"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2189-51

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.Sitzungsvortrag:

 

Im Sommer 2018 trat die Kath. Kirchenstiftung St. Martin an das Stadtjugendamt Bamberg heran, da im Kindergarten St. Josef in der Amalienstraße Bedarf zur Umgestaltung der Außenspielfläche gesehen wurde. Nach mehreren Vor-Ort-Terminen beantragt die Kath. Kirchenstiftung St. Martin mit Schreiben vom 10.01.2019 die Bezuschussung der Umgestaltung der Außenspielfläche ihres Kindergarten St. Josef, Amalienstraße 10, durch die Stadt Bamberg. Im Kindergarten wurde zuletzt im Jahre 2004 die Außenspielfläche erneuert. Im Jahr 2012 wurde dann ein Teilbereich der Außenspielfläche hinsichtlich des Sand-Wasserbereiches und der Anschaffung einer Vogelnestschaukel erneuert. Der nun zur Umgestaltung anstehende Bereich betrifft die Hügellandschaft mit Kletter- und Rutschbereich. Hier wurde in mehreren Terminen ein Konzept mit der Fa. Spielträume erarbeitet, welches dem jetzigen Antrag mit Gesamtkosten von 86.118,59 € auch zugrunde liegt.

 

In dem Konzept sind jedoch auch Bereiche, welche herausgerechnet wurden und somit nicht mit bezuschusst werden, da sie durch die Verwaltung des Jugendamtes als nicht förderfähig eingestuft wurden. Dies betrifft die Errichtung eines Mülleimerhauses sowie der großen Baumpodeste, zusammen mit einer Summe von 25.502,18 €. Nach der Zusammenstellung der Kosten ergeben sich somit förderfähige Gesamtkosten in Höhe von 60.616,41 €. Aufgrund der neuen Vorgehensweise bei der Beantragung von freiwilligen Investitionszuschüssen wird die Bewilligung der Maßnahme zwar dem Grunde nach durch einen entsprechenden Beschluss des Jugendhilfeausschusses und des Stadtrates ausgesprochen, soweit die Maßnahmekosten über 30.000,00 € liegen. Allerdings kann die Auszahlung des Zuschusses in mehreren Tranchen erfolgen, verteilt auf das laufende und/oder künftige Haushaltsjahre. Die Zahlungen in den künftigen Haushaltsjahren stehen unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, die jährlich durch den Stadtrat im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag Kenntnis.
     
  2. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
     

2.1Der Kath. Kirchenstiftung St. Martin wird zu der Umgestaltung der Außenspielfläche in ihrem Kindergarten St. Josef/Amalienstraße ein freiwilliger Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal bis zu einem Betrag von 30.309,00 €, gewährt.

2.2Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 30.309,00, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...