Beschlussvorlage - VO/2018/2013-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsberatungen 2019 Vollzug des Vermögenshaushaltes 2019 Sperren und Mittelfreigaben
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Felix Bertram
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzsenat
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Empfehlung
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05.12.2018
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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12.12.2018
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I.Sitzungsvortrag:
Auf die in der Sitzung des Stadtrates am 21.11.2018 übergebenen Unterlagen, eventuelle Anträge der Fraktionen zum Haushaltsplan 2019 sowie die Zusammenstellung der Anträge und Mittelanforderungen für das Haushaltsjahr 2019, die nach Aufstellung des Haushaltsplanes der Stadt eingegangen sind („Nachschiebeliste“), wird verwiesen.
II. Beschlussvorschlag
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
1.Bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2019 bleiben die im Vermögenshaushalt der Stadt ausgewiesenen Haushaltsausgabeansätze gesperrt.
2.Die bei den verschiedenen Einzelplänen veranschlagten Investitionszuschüsse für Investitionsförderungsmaßnahmen Dritter (Ausgabengruppe 98) sind - soweit nichts anderes bestimmt ist - bis zum 30.09.2019 gesperrt.
3.Ausgenommen von der Sperre nach Nr. 1 und 2 sind
a)die Haushaltsansätze, die aufgrund rechtlicher Verpflichtung zu leisten sind;
b)die Haushaltsmittel für Investitionsmaßnahmen, für die im Haushaltsjahr 2018 schon gesonderte Mittel oder Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten der kommenden Haushaltsjahre ausgewiesen waren und deshalb die Maßnahmen fortgeführt werden müssen, einschließlich der Baumaßnahmen für Neuanlagen und Verbesserung der Straßenbeleuchtung (HSt. 67000.96700); gesperrt bleiben aber Maßnahmen der Förderprogramme, auch wenn im Haushaltsjahr 2018 Mittel bereitgestellt wurden, sofern noch kein Bewilligungsbescheid bzw. keine Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vorliegen;
c)die Haushaltsmittel der UAe 3600, 6200, 6250, 6300, 7500, 7915, 8550, 8800, 8830 und 8835 für den Erwerb von Grundstücken bzw. die Zahlung von Renten auf Grundbesitz;
d)die Haushaltsmittel des Einzelplanes 9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“;
e)die Haushaltsmittel im Bereich „Städtebauförderung“, sofern Bewilligungsbescheide und entsprechende Einnahmen von Bund und Land vorliegen;
f)die Haushaltsmittel des Globalbetrags Investitionsmaßnahmen (HSt. 60000.94990). Das Kämmereiamt kann im Bedarfsfall erforderliche Mittelverschiebungen veranlassen;
g)die Haushaltsmittel des Globalbetrags Fahrradmaßnahmen (HSt. 63000.96000). Das Kämmereiamt kann im Bedarfsfall erforderliche Mittelverschiebungen veranlassen;
h)die Haushaltsmittel der Einzelhaushaltsstellen für Globalbeträge (sofortige Freigabe: 50 v. H. des Haushaltsansatzes)
Ansatz:
02000.93500 „Büroeinrichtung einschl. –maschinen“ | 200.000 € |
02000.93510 „Fahrzeuge einschl. Arbeitsgeräte u. –maschinen“ | 300.000 € |
06000.93560 „Anschaffung von IT“ 20000.93540 „Schuleinrichtung u. Lehrmittel“ | 500.000 € 6.300 € |
20000.93560 „IT-Ausstattung“ | 100.000 € |
20000.94040 „Bauwendungen, IT-Verkabelung“ | 35.000 € |
20000.94050 „Sanierung von Toiletten und Duschanlagen“ | 200.000 € |
20000.94060 „Brandschutzmaßnahmen an Schulen“ | 500.000 € |
20000.94070 „Sonderprogramm Mittagsbetreuung“ | 50.000 € |
20000.94080 „Sonderprogramm Inklusion“ | 20.000 € |
20000.94090 „Sonderprogramm Akustik“ | 20.000 € |
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i)Ansätze der folgenden Einzelhaushaltsstellen: Freigabe: 50 v. H.
60100.94000 | Bauwendungen (städtische Gebäude) | 2.920.000 € |
06000.94040 | Bauwendungen, IT-Verkabelungen | 25.000 € |
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j)die Ansätze der folgenden Einzelhaushaltsstellen: Freigabe: 100 v. H.
23010.98300 | Investitionsumlage an Zweckverband Gymnasien Stadt u. Landkreis Bamberg | 510.000 € |
24010.98310 | Investitionsumlage an den Zweckverband Berufsschulen | 184.000 € |
k)der Ansatz der folgenden Einzelhaushaltsstellen: Freigabe nach öffentlicher Bekanntmachung der Haushaltssatzung
55100.98790 | Investitionszuschüsse an Sportvereine | 51.200 € |
l)die Ansätze der Gruppierung 9359 „Schuleinrichtung u.a.“ des Einzelplanes 2 „Schulen“ (Freigabe: 100 v. H.);
m)die Haushaltsmittel des Budgetrings 516 werden zum Beginn eines jeden Quartals in 25 % Schritten freigegeben.
n)die Ansätze der Haushaltsstellen, für die schon eine gesonderte beschlussmäßige Mittelfreigabe ausgesprochen wurde.
4.Die beschlossenen Verpflichtungsermächtigungen bleiben zunächst gesperrt und können nach Beantragung von der Fachdienststelle durch das Kämmereiamt freigegeben werden.