Beschlussvorlage - VO/2010/0888-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Postler Projektentwicklungs- GmbH & Co.KG Vorbescheid: Neubau von zwei Stadtvillen mit TGa Bamberg, Herzog-Max-Str. 34a, 34b
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Zistl-Schlingmann Hans
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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14.04.2010
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I. Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Auf dem Gelände einer ehemaligen Zimmerei auf einem rückwärtigen Grundstück sind zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 8 Wohneinheiten geplant. Die Wohnhäuser sind mit jeweils
drei Geschossen und einem Penthouse mit Dachterrasse und einem Flachdach geplant. Die erforderlichen Stellplätze sollen in einer Tiefgarage nachgewiesen werden.
Die vorhandenen gewerblichen Betriebsgebäude sollen dafür komplett abgebrochen werden.
Größe des Bauvorhabens: Für beide Gebäude
Breite: 12,00m Länge: 16,00m 12,50m
Vorbescheid Art. 71 BayBO bereits ausgeführt: ja nein
Antragseingang: 09.02.2010
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Eigenart der näheren Umgebung: § 4 BauNVO, allgemeines Wohngebiet
Die Entwicklung dieser ehemals gewerblichen Fläche (Baugeschäft und Zimmerei) zur Wohnbebauung wird aus städtebaulicher Sicht begrüßt. Das geplante Maß der baulichen Nutzung (GRZ einschließlich Tiefgarage= 0,62 und GFZ = 0,74) fügt sich harmonisch in die umliegende Bebauung ein.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Nachbarzustimmung: Gemäß Art. 71 Abs. 4 BayBO wird von der Beteiligung der Nachbarn im Vorbescheidsantrag abgesehen. Die Nachbarbeteiligung wird im Baugenehmigungsverfahren durchgeführt.
Kfz Stellplätze:
erforderlich: 8 anrechenbar: / nachzuweisen: 8
Nachweis auf Baugrundstück: 17
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzreferates: