Beschlussvorlage - VO/2018/2056-50
Grunddaten
- Betreff:
-
Bereitstellung überplanmäßiger Ausgabemittel für das Haushaltsjahr 2018 - Zuschüsse Globalbetrag "Bedingt freiwillige Leistungen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 50 Amt für soziale Angelegenheiten
- Referent:in:
- Haupt Ralf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzsenat
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Entscheidung
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05.12.2018
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I.Sitzungsvortrag:
Mit den Zuschüssen Globalbetrag „bedingt freiwillige Leistungen“ und den kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II werden von der Stadt Bamberg Einrichtungen gefördert, welche auf Grund von gesetzlichen Verpflichtungen bzw. vertraglichen Vereinbarungen mit der Stadt Bamberg einen Rechtsanspruch auf Förderung haben.
Bei der Förderung wird der Anteil, welcher auf den Personenkreis „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ – SGB II entfällt, über die kommunale Eingliederungsleistung nach § 16 a SGB II abgerechnet. Der verbleibende Förderbetrag wird über den Globalbetrag abgerechnet.
Die Inanspruchnahme der Leistungen hinsichtlich der einzelnen Rechtsgebiete SGB II und Sozialgesetzbuch XII - Sozialhilfe (SGB XII) im Frauenhaus Bamberg ist sehr schwankend und im Voraus nicht planbar.
Bei der Spitzabrechnung 2017 des Frauenhauses Bamberg im Jahr 2018 wurden für die Stadt Bamberg insgesamt 966 Belegtage (2016: 1045 Belegtage; 2015: 913 Belegtage) abgerechnet. Davon entfallen 569 Belegtage auf den Bereich des SGB XII (2016: 341 Belegtage, 2015: 255 Belegtage).
Der große Anstieg der Belegtage im Bereich des SGB XII hat zur Folge, dass der Hausansatz für 2018 bei der Haushaltsstelle 47010.70000 „Zuschüsse – Globalbetrag“ nicht ausreicht und deshalb Mittel in Höhe von 32.500 € bereitgestellt werden müssen. Der Betrag kann durch Minderausgaben bei der Eingliederungsleistung nach § 16a SGB II gedeckt werden.
II. Beschlussvorschlag
II.Beschlussvorschlag:
- Es werden folgende Mittel überplanmäßig bereitgestellt:
Haushaltsstelle | namentliche Bezeichnung | Mehrung | neuer Ansatz |
47010.70000 | Zuschüsse - Globalbetrag | 32.430 € | 107.430 € |
- Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei:
Haushaltsstelle | namentliche Bezeichnung | Minderung | neuer Ansatz |
48200.69210 | Eingliederung | 32.430 € | 237.570 € |
- Die Mittel werden sofort freigegeben.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
x | 3. | Kosten in Höhe von 32.430 € für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: siehe Beschlussvorschlag |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung bzw. der vertraglichen Vereinbarungen besteht mit der Vorgehensweise Einverständnis.