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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/0863-63

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

1. Sachstand:

 

Bestehende Beschlusslage:

 

Der Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg hat aufbauend auf die Grundsatzbeschlüsse des Kreistages vom 05.12.2008 und des Stadtrates vom 18.02.2009 in der Sitzung der Verbandsversammlung am 26.02.2009 der Durchführung der Modernisierung und Erweiterung des Clavius-Gymnasiums zugestimmt und die Verwaltung mit der Durchführung der VOF-Vergabeverfahren für die Architekten und Ingenieurleistungen beauftragt.

 

In der Beschlussfassung hat die Verbandsversammlung die Anregungen der Gremien in den jeweiligen Grundsatzbeschlüssen bezüglich der Lage der neuen Einfach-Sporthalle und einer möglichen Förderung der Maßnahme über das Konjunkturpaket II aufgenommen.

Im Beschluss des Stadtrats vom 18.02.09 heißt es unter Nr. 1: „Der Stadtrat nimmt von den geplanten Baumaßnahmen am Clavius-Gymnasium Kenntnis und unterstützt die Generalsanierung. Er schlägt vor, die Bauzeit zu verkürzen, der energetischen Sanierung besonderes Augenmerk zu widmen und das vorgelegte Konzept bezüglich der unterirdischen Turnhalle nochmals kritisch zu überprüfen. Eine Maximierung der Förderung durch Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Konjunkturpaket II ist dabei anzustreben.“

 

Die GAL-Fraktion hat hierzu mit Schreiben vom 18.01.2010 (Anlage) beantragt, die Verwaltung möge in der Vollsitzung des Stadtrates einen Bericht über die Ergebnisse aus dem oben genannten Prüfauftrag geben.

 

Zum Punkt „kritische Überprüfung des Konzepts bezüglich einer unterirdischen Turnhalle“:

Mit Schreiben vom 26.03.09 stellt die Regierung von Oberfranken im Rahmen der Überprüfung des Sporthallenbedarfs des Clavius-Gymnasiums, des Franz-Ludwig-Gymnasiums und der Martinvolksschule einen Bedarf von insgesamt sechs Sporthalleneinheiten fest. Dem steht aktuell ein Bestand von sechs Sporthalleneinheiten gegenüber. Im Einzelnen sind dies:

 

      2 (im Rahmen der Erweiterung neu errichtete) Einzelsporthallen am Franz-Ludwig-Gymnasium 

      3 Sporthalleneinheiten in der Dreifachsporthalle am Georgendamm

      1 Einzelsporthalle 14,5 m x 19,99 m beim Clavius-Gymnasium

 

Im Fall einer Auflassung der beim Clavius-Gymnasium vorhandenen Halle 14,5 m x

19,99 m könnte daher der Neubau einer Einzelsporthalle 15 m x 27 m als schulisch notwendig anerkannt werden. Bedingung hierfür wäre lt. o. g. Schreiben der Nachweis, dass ein Neubau wirtschaftlicher und zweckmäßiger ist, als eine Generalsanierung der bestehenden Halle. Dies dürfte erwartungsgemäß der Fall sein. Hierzu wird angemerkt, dass die Bezuschussung der Sanierung der alten Sporthallen beim Franz-Ludwig-Gymnasium bereits mit der Begründung abgelehnt wurde, dass die Hallen auch nach einer Sanierung nicht den Anforderungen an einen zeitgemäßen Sportunterricht entsprächen. Seitens der Regierung wurde seinerzeit vorgeschlagen, die ältere Halle für die Nutzung als Pausenhalle umzugestalten. Diese Lösung wird vom vorliegenden Lösungskonzept aufgegriffen.

Seitens des Schulverwaltungs- und Sportamtes wurde auf Anfrage mitgeteilt, dass zum heutigen Zeitpunkt davon auszugehen sei, dass die Dreifachturnhalle am Georgendamm auch weiterhin dem Clavius-Gymnasium nicht vollständig zur Verfügung gestellt werden kann, weil der Sportunterricht für das FLG und die Kaulbergschule teilweise in der Dreifachhalle abgehalten werden muss.

Der Bedarf einer Einzelsporthalle auf dem Schulgelände des Clavius-Gymnasiums besteht somit nach wie vor.

 

Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens zur Vergabe der Architektenleistungen wurden von den teilnehmenden Büros Lösungsvorschläge zur Bearbeitung der Bauaufgabe verlangt. Hierbei hat sich gezeigt, dass die Mehrzahl der Teilnehmer sowie auch das beauftragte Architekturbüro eine halbgeschoßig eingelassene Sporthalle im Bereich des Pausenhofs Martinschule vorsehen. Dieser Entwurfsansatz sowie die oben beschriebene Nutzung der alten Turnhalle soll nach Auffassung des Baureferats und der Schulleitung im weiteren Planungsprozess beibehalten werden.

