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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/2072-51

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

  1. Maßnahme:

Die beiden Neubaumaßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze wurden vom Finanzsenat und Stadtrat bereits beschlossen und die entsprechenden Förderanträge bei der Regierung gestellt. Wie die Regierung nun mitgeteilt hat, wurde das Summenraumprogramm, welches der Förderung zu Grunde liegt, zum 01.11.2018 geändert und Maßnahmen, die noch nicht verbeschieden sind, können hiervon profitieren. Hierdurch errechnen sich für die jeweiligen Maßnahmen höhere förderfähige Kosten und somit eine höhere staatliche Beteiligung.

  1. Kosten und Finanzierung:

Für die Kindertagesstätte Jean Paul ergibt sich daraus folgende Berechnung:

 

 

Für die Stadt Bamberg ergibt sich hieraus ein um 4.928,00 € höherer Nettoanteil.

 


Für die Kindertagesstätte in der Dr.-Ida-Noddak-Straße ergibt sich folgende Berechnung:

 

 

Hieraus ergibt sich für die Stadt Bamberg ein um 8.460,00 € höherer Nettoanteil.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel werden, wie vereinbart, nach Eingang der staatlichen Mittel und Verfügbarkeit von kommunalen Finanzmitteln an den Träger ausbezahlt. Die Nettobelastung der Stadt Bamberg beträgt für die Kindertagesstätte Jean Paul 233.255,00 € und für die Dr.-Ida-Noddak-Straße 218.692,00 €. Diese Beträge werden in den nächsten Jahren im Rahmen der im jeweiligen Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abfinanziert.

 

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II. Beschlussvorschlag

 

 

 

 

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

1.Dem Bauträger der Maßnahme Ersatzneubau der Kindertagesstätte Jean Paul, dem Diakonischen Werk Bamberg-Forchheim e.V., wird unter dem Vorbehalt einer staatlichen Finanzhilfe i. H. v. 90 % ein Investitionskostenzuschuss gewährt. Die Stadt Bamberg beteiligt sich hierbei an den förderfähigen Kosten mit 92,2 % somit

insgesamt bis zu einem Betrag von maximal2.529.872,00 €

und beantragt hierzu eine staatliche Finanzhilfe in Höhe von 90 %.

2.Dem Bauträger der Maßnahme Neubau der Kindertagesstätte in der Dr.-Ida-Noddak-Straße, der Johanniter Unfallhilfe e.V., wird unter dem Vorbehalt einer staatlichen Finanzhilfe i. H. v. 90 % ein Investitionskostenzuschuss gewährt. Die Stadt Bamberg beteiligt sich hierbei an den förderfähigen Kosten mit 100 %, somit

insgesamt bis zu einem Betrag von maximal2.186.914,00 €

und beantragt hierzu eine staatliche Finanzhilfe in Höhe von 90 %.

3.Die Bereitstellung der Zuschussmittel erfolgt gemäß Vereinbarung im Rahmen der im jeweiligen Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

x

2.

Kosten in Höhe von 4.716.786,00 €, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

x

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren: 450.000,00 € kindbezogene Förderung. Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Es handelt sich um die Umsetzung einer Maßnahme im Rahmen der KITA-Offensive (s. Stadtratsbeschluss vom 13.12.2016). Insoweit bestehen keine Einwände gegen die Umsetzung der Maßnahme.

 

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