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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/2083-17

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Über die seit 1966 währende Mitgliedschaft der Stadt Bamberg beim Tourismusverband Franken hinaus besteht seit vielen Jahren auch eine Mitgliedschaft beim Gebietsausschuss/Tourismusverband Steigerwald. Paragraph 6 Absatz 5 der Satzung des Tourismusverbandes Franken lautet: „Mitglieder eines Gebietsausschusses sind die Mitglieder des Tourismusverbandes Franken, welche in dem Arbeitsgebiet des Gebietsausschusses ihren Geschäfts- und Wohnsitz haben.

 

Der Gebietsausschuss Steigerwald ist eine Unterorganisation des Tourismusverbandes Franken – bisher ohne eigene Rechtspersönlichkeit. In der Mitgliederversammlung des Tourismusverbandes Steigerwald am 8. November 2018 wurde nun die Umwandlung des bisher nicht rechtsfähigen Vereins in den künftigen „Steigerwald Tourismus e.V“. auf den Weg gebracht. Im Zuge dieses Prozesses wurde die bisherige Satzung fortgeschrieben und von der Mitgliederversammlung einstimmig angenommen (Anlage 1).

 

Die Vorbemerkung der nunmehr vorliegenden Satzung (Anlage 2) verweist darauf, dass der bisher nicht eingetragene Verein „Gebietsausschuss Steigerwald“ sich nunmehr mit der beschriebenen Satzung ins Vereinsregister eintragen lassen will. Da sich im Grunde lediglich die Rechtsform ändert, stellt dies keine Vereinsneugründung, sondern ein registertechnisches Erfordernis dar, denn für das Vereinsregister handelt es sich um eine Neueintragung.

 

Die Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Bamberg geben in Ziffer 2.4.3. Absatz 4 folgendes vor: „Über die Mitgliedschaft in Verbänden, Vereinen und dergleichen beschließt nur der Stadtrat bzw. der Finanzsenat.“ Diesem Umstand wird dadurch Rechnung getragen, dass die Zustimmung zum eingetragenen Verein samt Satzung ausdrücklich unter Vorbehalt eines noch nachzureichenden Gremiumsbeschlusses erfolgte.

 

Nachdem im Rahmen der weiteren Mitgliedschaft Rechte und Pflichten wie auch die Höhe der Beiträge (Anlage 3) unverändert bleiben, wird die Zustimmung zu der neu errichteten Satzung in der Fassung vom 8. November 2018 empfohlen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Sitzungsvortrag wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung: Der Stadtrat der Stadt Bamberg stimmt der Vereinsneugründung des Steigerwald Tourismus e.V. auf Basis der von der Mitgliederversammlung am 8. November 2018 beschlossenen Neufassung der Satzung zu.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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