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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2258-492

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Für die Nutzung der Dreifachsporthalle an der Berufsschule I durch Bamberger Vereine wird die Stadt Bamberg mit 40 % an den Bewirtschaftungskosten beteiligt. Dabei werden pro Jahr drei Abschlagszahlungen in Höhe von je 15.000 € verrechnet und im Folgejahr eine Spitzabrechnung über die übrigen angefallenen Kosten aufgestellt. 

 

Mit Bescheid vom 31.01.2019 wurden durch den Zweckverband Berufsschulen die Bewirtschaftungskosten der Dreifachsporthalle an der staatlichen Berufsschule I für das Haushaltsjahr 2018 spitz abgerechnet. Aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen an der Halle (Warmwasserversorgung und raumlufttechnische Anlagen), die mehr Haushaltsjahre beanspruchten als ursprünglich angedacht, fiel ein deutlich höherer Betrag an, als im Haushaltsjahr 2019 zur Verfügung steht (Bauunterhalt und Betriebskostenzuschuss je 40.000,00€). Auf die Stadt Bamberg entfällt ein Betrag von 129.505,48 €.

 

Um die Abrechnung 2018 und die Abschlagszahlungen 2019 begleichen zu können, sind weitere 94.600 € notwendig. Zur Deckung können Mittel aus der Investitionsumlage Zweckverband Berufsschulen herangezogen werden, da diese nicht in voller Höhe benötigt werden.

 

 

Es wird daher um folgenden Beschluss gebeten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Es werden folgende Mittel überplanmäßig bereitgestellt:

 

Haushaltsstelle

namentliche Bezeichnung

Mehrung

neuer Ansatz

55100.71310

Kostenanteil an Zweckverband Berufsschulen für Bauunterhalt

94.600 €

134.600 €

 

  1. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei:

 

Haushaltsstelle

namentliche Bezeichnung

Minderung

neuer Ansatz

24010.98310

Investitionsumlage an ZV Berufsschulen

94.600 €

89.400 €

 

  1. Die Zuführungshaushaltsstellen werden entsprechend angepasst.

 

  1. Die Mittel werden sofort freigegeben.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

x

3.

Kosten in Höhe von 94.600 € für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: s. Beschlussvorschlag

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Die Stadt Bamberg ist zur Zahlung rechtlich verpflichtet. Es bestehen keine Einwände von Seiten des

Finanzreferates.

 

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