Beschlussvorlage - VO/2010/0863-63
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung und Erweiterung des Clavius-Gymnasiums durch den Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg - Sachstand - Einbeziehung der Grundschule Martinschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63 Hochbauamt
- Beteiligt:
- 2 Finanzreferat; 4 Referat für Kultur, Welterbe und Tourismus; 40 Schulverwaltungs- und Sportamt
- Referent:in:
- Zistl-Schlingmann Hans
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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24.03.2010
|
I. Sitzungsvortrag:
1. Sachstand:
Bestehende
Beschlusslage:
Der Zweckverband
Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg hat aufbauend auf die Grundsatzbeschlüsse
des Kreistages vom 05.12.2008 und des Stadtrates vom 18.02.2009 in der Sitzung
der Verbandsversammlung am 26.02.2009 der Durchführung der Modernisierung und
Erweiterung des Clavius-Gymnasiums zugestimmt und die Verwaltung mit der
Durchführung der VOF-Vergabeverfahren für die Architekten und
Ingenieurleistungen beauftragt.
In der
Beschlussfassung hat die Verbandsversammlung die Anregungen der Gremien in den
jeweiligen Grundsatzbeschlüssen bezüglich der Lage der neuen Einfach-Sporthalle
und einer möglichen Förderung der Maßnahme über das Konjunkturpaket II
aufgenommen.
Im Beschluss des
Stadtrats vom 18.02.09 heißt es unter Nr. 1: „Der Stadtrat nimmt von den
geplanten Baumaßnahmen am Clavius-Gymnasium Kenntnis und unterstützt die
Generalsanierung. Er schlägt vor, die Bauzeit zu verkürzen, der energetischen
Sanierung besonderes Augenmerk zu widmen und das vorgelegte Konzept bezüglich
der unterirdischen Turnhalle nochmals kritisch zu überprüfen. Eine Maximierung
der Förderung durch Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Konjunkturpaket II ist
dabei anzustreben.“
Die GAL-Fraktion hat
hierzu mit Schreiben vom 18.01.2010 (Anlage) beantragt, die Verwaltung möge in
der Vollsitzung des Stadtrates einen Bericht über die Ergebnisse aus dem oben
genannten Prüfauftrag geben.
Zum Punkt
„kritische Überprüfung des Konzepts bezüglich einer unterirdischen
Turnhalle“:
Mit Schreiben vom
26.03.09 stellt die Regierung von Oberfranken im Rahmen der Überprüfung des
Sporthallenbedarfs des Clavius-Gymnasiums, des Franz-Ludwig-Gymnasiums und der
Martinvolksschule einen Bedarf von insgesamt sechs Sporthalleneinheiten fest.
Dem steht aktuell ein Bestand von sechs Sporthalleneinheiten gegenüber. Im
Einzelnen sind dies:
• 2 (im Rahmen der Erweiterung neu
errichtete) Einzelsporthallen am Franz-Ludwig-Gymnasium
• 3 Sporthalleneinheiten in der
Dreifachsporthalle am Georgendamm
• 1 Einzelsporthalle 14,5 m x 19,99 m beim
Clavius-Gymnasium
Im Fall einer
Auflassung der beim Clavius-Gymnasium vorhandenen Halle 14,5 m x
19,99 m könnte daher
der Neubau einer Einzelsporthalle 15 m x 27 m als schulisch notwendig anerkannt
werden. Bedingung hierfür wäre lt. o. g. Schreiben der Nachweis, dass ein
Neubau wirtschaftlicher und zweckmäßiger ist, als eine Generalsanierung der
bestehenden Halle. Dies dürfte erwartungsgemäß der Fall sein. Hierzu wird
angemerkt, dass die Bezuschussung der Sanierung der alten Sporthallen beim
Franz-Ludwig-Gymnasium bereits mit der Begründung abgelehnt wurde, dass die
Hallen auch nach einer Sanierung nicht den Anforderungen an einen zeitgemäßen
Sportunterricht entsprächen. Seitens der Regierung wurde seinerzeit
vorgeschlagen, die ältere Halle für die Nutzung als Pausenhalle umzugestalten.
