Beschlussvorlage - VO/2018/2048-23
Grunddaten
- Betreff:
-
Generalsanierung der Dreifachsporthalle der Graf-Stauffenberg-Schulen Durchführungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Immobilienmanagement
- Referent:in:
- Felix Bertram
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzsenat
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Empfehlung
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05.12.2018
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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12.12.2018
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I.Sitzungsvortrag:
A) Allgemeines
Mit Beschluss des Finanzsenates vom 20.03.2018 und des Stadtrates vom 21.03.2018 wurde die Verwaltung beauftragt, die Sanierung der Graf-Stauffenberg-Dreifachsporthalle zum Bewerbungsverfahren für die Aufnahme in das Kommunalinvestitionsprogramm zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen in Bayern (KIP-S) anzumelden.
Mit Schreiben vom 20.07.2018 hat die Regierung von Oberfranken mitgeteilt, dass die angemeldete Maßnahme „Sanierung und Teilersatzneubau der Graf-Stauffenberg-Dreifachsporthalle“ mit einer Fördersumme von 5.310.900 € in das Programm aufgenommen wurde.
Grundlage der Bewerbung bildete die in der Sitzung des Finanzsenats vom 08.05.2013 vorgestellte Planung (siehe Anlagen), die den Ersatz des bisherigen Foyers an der Südseite durch den Neubau eines neuen und in der Fläche und Kubatur reduzierten Anbaus an der Westseite der Halle vorsieht. Der bisherige überdimensionierte Umkleidebereich wird ebenfalls als flächenmäßig optimierter Ersatzbau mit energetisch optimierten haustechnischen Anlagen erneuert.
Die Sporthalle, bei der im Jahr 2011 als vorgezogener Bauabschnitt bereits die Erneuerung des Flachdachs mit Oberlichtverglasung und die Erneuerung der Unterdecke durchgeführt wurden, erhält neben der Erneuerung des Sportbodens und der Tribünenanlage jetzt umlaufende Prallwände und schalltechnisch verbesserte Trennvorhänge.
Zwischenzeitlich hat das mit der Planung beauftragte Architekturbüro Grellmann Kriebel Teichmann, Würzburg, in Zusammenarbeit mit den beteiligten Fachingenieuren die Planung auf die aktuell gültigen Normen und Richtlinien angepasst und die Kosten auf dem derzeitigen Stand des Preisniveaus berechnet. Die Kostenberechnung, Stand 31.10.2018, endet mit 11.299.500 €. Nach Abzug der auf den gewerblich genutzten Anteil entfallenden Vorsteuer verbleiben damit rd. 10.217.000,– €.
Diese Summe beinhaltet bereits die bisher als Vorabmaßnahme geplante Verlegung der Versorgungstrasse für die Beheizung der an die in der Sporthalle befindliche Hackschnitzelheizung angeschlossenen Schulgebäude der Graf-Stauffenberg-Schulen und des Eichendorff-Gymnasiums sowie die in den Vorjahren angefallenen Planungskosten.
B) Übersicht Projektablauf
- Die im Jahr 2014 erteilte Baugenehmigung wurde mit Bescheid vom 08.06.2018 bis zum 01.08.2020 verlängert.
- Mit Schreiben vom 20.07.2018 hat die Regierung von Oberfranken die Aufnahme des Projekts in das KIP-S-Programm mit einer Fördersumme von 5.310.900,– Euro mitgeteilt.
- Die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn der Regierung von Oberfranken liegt seit dem 06.08.2018 vor.
- Die Planungen und ersten Ausschreibungen werden bis Ende März 2019 abgeschlossen sein.
- Der Baubeginn ist nach Absprache mit dem Schulreferat, den Schulleitungen und den betroffenen Vereinen für April 2019 geplant.
- Der aktuelle Bauzeitenplan sieht die Fertigstellung und Inbetriebnahme der Dreifachsporthalle zum Schuljahresbeginn 2021/2022 vor.
II. Beschlussvorschlag
II.Beschlussvorschlag:
- Der Finanzsenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.
- Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
a) Der Stadtrat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.
b) Der Stadtrat stimmt der Durchführung der Maßnahme zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Generalsanierung der Dreifachsporthalle der Graf-Stauffenberg-Schulen.
III.Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
X | 2. | Kosten in Höhe von 11,299 Mio. €/brutto zuzüglich Sicherheitszuschlag für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |