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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2279-20

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 29.01.2019 beantragte die GAL-Stadtratsfraktion, dass sofort ein Nachtragshaushalt aufgestellt werde, der die Investitionen im Rahmen der Schulhaussanierung um 3 Mio. € erhöhe und einen Betrag von 2 Mio. € in die Rücklage stelle. Begründet wird der Antrag damit, dass das Rechnungsergebnis bei der Gewerbesteuer im abgelaufenen Haushaltsjahr mit 65,4 Mio. € gut 5 Mio. € über der Prognose der Verwaltung aus dem September 2018 liege.

 

Zu diesem Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Bei der Betrachtung von Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer ist zunächst immer zu berücksichtigen, dass diese ebenso auch Mehrausgaben bei der Gewerbesteuerumlage nach sich ziehen. Daher sind bereits etwa 20% von den Mehreinnahmen abzuziehen. Darüber hinaus wirken sich die Mehreinnahmen bei der Berechnung der Zuweisungen und Umlagen des kommunalen Finanzausgleichs negativ aus: Mehreinnahmen bewirken höhere Umlagen und niedrigere Schlüsselzuweisungen. Die Mehreinnahmen stehen also keineswegs in voller Höhe zur Verfügung.

 

Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Gewerbesteuer nur eine Haushaltsposition des städtischen Haushalts darstellt. Für die Ermittlung des Jahresergebnisses müssen jedoch auch die übrigen Haushaltsstellen (mehrere tausend) betrachtet werden. Die Mehreinnahmen der Gewerbesteuer fließen ebenso wie die Mindereinnahmen, Mehrausgaben und etwaige Minderausgaben in das Jahresergebnis ein.

 

Die Abrechnung des Haushaltsjahres 2018 wird im Moment von der Verwaltung vorgenommen. Erst nach Beendigung aller Abschlussarbeiten steht fest, inwieweit sich im Haushaltsjahr 2018 über den gesamten Haushalt betrachtet, also Verwaltungs- und Vermögenshaushalt zusammen, ein Überschuss oder Fehlbetrag ergeben hat. Das Ergebnis der Jahresrechnung 2018 wird dem Stadtrat voraussichtlich in der Sitzung im Mai vorgelegt.

 

Eine Grundlage für die Aufstellung eines Nachtragshaushalts besteht daher nicht.

 

 

 

 

Des Weiteren liegt ein Antrag des FDP-Stadtrats Martin Pöhner vom 09.02.2019 vor. Darin wird beantragt, dass die laut Mitteilung des Deutschen Städtetags zu erwartenden Steuermehreinnahmen im Rechnungsergebnis des Haushaltes 2018 in eine zweckgebundene Rücklage für den Neubau des Dientzenhofer-Gymnasiums und die Sanierung der Blauen Schule fließen sollen.

 

Zu diesem Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Im Vollzug des Art. 102 Abs. 2 GO wird dem Stadtrat das Ergebnis der Jahresrechnung vorgelegt. In diesem Rahmen entscheidet der Stadtrat über die Verwendung eines möglichen Überschusses, z.B. in Form von Rücklagenbildungen. Insoweit wird auf die Sitzung im Mai verwiesen.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

1.Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2.Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 29.01.2019 sowie der Antrag des FDP-Stadtrats Martin Pöhner vom 09.02.2019 sind damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht keine Kosten.

 

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Anlagen

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