Diese Lösung wird vom vorliegenden Lösungskonzept aufgegriffen.
Seitens des Schulverwaltungs-
und Sportamtes wurde auf Anfrage mitgeteilt, dass zum heutigen Zeitpunkt davon
auszugehen sei, dass die Dreifachturnhalle am Georgendamm auch weiterhin dem
Clavius-Gymnasium nicht vollständig zur Verfügung gestellt werden kann, weil
der Sportunterricht für das FLG und die Kaulbergschule teilweise in der
Dreifachhalle abgehalten werden muss.
Der Bedarf einer
Einzelsporthalle auf dem Schulgelände des Clavius-Gymnasiums besteht somit nach
wie vor.
Im Rahmen des
Verhandlungsverfahrens zur Vergabe der Architektenleistungen wurden von den
teilnehmenden Büros Lösungsvorschläge zur Bearbeitung der Bauaufgabe verlangt.
Hierbei hat sich gezeigt, dass die Mehrzahl der Teilnehmer sowie auch das
beauftragte Architekturbüro eine halbgeschoßig eingelassene Sporthalle im
Bereich des Pausenhofs Martinschule vorsehen. Dieser Entwurfsansatz sowie die
oben beschriebene Nutzung der alten Turnhalle soll nach Auffassung des
Baureferats und der Schulleitung im weiteren Planungsprozess beibehalten
werden.
Zum Punkt
„Förderung der Maßnahme über das Konjunkturpaket II“:
Es wurden sowohl die
vorgezogene energetische Sanierung des Clavius-Gymnasiums als auch der
Grundschule Martinschule zur Förderung durch das Konjunkturpaket II beantragt.
Beide Maßnahmen wurden aber nicht in das Programm aufgenommen.
Stand der Planung:
Aufgrund der
Überschreitung der Schwellenwerte mussten die Planungsleistungen gemäß den
Bestimmungen der Vergabeverordnung und der Verdingungsordnung für
freiberufliche Leistungen VOF europaweit ausgeschrieben werden.
Zur Vergabe der
Architektenleistungen wurde die Variante des Verhandlungsverfahrens mit
vorheriger Vergabebekanntmachung verbunden mit der Einreichung von
Lösungsvorschlägen gewählt. Mit der Wahl dieser Variante wurde dem Auftrag nach
der Untersuchung von alternativen Lösungsmöglichkeiten zu einer unterirdischen
Anlage der Sporthalle entsprochen und dem Zweckverband Gymnasien als
Auftraggeber genügend Ermessensspielraum in der Wahl des Auftragnehmers
eingeräumt. Bei der Bewertung der Lösungsvorschläge haben die
Interessenvertreter auf Seite der Schulleitung und des Elternbeirates, das
Welterbezentrum sowie die Zweckverbandsvorsitzenden als Vertreter der
Verbandsversammlung als stimmberechtigte Mitglieder des Bewertungsgremiums
mitgewirkt.
Aus insgesamt 28
fristgerecht eingegangenen Bewerbungen ist das Architekturbüro
djb-Architektengesellschaft mbH, Erlangen, nach Bewertung der Lösungsvorschläge
und der Verhandlungsgespräche als erstplatziertes Büro hervorgegangen.
Der in der Anlage
beigefügte Lösungsvorschlag überzeugte vor allem durch die geschickte Anordnung
der Pausenhalle als „neue Mitte“ und Verbindungselement der
einzelnen Baukörper, durch den respektvollen Umgang mit der vorhandenen
Bausubstanz und dem Einzeldenkmal –.hier besonders durch den Erhalt und
die Einbeziehung der alten Turnhalle - sowie durch die Wirtschaftlichkeit der
Planung im Hinblick auf das Verhältnis von umbautem Raum zur Nutzfläche.
