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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/0888-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung:

Auf dem Gelände einer ehemaligen Zimmerei auf einem rückwärtigen Grundstück sind zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 8 Wohneinheiten geplant. Die Wohnhäuser sind mit jeweils

drei Geschossen und einem Penthouse mit Dachterrasse und einem Flachdach geplant. Die erforderlichen Stellplätze sollen in einer Tiefgarage nachgewiesen werden.

Die vorhandenen gewerblichen Betriebsgebäude sollen dafür komplett abgebrochen werden.

             

              Größe des Bauvorhabens: Für beide Gebäude

              Breite:              12,00m              Länge:              16,00m              12,50m

             

              Vorbescheid Art. 71 BayBO                      bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               09.02.2010

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

                            Zulässigkeit nach § 34 BauGB

                            Eigenart der näheren Umgebung: § 4 BauNVO, allgemeines Wohngebiet

                            Die Entwicklung dieser ehemals gewerblichen Fläche (Baugeschäft und Zimmerei) zur Wohnbebauung wird aus städtebaulicher Sicht begrüßt. Das geplante Maß der baulichen Nutzung (GRZ einschließlich Tiefgarage= 0,62 und GFZ = 0,74) fügt sich harmonisch in die umliegende Bebauung ein.

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung: Gemäß Art. 71 Abs. 4 BayBO wird von der Beteiligung der Nachbarn im Vorbescheidsantrag abgesehen. Die Nachbarbeteiligung wird im Baugenehmigungsverfahren durchgeführt.

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 8              anrechenbar:              /              nachzuweisen:              8

              Nachweis auf Baugrundstück:              17

 

             

 

              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

              Besonderheiten:

     

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

 

Der Senat stimmt dem Vorbescheidsantrag zu.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzreferates:

 

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