Beschlussvorlage - VO/2019/2247-61
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 208 E für das Gebiet zwischen Hafengelände, Hallstadter Straße und der Stadtgrenze Bamberg Teilweise Änderung des Bebauungsplanes Nr. 208 C
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Stadtplanungsamt
- Referent:in:
- Beese Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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13.03.2019
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- Bericht über die erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB
- Bericht über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB
- Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
I.Sitzungsvortrag:
- Erneute Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Gemäß dem Beschluss des Bau- und Werksenats vom 04.12.2018 wurde die erneute öffentliche Auslegung und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Der Bebauungsplan-Entwurf Nr. 208 E in der Fassung vom 04.12.2018 lag nach fristgerechter Bekanntmachung am 21.12.2018 in der Zeit vom 07.01.2019 bis einschließlich 08.02.2019 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut beteiligt.
- Behandlung der Anregungen
Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgend aufgeführten Schreiben ein:
- Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
- Zweckverband für Rettungsdient mit Schreiben vom 18.12.2018
- Ericsson GmbH mit Schreiben vom 20.12.2018
- Regierung von Oberfranken – Gewerbeaufsichtsamt mit Schreiben vom 19.12.2018
- Polizeiinspektion Bamberg Stadt mit Schreiben vom 21.12.2018
- Umweltamt – Amt 38 mit Schreiben vom 09.01.2019
- Bayernwerk Netz GmbH mit Schreiben vom 04.01.2019
- Deutsche Bahn AG mit Schreiben vom 17.01.2019
- Regierung von Oberfranken mit Schreiben vom 22.01.2019
- Eisenbahn-Bundesamt mit Schreiben vom 31.01.2019
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege mit Schreiben vom 30.01.2019
- PLEDOC mit Schreiben vom 30.01.2019
- Telefonica o2 mit Schreiben vom 04.02.2019
- Stadtwerke Bamberg mit Schreiben vom 14.12.2018
- Bürgerverein VI. Distrikt Bamberg-Nord St. Otto e.V. mit Schreiben vom 04.02.2019
- Vodafone GmbH mit Schreiben vom 05.02.2019
- EBB mit Schreiben vom 24.01.2019
- Wirtschaftsförderung mit Schreiben vom 29.01.2019
- Beirat für Menschen mit Behinderung mit Schreiben vom 05.02.2019
- Deutsche Telekom Technik mit Schreiben vom 04.02.2019
- Stadt Hallstadt mit Schreiben vom 06.02.2019
- Öffentlichkeit
Seitens der Öffentlichkeit gingen keine Schreiben zum Bebauungsplan Nr. 208 E ein.
- Änderungen und Ergänzungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 208 E vom 04.12.2018
Es ergeben sich keine Änderungen oder Ergänzungen im Bebauungsplan-Entwurf.
Die Begründung wurde lediglich redaktionell überarbeitet.
Der Bebauungsplan Nr. 208 E kann daher zum Satzungsbeschluss vorgelegt werden.
II. Beschlussvorschlag
II.Beschlussvorschlag:
- Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
- Der Bau- und Werksenat beschließt die Behandlung der während der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.
- Der Bau- und Werksenat beschließt aufgrund
- des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie
- der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl, I S. 3634),
- der Artikel 6 Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-I) in der zuletzt geänderten Fassung
den Bebauungsplan Nr. 208 E, bestehend aus Planzeichnung mit Text vom 13.03.2019 als Satzung sowie die zugehörige Begründung zum Bebauungsplan vom 13.03.2019.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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90,5 kB
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