Verbesserungsbedarf
wird bei der Anbindung der Pausenhalle an den Altbau Clavius-Gymnasium
(Ringschluss), bei der Unterbringung der naturwissenschaftlichen Fachräume und
bei der Anordnung der zusätzlichen Klassenräume über der Sporthalle gesehen. Es
wird nun Aufgabe des Architekturbüros sein, hierzu in Abstimmung mit dem Nutzer
und dem Baureferat unter Einbeziehung weiterer Fachstellen im Rahmen der
Vorentwurfsplanung Vorschläge mit Kostenschätzungen zu erarbeiten, die dem
Zweckverband Gymnasien bis Mitte des Jahres zur Entscheidung vorgelegt werden
können. Für die Beauftragung des Büros hat die Verbandsversammlung des
Zweckverbands im November 2009 einen entsprechenden Beschluss gefasst.
Weiterhin wurden die
Leistungen für die Tragwerksplanung im Verhandlungsverfahren mit vorheriger
Vergabebekanntmachung ausgeschrieben. Hier ist aus insgesamt 21 Teilnehmern die
Ingenieurgemeinschaft Bien – Bräuning + Partner als bestplatzierter
Bewerber aus dem Wettbewerb hervorgegangen.
Derzeit läuft die
Bewerbungsstufe für das Verhandlungsverfahren zur Vergabe der
Ingenieurleistungen für die haustechnischen Anlagen. Wobei insbesondere auf die
Erfahrung bei energetischen Sanierungen und bei innovativen
Haustechnikkonzepten Wert gelegt wird.
2. Einbeziehung der
Grundschule Martinschule in die Modernisierungsmaßnahme:
Im Zuge der
Sanierungsmaßnahme der vom Clavius-Gymnasium genutzten Teile der Martinsschule
müssen auch die Gebäudeteile der Grundschule Martinsschule mit saniert werden.
Das betrifft sowohl
die im funktionalen Zusammenhang zu sanierenden geschoss-übergreifenden
haustechnischen Anlagen als auch die Fassadenteile und Ertüchtigung der
Rettungswege und der Brandschutzmaßnahmen.
Die vorgenannten, die
Sanierung der Martinsschule betreffenden Maßnahmen, wer-den in Anlehnung an die
vom Arch.-Büro Rebhan für den Anteil Clavius-Gymnasium ermittelten
Sanierungskosten auf einen Kostenaufwand von rd. 2,6 Mio Euro geschätzt,
welcher zusätzlich zum Anteil der Maßnahme Clavius-Gymnasium von der Stadt
Bamberg aufzuwenden wäre.
Dieser Sachverhalt
wurde bereits in der Sitzung des Stadtrates am 18.02.09 vorgetragen.
Der Beschluss des
Stadtrates vom 18.02.2009 lautet unter Nr. 2: „Der Stadtrat stimmt der
Sanierung der Grundschule Martinschule im Zuge der Gesamtsanierung des
Clavius-Gymnasiums mit einem geschätzten Kostenaufwand in Höhe von rd. 2,6 Mio.
Euro vorbehaltlich der Mittelbereitstellung und der Bezuschussung durch das
Konjunkturpaket II zu.“
Wie oben ausgeführt,
kommt eine Förderung aus dem Konjunkturpaket II nicht zum Tragen. Eine
Bezuschussung mit FAG-Mitteln ist allerdings möglich. Im Rahmen der
Kostenermittlung wäre zu prüfen, ob die Fördervoraussetzungen für eine
Generalsanierung (die förderfähigen Kosten müssen derzeit mindestens 25% der
vergleichbaren Neubaukosten betragen) vorliegen.
Das Baureferat schlägt
vor, zunächst das Architekturbüro djb-Architekten zur Kostenschätzung und
Klärung einer möglichen Förderung mit FAG-Mitteln mit den Planungsleistungen
für die Grundschule Martinschule, vorab Leistungsphasen 1 mit 3, zum Zwecke der
Kostenermittlung und Prüfung der Fördervoraussetzungen mit FAG-Mitteln, zu
beauftragen.