 

Zum Punkt „Förderung der Maßnahme über das Konjunkturpaket II“:

Es wurden sowohl die vorgezogene energetische Sanierung des Clavius-Gymnasiums als auch der Grundschule Martinschule zur Förderung durch das Konjunkturpaket II beantragt. Beide Maßnahmen wurden aber nicht in das Programm aufgenommen.

 

Stand der Planung:

 

Aufgrund der Überschreitung der Schwellenwerte mussten die Planungsleistungen gemäß den Bestimmungen der Vergabeverordnung und der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen VOF europaweit ausgeschrieben werden.

Zur Vergabe der Architektenleistungen wurde die Variante des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Vergabebekanntmachung verbunden mit der Einreichung von Lösungsvorschlägen gewählt. Mit der Wahl dieser Variante wurde dem Auftrag nach der Untersuchung von alternativen Lösungsmöglichkeiten zu einer unterirdischen Anlage der Sporthalle entsprochen und dem Zweckverband Gymnasien als Auftraggeber genügend Ermessensspielraum in der Wahl des Auftragnehmers eingeräumt. Bei der Bewertung der Lösungsvorschläge haben die Interessenvertreter auf Seite der Schulleitung und des Elternbeirates, das Welterbezentrum sowie die Zweckverbandsvorsitzenden als Vertreter der Verbandsversammlung als stimmberechtigte Mitglieder des Bewertungsgremiums mitgewirkt.

 

Aus insgesamt 28 fristgerecht eingegangenen Bewerbungen ist das Architekturbüro djb-Architektengesellschaft mbH, Erlangen, nach Bewertung der Lösungsvorschläge und der Verhandlungsgespräche als erstplatziertes Büro hervorgegangen.

 

Der in der Anlage beigefügte Lösungsvorschlag überzeugte vor allem durch die geschickte Anordnung der Pausenhalle als „neue Mitte“ und Verbindungselement der einzelnen Baukörper, durch den respektvollen Umgang mit der vorhandenen Bausubstanz und dem Einzeldenkmal –.hier besonders durch den Erhalt und die Einbeziehung der alten Turnhalle - sowie durch die Wirtschaftlichkeit der Planung im Hinblick auf das Verhältnis von umbautem Raum zur Nutzfläche.

Verbesserungsbedarf wird bei der Anbindung der Pausenhalle an den Altbau Clavius-Gymnasium (Ringschluss), bei der Unterbringung der naturwissenschaftlichen Fachräume und bei der Anordnung der zusätzlichen Klassenräume über der Sporthalle gesehen. Es wird nun Aufgabe des Architekturbüros sein, hierzu in Abstimmung mit dem Nutzer und dem Baureferat unter Einbeziehung weiterer Fachstellen im Rahmen der Vorentwurfsplanung Vorschläge mit Kostenschätzungen zu erarbeiten, die dem Zweckverband Gymnasien bis Mitte des Jahres zur Entscheidung vorgelegt werden können. Für die Beauftragung des Büros hat die Verbandsversammlung des Zweckverbands im November 2009 einen entsprechenden Beschluss gefasst.

 

Weiterhin wurden die Leistungen für die Tragwerksplanung im Verhandlungsverfahren mit vorheriger Vergabebekanntmachung ausgeschrieben. Hier ist aus insgesamt 21 Teilnehmern die Ingenieurgemeinschaft Bien – Bräuning + Partner als bestplatzierter Bewerber aus dem Wettbewerb hervorgegangen.

 

Derzeit läuft die Bewerbungsstufe für das Verhandlungsverfahren zur Vergabe der Ingenieurleistungen für die haustechnischen Anlagen. Wobei insbesondere auf die Erfahrung bei energetischen Sanierungen und bei innovativen Haustechnikkonzepten Wert gelegt wird.

 

2. Einbeziehung der Grundschule Martinschule in die Modernisierungsmaßnahme:

 

Im Zuge der Sanierungsmaßnahme der vom Clavius-Gymnasium genutzten Teile der Martinsschule müssen auch die Gebäudeteile der Grundschule Martinsschule mit saniert werden.

Das betrifft sowohl die im funktionalen Zusammenhang zu sanierenden geschoss-übergreifenden haustechnischen Anlagen als auch die Fassadenteile und Ertüchtigung der Rettungswege und der Brandschutzmaßnahmen.

Die vorgenannten, die Sanierung der Martinsschule betreffenden Maßnahmen, wer-den in Anlehnung an die vom Arch.-Büro Rebhan für den Anteil Clavius-Gymnasium ermittelten Sanierungskosten auf einen Kostenaufwand von rd. 2,6 Mio Euro geschätzt, welcher zusätzlich zum Anteil der Maßnahme Clavius-Gymnasium von der Stadt Bamberg aufzuwenden wäre.

