Beschlussvorlage - VO/2010/0859-61
Grunddaten
- Betreff:
-
Schleuse 100 - Perspektiven
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Stadtplanungsamt
- Referent:in:
- Zistl-Schlingmann Hans
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Kenntnisnahme
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24.03.2010
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I. Sitzungsvortrag:
Mit
Schreiben vom 03.07.2009 stellt die GAL-Stadtratsfraktion eine Anfrage auf
Sachstandsbericht über die „nähere und fernere Zukunft der Schleuse
100“. Mit Schreiben vom 19.11.2009 wurde an die Anfrage erinnert.
Es wurde
um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Planungen
für die Zeit während der Landesgartenschau
Nach
bisherigen Planungen soll das Gelände der Schleuse 100 während der
Landesgartenschau öffentlich zugänglich gemacht werden.
1.1 Auf welcher rechtlichen
Grundlage soll die Nutzung des Anwesens (Eigentum des Freistaats Bayern,
Wasserwirtschaftsamt) für die LGS stattfinden?
1.2 Welche Wege sind dort
geplant! Zu welchen Zeiten werden diese zugänglich sein? Wie sehen die Eingriffe
in den bestehenden Garten aus? Ist auch das Gebäude betroffen?
1.3 Sind Aktionen oder Events geplant?
1.4 Nach unseren Informationen
hat die Bewohnerin Frau Mayer in dem Haus Wohnrecht auf Lebenszeit. Wie wird
damit umgegangen? Wie wird Frau Mayer in die Planungen einbezogen?
1.5 Inwieweit werden die Nachbarn in die
Planungen einbezogen?
1.6 Wie ist derzeit und soll
des weiteren die Bedienung der Schleuse 100 gesichert werden?
2. Längerfristige
Planungen
Nach
bisherigen Planungen strebt die Stadt langfristig eine öffentliche Nutzung des
Gebäudes und Geländes an.
2.1 An welche Art öffentliche
Nutzung ist gedacht? Plant das Wasserwirtschaftsamt einen Verkauf, eine
Verpachtung, eine Erbpacht? Inwieweit ist die Stadt involviert?
2.2 Wie lautet die
Stellungnahme der Heimatpflege zu einer künftigen anderen Nutzung des Areals?
2.3 Welche konkreten Pläne
gibt es von Seiten des Rotarier-Clubs in Richtung eines Cafè-Betriebs mit
Glasanbau? Wie ist die Stellungnahme der Denkmalpflege dazu?
2.4 Gibt es sonstige Planungen, andere
Bewerber?
2.5 Wurde eine Verpachtung /
ein Verkauf der Schleuse 100 bekannt gemacht, bzw. öffentlich ausgeschrieben?
Stellungnahme
des Baureferates
1. Planungen für die Zeit während der
Landesgartenschau
Wesentliches
und die Bamberger Landesgartenschau prägendes Element ist die Einbeziehung der
Wegeverbindungen zwischen Durchführungsgelände im Bereich des ehemaligen
ERBA-Geländes und dem Bürgerpark Hain. Bereits bei der Bewerbung im Jahr 2002
um die Ausrichtung der Landesgartenschau war es ein erklärtes Ziel „in
diesem Zusammenhang die Weiterentwicklung der bisher wenig ausgeprägten
Grünverbindungen entlang der Uferwege der Regnitz sowie des Main-Donau-Kanals
zu einem durchgängigen grünen Band von einem nördlichen Stadtteilpark bis zum
südlichen Haingebiet“ zu forcieren. „Die entlang dieses Bandes
gelegenen Attraktionen (z.B.: …, Schleuse 100) können so eine ihrer
Bedeutung entsprechende Aufwertung erfahren“.
Die
LGS Bamberg 2012 GmbH wird daher die mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr.
116 D aus dem Jahre 1999 bereits festgesetzte, öffentliche Durchwegung entlang
der Schleuse 100 umsetzen, mit der die flussbegleitende Fußwegeverbindung
zwischen Brucknersteg und Walkmühle geschlossen wird. Weitere Planungen in
Bezug auf Garten oder Haus des Schleusenanwesens existieren seitens der Landesgartenschau
jedoch nicht. Das Anwesen wird durch die Mieterin, Frau Mayer, Witwe des
letzten Schleusenwärters, nach wie vor genutzt.
