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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2247-61

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Beratungsfolge

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- Bericht über die erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB

- Bericht über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher  Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB

- Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB

 

I.Sitzungsvortrag:

 

  1. Erneute Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

Gemäß dem Beschluss des Bau- und Werksenats vom 04.12.2018 wurde die erneute öffentliche Auslegung und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Der Bebauungsplan-Entwurf Nr. 208 E in der Fassung vom 04.12.2018 lag nach fristgerechter Bekanntmachung am 21.12.2018 in der Zeit vom 07.01.2019 bis einschließlich 08.02.2019 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut beteiligt.

 

  1. Behandlung der Anregungen

 

Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgend aufgeführten Schreiben ein:

 

  1. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

 

  1. Zweckverband für Rettungsdient mit Schreiben vom 18.12.2018
  2. Ericsson GmbH mit Schreiben vom 20.12.2018
  3. Regierung von Oberfranken – Gewerbeaufsichtsamt mit Schreiben vom 19.12.2018
  4. Polizeiinspektion Bamberg Stadt mit Schreiben vom 21.12.2018
  5. Umweltamt – Amt 38 mit Schreiben vom 09.01.2019
  6. Bayernwerk Netz GmbH mit Schreiben vom 04.01.2019
  7. Deutsche Bahn AG mit Schreiben vom 17.01.2019
  8. Regierung von Oberfranken mit Schreiben vom 22.01.2019
  9. Eisenbahn-Bundesamt mit Schreiben vom 31.01.2019
  10. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege mit Schreiben vom 30.01.2019
  11. PLEDOC mit Schreiben vom 30.01.2019
  12. Telefonica o2 mit Schreiben vom 04.02.2019
  13. Stadtwerke Bamberg mit Schreiben vom 14.12.2018
  14. Bürgerverein VI. Distrikt Bamberg-Nord St. Otto e.V. mit Schreiben vom 04.02.2019
  15. Vodafone GmbH mit Schreiben vom 05.02.2019
  16. EBB mit Schreiben vom 24.01.2019
  17. Wirtschaftsförderung mit Schreiben vom 29.01.2019
  18. Beirat für Menschen mit Behinderung mit Schreiben vom 05.02.2019
  19. Deutsche Telekom Technik mit Schreiben vom 04.02.2019
  20. Stadt Hallstadt mit Schreiben vom 06.02.2019

 

  1. Öffentlichkeit

 

Seitens der Öffentlichkeit gingen keine Schreiben zum Bebauungsplan Nr. 208 E ein.

 

  1. Änderungen und Ergänzungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 208 E vom 04.12.2018

 

Es ergeben sich keine Änderungen oder Ergänzungen im Bebauungsplan-Entwurf.

Die Begründung wurde lediglich redaktionell überarbeitet.

Der Bebauungsplan Nr. 208 E kann daher zum Satzungsbeschluss vorgelegt werden.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Der Bau- und Werksenat beschließt die Behandlung der während der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.
  3. Der Bau- und Werksenat beschließt aufgrund
    1. des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie
    2. der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl, I S. 3634),
    3. der Artikel 6 Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-I) in der zuletzt geänderten Fassung

den Bebauungsplan Nr. 208 E, bestehend aus Planzeichnung mit Text vom 13.03.2019 als Satzung sowie die zugehörige Begründung zum Bebauungsplan vom 13.03.2019.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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