 

Dieser Sachverhalt wurde bereits in der Sitzung des Stadtrates am 18.02.09 vorgetragen.

 

Der Beschluss des Stadtrates vom 18.02.2009 lautet unter Nr. 2: „Der Stadtrat stimmt der Sanierung der Grundschule Martinschule im Zuge der Gesamtsanierung des Clavius-Gymnasiums mit einem geschätzten Kostenaufwand in Höhe von rd. 2,6 Mio. Euro vorbehaltlich der Mittelbereitstellung und der Bezuschussung durch das Konjunkturpaket II zu.“

 

Wie oben ausgeführt, kommt eine Förderung aus dem Konjunkturpaket II nicht zum Tragen. Eine Bezuschussung mit FAG-Mitteln ist allerdings möglich. Im Rahmen der Kostenermittlung wäre zu prüfen, ob die Fördervoraussetzungen für eine Generalsanierung (die förderfähigen Kosten müssen derzeit mindestens 25% der vergleichbaren Neubaukosten betragen) vorliegen.

 

Das Baureferat schlägt vor, zunächst das Architekturbüro djb-Architekten zur Kostenschätzung und Klärung einer möglichen Förderung mit FAG-Mitteln mit den Planungsleistungen für die Grundschule Martinschule, vorab Leistungsphasen 1 mit 3, zum Zwecke der Kostenermittlung und Prüfung der Fördervoraussetzungen mit FAG-Mitteln, zu beauftragen.

Das Honorar für die Maßnahme bei der Grundschule Martinschule soll anteilig entsprechend den jeweiligen Herstellungskosten aus dem Gesamthonorar für die zusammengefassten Maßnahmen ermittelt werden, weil dies nach den Berechnungs-vorschriften der HOAI zu einer Reduzierung der Honorarkosten - insbesondere für den Anteil Grundschule Martinschule - führt.

 

Das auf diese Weise vorläufig ermittelte Honorar für den Gebäudeteil Grundschule Martinschule für die Leistungsphasen 1 mit 3 beträgt rd. 49.000,- €/brutto.

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

 

Die erforderlichen Bauleistungen müssen aus Gewährleistungs- und Kostengründen im Zusammenhang mit der Modernisierungsmaßnahme Clavius-Gymnasium (Bauteil Martinschule) einheitlich beauftragt und ausgeführt werden. Eine einheitliche Ausschreibung und Vergabe lässt außerdem eine höhere Wirtschaftlichkeit erwarten. Die Ausschreibung und Abrechnung kann innerhalb der einzelnen Fachlose nach Bauteilen getrennt (z. B. Fassade, Fenster, Türen, Anstrich) oder nach Nutzflächenanteilen (z. B. Fluchttreppen, Versorgungsleitungen für haustechnische Anlagen) durchgeführt werden.

Die Besonderheit liegt dabei in der Zweiteilung der Maßnahmenträger Zweckverband Gymnasien einerseits und Stadt Bamberg andererseits. Nachdem der Zweckverband Gymnasien den weitaus größeren Teil der Baumaßnahmen trägt, sollte diesem auch die Durchführung der Baumaßnahmen für die Grundschule Martinschule übertragen werden. Zur Abwicklung der Maßnahme unter vorgenannten Gesichtspunkten wären die rechtlichen und fördertechnischen Rahmenbedingungen etwa in Form einer entsprechenden Zweckvereinbarung zu klären.

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

1.  Der Stadtrat nimmt vom Bericht des Baureferats/Hochbauamt Kenntnis.

 

2.  Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 18.01.2010 ist mit den im Sitzungsvortrag gemachten Ausführungen geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

3.  Der Vorbehalt zur Sanierung der Martinschule bezüglich der Bezuschussung im Rahmen des Konjunkturpakets II (Ziffer 2 des Beschlusses des Stadtrats vom 18.02.2009) wird aufgehoben.

 

4.  Der Stadtrat stimmt einer Beauftragung des Architekturbüros djb-Architekten, Erlangen, mit den Leistungsphasen 1 mit 3 für die im Zuge der Modernisierung des Clavius-Gymasiums durchzuführenden Planungsleistungen bei der Grundschule Martinschule zum Zwecke der Kostenermittlung und Prüfung einer möglichen Förderung der Maßnahmen nach FAG zu.

 

5.  Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung die Rahmenbedingungen für eine Zweck-vereinbarung mit dem Zweckverband Gymnasien zur Durchführung der Maßnahmen an der Grundschule Martinschule abzuklären.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 49.000,- Euro/brutto für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzreferates:

 

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