Langfristig
hat die Stadt ein großes Interesse an einer verträglichen öffentlichen Nutzung
und steht deshalb in Verhandlungen mit dem Wasserwirtschaftsamt Kronach /
Freistaat Bayern als Eigentümer mit dem Ziel, eine gemeinsame Vereinbarung zu
einer zukünftigen Anmietung des Geländes durch die Stadt abzuschließen.
Zu 1.1 Eine Nutzung des
Geländes selbst durch die LGS ist nicht vorgesehen. Die Umsetzung des geplanten
Fußweges erfolgt auf der Grundlage eines zwischen Freistaat/WWA Kronach und LGS
GmbH bereits abgeschlossenen Gestattungsvertrages sowie den Festsetzungen des
rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 116 D.
Zu 1.2 Geplant ist die
Fortsetzung der Wegeverbindung „ehem. ERBA – Gelände –
Hain“ / Treidelpfad. Es handelt sich um einen öffentlichen Gehweg, der
laut den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 116 D zwischen
Schleusenwärterhaus und Schleuse auf der westlichen Seite der Schleuse entlang
führen wird. Weitere Wege sind nicht vorgesehen. Ebenso sind seitens der LGS
keine Eingriffe in den bestehenden Garten oder das Gebäude geplant. Hinsichtlich
den Einbindung des Weges in das Durchführungskonzept der Landesgartenschau laufen
derzeit noch die Planungen. Auf jeden Fall wird die Wegeverbindung nach der
Landesgartenschau öffentlich gewidmet und damit frei zugänglich sein.
Zu 1.3 Die Planungen zur
Durchführung der Gartenschau-Veranstaltung selbst im Zeitraum April bis Oktober
2012 sehen keine besonderen Aktionen oder Events auf dem Gelände der Schleuse
100 vor. Der durchgängige Treidelpfad wird aber insgesamt Teil der
Landesgartenschau 2012 werden.
Zu 1.4 Der LGS ist
bekannt, dass die jetzige Bewohnerin ein lebenslanges Wohnrecht hat. Die
Planung der LGS zum Wegebau berührt dieses Recht nur in dem unbedingt
notwendigen Umfang. Die Anwohnerin wurde bereits frühzeitig in die Planungen
einbezogen, seitens der LGS GmbH wurden mehrere Gespräche geführt. Derzeit wird
die Ausführungsplanung zum Wegebau erstellt. Auch bei deren Umsetzung wird Frau
Mayer durch die LGS GmbH eingebunden werden.
Zu 1.5 Die Anwohner sind
seitens der LGS bereits über Planungen informiert worden und werden auch
weiterhin in den Prozess integriert werden.
Zu 1.6 Zuständig für die
Unterhaltung der Schleuse sowie deren Betrieb ist das Wasserwirtschaftsamt
Kronach. Die Stadt Bamberg ist zu einer Übernahme irgendwelcher Betriebs-
und/oder Unterhaltspflichten nicht verpflichtet und hat auch im Rahmen der
laufenden Verhandlungen bezüglich der Bedingungen einer möglichen künftigen Anmietung
des Geländes kein Interesse die Unterhaltslast oder vergleichbare Belastungen
an der Schleuse künftig zu übernehmen.
2. Längerfristige Planungen
Der
rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 116 D aus dem Jahr 1999 setzt für das gesamte
Anwesen Mühlwörth 15 als Art der Nutzung private Grünfläche und für das
Schleusenwärterhaus und das Nebengebäude „Allgemeines Wohngebiet“
fest. Für das Schleusenwärterhaus selbst sieht der Bebauungsplan eine moderate
Erweiterungsmöglichkeit des als Denkmal gekennzeichneten Gebäudes vor. In der
Begründung zum Bebauungsplan wird erläutert, dass für das Schleusenwärterhaus
eine „Erweiterungsmöglichkeit für eine denkbare Cafè-Nutzung
vorgesehen“ ist.