Das Honorar für die
Maßnahme bei der Grundschule Martinschule soll anteilig entsprechend den
jeweiligen Herstellungskosten aus dem Gesamthonorar für die zusammengefassten
Maßnahmen ermittelt werden, weil dies nach den Berechnungs-vorschriften der
HOAI zu einer Reduzierung der Honorarkosten - insbesondere für den Anteil
Grundschule Martinschule - führt.
Das auf diese Weise
vorläufig ermittelte Honorar für den Gebäudeteil Grundschule Martinschule für
die Leistungsphasen 1 mit 3 beträgt rd. 49.000,- €/brutto.
Haushaltsmittel stehen
zur Verfügung.
Die erforderlichen
Bauleistungen müssen aus Gewährleistungs- und Kostengründen im Zusammenhang mit
der Modernisierungsmaßnahme Clavius-Gymnasium (Bauteil Martinschule)
einheitlich beauftragt und ausgeführt werden. Eine einheitliche Ausschreibung
und Vergabe lässt außerdem eine höhere Wirtschaftlichkeit erwarten. Die
Ausschreibung und Abrechnung kann innerhalb der einzelnen Fachlose nach
Bauteilen getrennt (z. B. Fassade, Fenster, Türen, Anstrich) oder nach
Nutzflächenanteilen (z. B. Fluchttreppen, Versorgungsleitungen für
haustechnische Anlagen) durchgeführt werden.
Die Besonderheit liegt
dabei in der Zweiteilung der Maßnahmenträger Zweckverband Gymnasien einerseits
und Stadt Bamberg andererseits. Nachdem der Zweckverband Gymnasien den weitaus
größeren Teil der Baumaßnahmen trägt, sollte diesem auch die Durchführung der
Baumaßnahmen für die Grundschule Martinschule übertragen werden. Zur Abwicklung
der Maßnahme unter vorgenannten Gesichtspunkten wären die rechtlichen und
fördertechnischen Rahmenbedingungen etwa in Form einer entsprechenden
Zweckvereinbarung zu klären.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussantrag:
1. Der Stadtrat nimmt vom Bericht
des Baureferats/Hochbauamt Kenntnis.
2. Der Antrag
der GAL-Stadtratsfraktion vom 18.01.2010 ist mit den im Sitzungsvortrag
gemachten Ausführungen geschäftsordnungsmäßig erledigt.
3. Der Vorbehalt
zur Sanierung der Martinschule bezüglich der Bezuschussung im Rahmen des
Konjunkturpakets II (Ziffer 2 des Beschlusses des Stadtrats vom 18.02.2009)
wird aufgehoben.
4. Der Stadtrat
stimmt einer Beauftragung des Architekturbüros djb-Architekten, Erlangen, mit
den Leistungsphasen 1 mit 3 für die im Zuge der Modernisierung des
Clavius-Gymasiums durchzuführenden Planungsleistungen bei der Grundschule Martinschule
zum Zwecke der Kostenermittlung und Prüfung einer möglichen Förderung der
Maßnahmen nach FAG zu.
5. Der Stadtrat
beauftragt die Verwaltung die Rahmenbedingungen für eine Zweck-vereinbarung mit
dem Zweckverband Gymnasien zur Durchführung der Maßnahmen an der Grundschule
Martinschule abzuklären.
III. Finanzielle
Auswirkungen:
Der unter II.
empfohlene Beschlussantrag verursacht
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1. |
keine Kosten |
X |
2. |
Kosten in Höhe von 49.000,- Euro/brutto für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im
geltenden Finanzplan gegeben ist |
|
3. |
Kosten in Höhe von
für die keine Deckung im
Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu
bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
|
4. |
Kosten in künftigen
Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3.
und/oder 4. vorliegt:
In das Wirtschafts-
und Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Wirtschafts-
und Finanzreferates: