Beschlussvorlage - VO/2019/2188-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung von 3 Mehrfamilienhäusern Bamberg, Lerchenweg 4, 6, 8 Tischvorlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Beese Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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16.01.2019
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I.Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Der Bauherr plant auf dem Gelände eines ehemaligen Bauhofes insgesamt 13 Mehrfamilienhäuser mit insgesamt ca. 170 Wohneinheiten zu errichten, allesamt im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau. In einem ersten Bauabschnitt sollen 3 Häuser (zwei 4-geschossige und ein 5-geschossiges Gebäude) mit 39 Wohneinheiten errichtet werden. Die drei Häuser (3 Aktenzeichen) sind hinsichtlich ihrer Genehmigungsfähigkeit gleich zu beurteilen und werden daher hier gemeinsam in einem Tagesordnungspunkt behandelt.
Größe des Bauvorhabens pro Gebäude:
Breite:11 mLänge:24 m12,49 m bzw. 15,37 m
Antragseingang: 21.12.2018
vollständig:
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Begründung:
Eigenart der näheren Umgebung:
Die Vorhaben liegen im Bereich des Bebauungsplanes 91 L aus dem Jahr 1956.
Der Bebauungsplan setzt hier eine gewerbliche Nutzung fest.
Allerdings existiert innerhalb der zur gewerblichen Nutzung festgesetzten Fläche kein einziger
Gewerbebetrieb mehr. Auch hat der Grundstückseigentümer keinerlei Absichten, jemals nochmals einen Gewerbebetrieb hier zu errichten. Innerhalb der umgebend festgesetzten und tatsächlich auch vorhandenen Wohnbebauung wäre ein Gewerbebetrieb auch ein städtebaulicher Missstand, dessen Genehmigungsfähigkeit schon aus immissionsschutzfachlicher Sicht als gering zu betrachten ist.
Vor diesem Hintergrund muss der Bebauungsplan 91 L inzwischen als funktionslos bezeichnet werden. Der Bauantragsteller ist auch bereit, für sich und seine Rechtsnachfolger die Funktionslosigkeit des Bebauungsplanes 91 L anzuerkennen. Weil der Bebauungsplan funktionslos ist, sind die Vorhaben als Innenbereichsvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Der Antragsteller hat mit seinen Anträgen einen Rahmenplan für die mittelfristige Entwicklung des gesamten ehemaligen Bauhofgeländes vorgelegt (Anlage 1). Dieser Rahmenplan wird bezüglich der weiteren geplanten Mehrfamilienhäuser ein Bebauungsplanverfahren durchlaufen müssen.
Der Rahmenplan stellt aber jedenfalls jetzt schon sicher, dass sich die antragsgegenständlichen Vorhaben in eine spätere städtebauliche Ordnung einfügen werden.
Die Vorhaben fügen sich zudem nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die heute umgebende Bebauung ein. Die Vorhaben werden daher positiv beurteilt.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: steht noch aus
Kfz – Stellplätze:
Der zu führende Nachweis der Kfz-Stellplätze erfolgt ebenerdig auf Flächen, die gemäß des Rahmenplanes (Anlage 1) zur späteren Wohnbebauung vorgesehen sind. Die Stellplätze können an dieser Stelle daher nur befristet und auf Widerruf genehmigt werden. Im Zuge des angestrebten Bebauungsplanverfahrens ist ein Stellplatzkonzept für den gesamten Bereich zu entwickeln und sodann über Tekturanträge auch für die jetzt antragsgegenständlichen Bauvorhaben nachträglich anzupassen.
erforderlich: 39anrechenbar:0nachzuweisen:39
gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen:0
Nachweis auf Baugrundstückbzw. Nachbargrundstück 39
Ablösung der Stellplatzpflicht:0
Fahrradabstellplätze: Nachweis ist noch vorzulegen
erforderlich: anrechenbar: nachzuweisen:
Nachweis auf Baugrundstück:
Ablösung der Stellplatzpflicht:
Kinderspielplatz: Nachweis ist noch vorzulegen
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen (alle 39 Wohnungen)
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Das vorgelegte Immissionsschutzgutachten muss fachlich noch geprüft werden. Es werden sich Auflagen hinsichtlich des Immissionsschutzes gegenüber der Bahnstrecke ergeben.
Ein Freiflächengestaltungsplan ist vorzulegen.
Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:
Stadtdenkmal: ja nein
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates: