der GAL-Stadtratsfraktion  „Zwischenstand Fortschreibung Fahrrad-Parkkonzept“ vom 23.04.2018 und „Förderung von Lastenfahrrädern“ (hinsichtlich Ziffern 1 und 2) vom 16.04.2018 und „Information über die AGFK-Vorbereisung“ vom 30.07.2018 und Park & Bike - Angebotserweiterung bei den Park & Ride-Plätzen“ vom 19.03.2018 die Anträge von Herrn PöhnerWieder Radweg in der Langen Straße herstellen“ vom 17.06.2018 und „Chancen für Lange Straße nutzen“ vom 17.09.2018 sowie der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion „Lange Straße“ vom 22.10.2018 sind hiermit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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