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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/2088-R5

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

In seiner Sitzung am 11.03.2015 hat der Umweltsenat beschlossen, dass die an den jeweiligen Wahlen beteiligten Parteien, die im Bamberger Stadtrat durch eigene Fraktionen vertreten sind, im Rahmen einer Selbstverpflichtung rechtzeitig vorher definieren mögen, welche Bereich von Wahlwerbung ausgenommen werden sollen. Der Senat solle sich ein Jahr vor der nächsten Kommunalwahl nochmals mit dem Thema befassen.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, Vorschläge für plakatfreie Zonen als Diskussionsgrundlage für eine Selbstverpflichtung der im Stadtrat durch Fraktionen vertretenen Parteien und Gruppierungen zu erarbeiten.

 

Im Vollzug dieses Beschlusses hat das Sozial-, Ordnungs- und Umweltreferat mit Schreiben vom 26.07.2018 vorgeschlagen, den Bereich Domplatz/Altes Rathaus/Obere Brücke und das Kloster Michelsberg als wahlwerbefreie Zone zu vereinbaren (siehe Anlage 2).

 

Die Fraktionen wurden auch über die Grenzen des Weltkulturerbes bzw. des Stadtdenkmals per Plan informiert. Beide Gebiete (insbesondere das Stadtdenkmal) würden jedoch Wahlwerbung praktisch in der ganzen Stadt ausschließen und auch der Bereich des Weltkulturerbes ist sehr groß bemessen – insbesondere wären auch die Bereiche in der Innenstadt wie zum Beispiel die Fußgängerzone, die ja als Wahlwerbestandort wichtig ist, ausgenommen.

 

Die Rückmeldung der Fraktionen war dahingehend, dass sich die CSU-, die SPD-, die BA- und die BBB-Stadtratsfraktion und die Ausschussgemeinschaft BuB/BaLi/FDP mit der vorgeschlagenen Selbstverpflichtung im Bereich Domplatz/Altes Rathaus/Obere Brücke und dem Kloster Michelsberg einverstanden erklärt haben (siehe Anlage 3).

 

Die GAL-Fraktion hat als einzige einen größeren Bereich als wahlwerbefreie Zone vorgeschlagen und außerdem darum ersucht, statt einer Selbstverpflichtung der beteiligten Parteien eine entsprechende satzungsmäßige Regelung herbeizuführen. Diese Variante widerspricht jedoch dem Umweltsenatsbeschluss vom 11.03.2015, der eine Selbstverpflichtung festlegt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, öffentlich über die Selbstverpflichtung der im Bamberger Stadtrat vertretenen Parteien und Gruppierungen zu informieren.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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