Zu 2.1 Es liegt im
öffentlichen Interesse, die flussbegleitende Fußwegeverbindung zwischen Brucknersteg und Walkmühle im Rahmen
der Landesgartenschau 2012 durchgängig zu verwirklichen und das Technik-Denkmal
„Schleuse 100“ für die Öffentlichkeit zugänglich und erlebbar zu
machen.
Unter
Beachtung der ausgewiesenen Nutzung als Allgemeines Wohngebiet und der
angrenzenden Bebauung am Mühlwörth, die laut Flächennutzungsplan ebenfalls als
Wohnbaufläche charakterisiert ist, kommt für die Stadt nur eine öffentliche
oder halböffentliche Nutzung in
Betracht, die gleichzeitig auch wohngebietsverträglich ist. Konkrete Planungen
für eine von der Stadt getragene öffentliche Nutzung gibt es derzeit nicht.
Die
Stadt steht seit längerem mit dem Wasserwirtschaftsamt Kronach in Verhandlungen
mit dem Ziel, zunächst eine gemeinsame Vereinbarung dahingehend abzuschließen,
dass bei einem Ende des derzeitigen Mietverhältnisses, gleich aus welchem
Grund, die Stadt das Anwesen „Mühlwörth 15“ samt Umgriff vom
Freistaat anmieten kann, somit gleichermaßen ein Vorrecht auf die Anmietung
erhält.
Dies
soll dem langfristigen Ziel dienen, eine Nutzung der Immobilie insbesondere für
städtische, universitäre und kulturelle Veranstaltungen bzw. als Tagungslokal
sowie Treffpunkt für Vereine und Clubs zu erreichen. In diesem Zusammenhang soll
auch eine Untervermietung an Dritte möglich sein, sofern die Verwirklichung der
genannten Ziele durch den Untermieter gewährleistet wird.
Zu 2.2 Derzeit liegen der
Bauverwaltung keine konkreten Anfragen oder Anträge zu einer künftigen Nutzung
des Areals vor, insofern liegt auch keine Stellungnahme der Heimatpflege vor.
Im Rahmen der TÖB-Beteiligung zum Bebauungsplanverfahren Nr. 116 D im Jahre
1999 teilte die Heimatpflege mit, dass der Uferweg am Kanal, der zum Mühlwörth
führen soll, zu begrüßen ist. Die Anbindung müsse aber den bei der
„Schleuse 100 bestehenden paradiesischen Garten tunlichst schonen“.
Zu 2.3/2.4 Seitens des
Rotarier-Clubs hat es Gespräche mit der
Denkmalpflege in Richtung einer Nutzung für Vereinszwecke und mit einem
Tagescafe gegeben, eine Stellungnahme liegt nicht vor.
Auch der
Bürgerverein Mitte hat sein Interesse bekundet, das Anwesen für Zwecke des
Vereins und für die Öffentlichkeit zu nutzen. Konkrete Planungen liegen der
Bauverwaltung nicht vor.
Zu 2.5 Das Anwesen
Mühlwörth 15 steht im Eigentum des Freistaates Bayern, die unter Pkt. 2.1
genannten Ziele werden vom Wasserwirtschaftsamt Kronach unterstützt. Die Stadt
Bamberg steht daher in Verhandlungen mit dem Wasserwirtschaftsamt über eine
Anmietung der Fläche, um das Ziel einer stärkeren Wahrnehmbarkeit und
Nutzbarkeit des denkmalgeschützten Geländes der Schleuse 100 für die
Öffentlichkeit zu erreichen.
Bezüglich
einer „Bekanntmachung, bzw. öffentlichen Ausschreibung“ im Hinblick
auf evtl. Verpachtung/Verkauf des Anwesens „Schleuse 100“ seitens
des Freistaates Bayern ist nichts bekannt.
III. Finanzielle
Auswirkungen:
Der
Sachstandsbericht der Verwaltung verursacht keine Kosten.
Sobald
die Stadt Bamberg mit dem Wasserwirtschaftsamt Kronach / Freistaat Bayern in
konkrete Verhandlungen zur tatsächlichen Anmietung des Geländes der Schleuse
100 eintritt und daraus resultierende finanzielle Auswirkungen für die Stadt benennbar sind, wird den zuständigen
Stadtratsgremien erneut berichtet.