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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/2076-20

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

In den Jahren 2010 bis 2018 wurden die historischen Wohngebäude der König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung Bamberg (Goldene-Hochzeit-Stiftung) Bamberg umfassend saniert und modernisiert. Die Sanierung umfasste in den Anwesen Am Hochgericht 1, 3, 3 a und 5 sowie in den Anwesen Hüttenfeldstr. 2 – 8 insgesamt 40 Wohnungen und in dem Anwesen Am Hochgericht 30/32 insgesamt 12 Wohnungen. Die Anwesen Am Hochgericht 2 – 28 umfassen 14 Einzelhäuser sowie die Anwesen Ehrlichstraße 77 und 79. Das Anwesen Ehrlichstraße 75 umfasst insgesamt 4 Wohnungen. Das Investitionsvolumen für die Generalsanierung betrug insg. ca. 5,5 Mio. €. Nachdem die Gebäudesanierung in 2018 abgeschlossen wurde, soll die sanierungsbedürftige Grünanlage von ca. 2.350 m², die an die rückwärtigen Fassaden angrenzt, ebenfalls neu gestaltet werden.

 

Die Wohnanlage zwischen den Straßen Hüttenfeldstraße/Am Hochgericht/Erlichstraße liegt im Sanierungsgebiet „Gereuth/Hochgericht“, welches durch das Programm „Soziale Stadt“ gefördert wird. Es konnten dadurch in direkter Nachbarschaft der Stadtteiltreff „Alte Post“ am Wolfgangsplatz eingerichtet und in 2017 der angrenzende „Spielplatz Am Hochgericht“ saniert werden. Ziel der „Sozialen Stadt“ ist es, diesen Stadtbereich sozial zu stabilisieren. Die Sanierung der Gesamtwohnanlage und die Schaffung von attraktivem Wohnraum, auch für Familien, wertet dieses Gebiet wesentlich auf. Die Kosten für die Neugestaltung der Grünanlagen belaufen sich nach der beiliegenden Kostenberechnung auf ca. 285.000 €. Aufgrund der Lage im Sanierungsgebiet „Gereuth/Hochgericht“ wurde ein Antrag auf Städtebauförderung gestellt.

 

Die Stiftung hat Ideen und Anregungen der Mieter und speziell der dort wohnhaften Familien bei der Gestaltungsplanung aufgenommen. Bei einem durch die Stiftung organisierten Mietertreffen am 13.03.2017 gingen zahlreiche Ideen und Anregungen für die Grünflächengestaltung von den Mieterinnen und Mietern ein und wurden in die nun bestehende Planung mit aufgenommen.

 

Die Wohnumfeldgestaltung soll im Frühjahr 2019, sobald die Witterung es zulässt, beginnen. Sie soll mit der architektonisch wertvollen Wohnanlage harmonieren und eine hohe Aufenthaltsqualität für die Mieter schaffen und funktional sein. Sitzgelegenheiten, ein originelles und robustes Spielhäuschen für Kleinstkinder, eine Bepflanzung mit Obstbäumen und blühenden Stauden und Sträuchern, „Urban-Gardening“-Beete und der Erhalt der Schatten spendenden Bäume stehen dabei im Mittelpunkt. Die gut genutzten Wäschetrockenplätze werden auf ausdrücklichen Wunsch der Mieter so belassen, wie sie sind. Die marode Grenzmauer wird saniert, an den Eingangsbereichen sind Fahrrad- und Müllhäuschen vorgesehen.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1.       Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2.       Der Finanzsenat stimmt der Durchführung der Maßnahme zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Neugestaltung der Außenanlagen im Rahmen der vorgelegten Planung.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 285.000,00 €, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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