Beschlussvorlage - VO/2019/2242-R4
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass einer Satzung zur Änderung der Kulturpreis-Satzung; Erhöhung des Preisgeldes ab 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 45 Kulturamt
- Referent:in:
- Dr. Lange Christian
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kultursenat
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Empfehlung
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14.03.2019
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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27.03.2019
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I.Sitzungsvortrag:
Seit 1989 verleiht die Stadt Bamberg den Kulturpreis im jährlichen Wechsel als E.T.A.-Hoffmann-Preis oder Kulturförderpreis. Bisher lag das Preisgeld sowohl für den E.T.A.-Hoffmann-Preis als auch für den Kulturförderpreis bei 6.000 € (§ 2 der Satzung für die Verleihung des Kulturpreises der Stadt Bamberg). In den Haushaltsberatungen 2019 wurde am 5. Dezember 2018 vom Finanzsenat sowie anschließend am 12. Dezember 2018 im Stadtrat beschlossen, das Preisgeld ab 2019 für beide Preise auf 7.500 € anzuheben. Die Kulturpreis-Satzung der Stadt Bamberg ist deshalb entsprechend zu ändern.
II. Beschlussvorschlag
II.Beschlussvorschlag:
Der Kultursenat empfiehlt dem Stadtrat den Beschluss folgender Änderungssatzung:
Satzung
zur Änderung der Satzung für die Verleihung des Kulturpreises
der Stadt Bamberg (Kulturpreis-Satzung)
vom….
Die Stadt Bamberg erlässt auf Grund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBL S. 796, BayRS 2020-1-1-I, zuletzt geändert durch § 10 des Gesetzes vom 27. Juli 2009 (GVBL S. 400). folgende Satzung:
§ 1
Die Satzung für die Verleihung des Kulturpreises der Stadt Bamberg (Kulturpreis-Satzung) vom 29. Oktober 2018 (Rathaus Journal – Amtsblatt der Stadt Bamberg – vom 09.11.2018 Nr. 18) wird wie folgt geändert:
§ 2 (Höhe des Preisgeldes) erhält folgende Fassung:
Der Kulturpreis ist mit 7.500 € (i.W. Siebentausendfünfhundert Euro) dotiert.
§ 2
Diese Satzung tritt am 1. April 2019 in Kraft
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates: