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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/0882-61

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Beratungsfolge

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I.     Sitzungsvortrag:

 

Durch Anpassungen in der Parkraumbewirtschaftung soll auf die veränderten Bedingungen im Bereich südlich des Lizenzgebiets C eingegangen und dadurch für die Bewohner dort die Parksituation verbessert werden. Grund hierfür ist, dass bereits im vergangenen Jahr mehrere Beschwerden und Anregungen durch betroffene Anwohner bei der Stadtverwaltung eingingen, die häufig keinen legalen Stellplatz in der Umgebung finden konnten.

 

Ausgangslage:

 

Derzeit liegen die Straßenabschnitte für die zukünftig auch Bewohnerparken möglich sein soll im Gebiet der „Parkraumbewirtschaftung in der Wunderburg“ und somit außerhalb eines Parklizenzgebietes für Bewohner (vgl. Abb. 1). Direkt angrenzend liegt das Lizenzgebiet C „Marienstraße“.

Im Herbst 2009 wurde bereits durch das Ordnungsamt eine Befragung der Haushalte Kunigundendamm 41 bis 49 durchgeführt. Diese hatte zum Ergebnis, dass 24 Personen Bedarf anmeldeten und eine Sonderparkerlaubnis für Bewohner erhielten. Nachdem im Vorfeld beim Straßenverkehrsamt bereits mehrere Beschwerden über die schlechte Parksituation für Bewohner in diesem Straßenzug sowohl telefonisch, als auch schriftlich eingingen, wurden schon für das vergangene Lizenzierungsjahr Ausweise mit Sonderparkerlaubnis für das Gebiet C erteilt. So konnten die Härtefälle entschärft werden, die durch die Neuausweisung von Bewohnerstellplätzen in der Hemmerleinstraße Mitte 2009 entstanden. Auch wurden am Kunigundendamm 14 Dauerstellplätze zu Gunsten der Bewohner umgenutzt um den bestehenden Bedarf durch schlechte Parkquoten zu decken. Neuerlich wurden keine weiteren Beschwerden aus diesen beiden Straßenabschnitten bekannt.

 

Außerdem ging bereits im vergangenen Jahr beim Stadtplanungsamt eine Unterschriftenaktion von Bewohnern aus dem Bereich Gönnerstraße ein (vgl. Anlage 1), in der auch im Bereich ab Gönnerstr. 20 Parklizenzen gefordert werden, da der nördliche Bereich der Straße bereits lizenziert ist. Die Initiatorinnen sprachen ebenfalls in der Bürgersprechstunde am 1.4.2011 bei Herrn Oberbürgermeister Starke vor und wiederholten diese Forderung. Ebenfalls aus diesem Bereich erreichte das Straßenverkehrsamt ein Schreiben von Herr Reiffert (vgl. Anlage 2), der ähnliches berichtet, wie zahlreiche andere Bewohner aus diesen Straßenzügen per Email zum Ausdruck brachten.

Die Häufung der Beschwerden ist auch für die Planung ein wichtiges Indiz, um entsprechend tätig zu werden. So wurde in Stichproben im u. g. Bereich Begehungen durchgeführt. Zu beobachten war eine häufig sehr hohe Auslastung der Stellplätze und Parken in Zwischenbereichen zu Grundstückszufahrten oder Gehwegen in Kreuzungsbereichen. Vor allem letzteres kann zu gefährlichen Situationen führen, wenn die Sichtdreiecke bei Straßeneinmündungen durch Fahrzeuge blockiert sind.

 

Um ein umfassendes Stimmungsbild zu erhalten wurde im Vorfeld der Bürgerverein Wunderburg eingebunden, in einem Gespräch die Ziele erläutert und um Stellungnahme gebeten. Aus dieser (vgl. Anlage 3) geht hervor, dass erst nach Ermittlung des Bedarfs konkretere Aussagen möglich seien.

Hierzu sei vermerkt, dass mit neuen Lizenzgebieten die Bewohner angeschrieben werden und je nach Bedarf mit einer Quote von 65% die entsprechende Anzahl von Stellplätzen für Bewohner im Rahmen des Bauunterhalts geschaffen werden. Ebenfalls werden die weiteren Nutzungen im Gebiet betrachtet um Kunden und Besuchern Parkmöglichkeiten anbieten zu können. Beispielsweise ist dies bei der Gärtnerei in der Egelseestraße der Fall, wo heute bereits Kurzzeitparken mit Parkscheibe möglich ist. Langzeitparker, die keinen Bezug zum Quartier haben und derzeit die vorhandenen Möglichkeiten für Bewohner und Besucher des Quartiers einschränken, können so reduziert und die Situation im Gebiet verbessert werden.

 

Dadurch ergibt sich die neue Gebietseinteilung, wie dargestellt:

 

Abbildung 1: Gebietseinteilung ab 01.11.2011

 

 

 

Planung:

 

Wie oben beschrieben ist eine Ausdehnung um weitere Straßenzüge nötig. Aus den eingegangenen Bürgerschreiben und Rückmeldungen ergibt sich die Erweiterung (vgl. Abb. 1) um die Bereiche:

-          Gönnerstraße 17 – 30

-          Hirtenstraße

-          Plattengasse 2 – 14

-          Egelseestraße 77 – 91 u. 90 – 96

 

Im Parkraumbewirtschaftungsgebiet Wunderburg wird derzeit von weiteren Maßnahmen Bewohnerparken betreffend abgesehen. Zum Einen gibt es derzeit keine Rückmeldungen aus der Bürgerschaft, und zum Anderen wird im Zusammenhang mit dem neuen Baugebiet auf dem ehemaligen Glaskontorgelände das Quartier voraussichtlich in dieser Hinsicht neu überprüft werden müssen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

1.       Der Stadtentwicklungssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.
 

2.       Der Stadtentwicklungssenat billigt die Erweiterung des Parklizenzgebietes „C“ zum 01.11.2011.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

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1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

 

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